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IGNORED

LW- ordonanz in der Schweiz von Privat


janek

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute! folgendes, wie läuft der Kauf einer Ordonanzlangwaffe (Repetierer )in der Schweiz von Privat , und die Einfuhr ,Zoll , usw . nach Germanien ab?habe selbst bald neue gelbe WBK. dank euch im voraus ! cu Janek

Geschrieben
Hallo Leute!  folgendes,  wie läuft der Kauf einer Ordonanzlangwaffe (Repetierer )in der Schweiz von Privat , und die Einfuhr ,Zoll , usw . nach Germanien ab?habe selbst bald neue gelbe WBK. dank euch im voraus ! cu Janek

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entweder mit waffenerwerbsschein den du beim kanton lösen musst

unter privat für ausländer zwingend

oder aber mit einer ausfuhrgenehmigung, mach ich immer so, und mit der post einfach versenden

zweites sicher einfacher

WHEEL-Gunner

Geschrieben
entweder mit waffenerwerbsschein den du beim kanton lösen musst

unter privat für ausländer zwingend

oder aber mit einer ausfuhrgenehmigung, mach ich immer so, und mit der post einfach versenden

zweites sicher einfacher

WHEEL-Gunner

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Äh, ich glaube Janek wohnt in Deutschland und möchte die Waffe in der Schweiz kaufen. <_<

Deshalb: Sobald Erwerbsberechtigung (gelbe WKB) erteilt ist - geht im Prinzip auch jetzt schon -, Antrag nach § 29 Abs. 1 WaffG zur Verbringung der Waffe nach Deutschland stellen. Sicherer Transport muss gewährleistet werden.

Beachte: Beschuss aus der Schweiz wird in Deutschland nicht anerkannt !

Geschrieben
Äh, ich glaube Janek wohnt in Deutschland und möchte die Waffe in der Schweiz kaufen.  <_<

Deshalb: Sobald Erwerbsberechtigung (gelbe WKB) erteilt ist - geht im Prinzip auch jetzt schon -, Antrag nach § 29 Abs. 1 WaffG zur Verbringung der Waffe nach Deutschland stellen. Sicherer Transport muss gewährleistet werden.

Beachte: Beschuss aus der Schweiz wird in Deutschland nicht anerkannt !

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wo er wohnt ist wurscht :rotfl2:

er muss einen waffenerwerbsschein lösen wenn er die waffe hier kaufen will, unter privat, diesen kann er beim kanton lösen mit seiner gültigen deutschen erwebsberechtigung, allerdings muss er dann die ausfuhrbewilligung beim bund

einholen und kostet demnach doppelt

besser er sieht sich das ding an

kauft es, zahlt es

der verkäufer macht die ausfuhrbewilligung und sendet per post, fertig

wie er das ding dann vom zoll in d bekommt is ja mir zweierlei

verbringen darf er von hier auch nix

er muss immer eine ausfuhrgenehmigung vom bund haben

ausser ich bring das ding an die grenze und werf es rüber :gutidee:

aber auch dazu is ne ausfuhrgenehmigung von nöten

WHEEL-Gunner

Geschrieben

OK, Planspiel, mein Freund macht die Ausfuhr aus der Schweiz, die Waffe steht jetzt beim Zoll in D., jetzt greift "deutsches" Recht ,eigentlich bin ich mit WBK berechtigt die Waffe zu Transportieren ,also muss ich hin , jetzt Zoll löhnen, Waffe nach hause bringen , beim SB anmelden und dann zum Sachverständigen zur Überprüfung des korrekten Beschusses? usw . was wird diese Party kosten? darf ich eine Waffe die keinen in Deutschland zugelassenen Beschuss hat überhaupt erwerben bzw transportieren ? danke euch für angeregten Meinungs- Austausch cu. Janek

Geschrieben
...

darf ich eine Waffe die keinen in Deutschland  zugelassenen Beschuss hat überhaupt erwerben bzw transportieren  ? danke euch  für angeregten Meinungs- Austausch  cu. Janek

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Ja, darfst Du.

Das ist das gleiche Spiel, wie beim Import aus den USA.

Wenn Du die Waffe hast, bringst Du sie zum Beschußamt, zahlt Deine Gebühr und bekommst sie (wenn alles o.k. ist) mit deutschem Beschuß zurück.

Gruß

357Mag

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