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IGNORED

Umzug nach Spanien mit Waffen?


Bounty

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Geschrieben

Siehe auch Waffg §32 Abs.1 und Abs.2. (jedoch nicht Verordnung zum Waffg).

Aber du hast recht, er ist nicht ganz 100%ig, aber praktikabel und wird häufig so angewandt. Ist auch die einfachste Lösung!

Gruß

Makalu

Geschrieben
Wem sagst Du das? leider kann man Dir nicht widersprechen.

Karl

358327[/snapback]

Die §§ des deutschen WaffG aufzuführen, ist zwar ganz schön (nämlich das Prozedere in der Bananenrepublik betreffend), aber wichtig ist ja mal zu allererst die vorherige Zustimmung Spaniens zur endgültigen Verbringung in das Mitgliedsland Spanien (denn sonst wäre es eine temporäre Mitnahme...und die könnte durchaus bis zu einem Jahr mit dem EFP vonstatten gehen). Und wenn man dann schon selbst oder durch andere transportieren lässt, darf man aber nicht vergessen, sich den Transit durch andere Länder ebenfalls auf dem Vordruck mitgenehmigen zu lassen. Bei einer Einzelfallgenehmigung für Private -also nicht Gewerbetreibende- veranlasst die Heimatbehörde die den Schlunz ausstellt, die nötige BKA-Meldung. Diese wiederum benachrichtigt die Spanier dann über die "Verbringung"..Prinzip der doppelten Kontrolle. Bei dem Transport sind dann die Genehmigung und das "Begleitpapier" -Anlage 4 - mitzuführen. Im Falle des Selbsttransport sollte man auch die Genehmigung des Empfängerlandes tunlichst mit dabei haben.

Wenn man selbst DURCH Frankreich transportiert, gibts noch ein paar nette Sächelchen die einem strengen frz. Douanier bei einer Kontrolle einfallen könnten (nicht müssen)...da Frankreich in diesem Falle nicht das Land des Gebrauches der Waffe ist -weil man ja da nicht zur Jagd geht, Schiesssport ausübt, oder dann wohnt- greifen die Vorschriften wie bei einem gewerblichen Transport. Die Waffen dürfen nicht zugriffsbereit sein, ungeladen und wenn man es streng nimmt, sogar noch zerlegt sein. Im Falle von Kurzwaffen geht das mittlerweile (im Transit) soweit, das seit dem grossen Diebstahl der Walther-Waffen aus einem Sattelzug in Frankreich (die für Spanische Behörden bestimmt waren), ein Transport von Teilwaffen -der mindestens 24 Stunden auseinanderliegen muss- gefordert wird. Also Lauf und Griff z.B. auf einem anderen Transport, als später der/die Schlitten oder sinngemäss ähnlich...

Kein Quatsch, gerade gestern auf einem Meeting von OA35 BKA so wiedergegeben. Da Transportbestimmungen nichts mit der EU-VO 477 zu tun haben, kann das das Mitgliedsland Frankreich so bestimmen. Leider hat es vergessen, dies den anderen Mitgliedsstaaten "mitzuteilen", was natürlich schon einige Probleme hervorrufen kann.

Ob dieser Zinnober jetzt von den Franzosen auch auf die Durchfuhr von Waffen durch Private angewandt wird, wollte oder konnte bei der DGA keiner beantworten.

Bei einer Einfuhr mit Benutzung in Frankreich (Jagd/Sport), oder endgültigen Verbringung (Wohnsitzverlegung nach Frankreich) gilt das mit dem "Zerlegen" definitiv nicht, nur evtl. für den TRANSIT.

Aber Gottseidank weiss es in d.R. auch keiner :-)), aber der Teufel ist ein Eichhörnchen....

Gruesse

Muni

Geschrieben

Das mit den in zwei Teilen und gewerblich mit 48 H Abstand (denke es sind 48 nicht 24 H- müsst mal wieder nachschauen, was aber in dem Fr. Waffg immer sehr kompliziert ist) ist aber schon lange so in Frankreich, bestimmt über 10 Jahre (da ist das BKA nicht auf dem Laufendem). Gilt aber nur für Waffen der ersten (Militärkaliber) und vierten Kategorie (Kurzwaffen, Halbautomaten und Pump-guns). Ansonsten ist das mit der Durchreise wirklich so eine Sache. Bei Jagdwaffen oder Sportwaffen (Repetierer mit bis zu 10 Schuss, über 80 cm und ziviles Kaliber) oder normalen KK-Gewehren braucht man aber nichts zerlegen. Offiziell wenn man sie auf dem FW-Pass mitnehmen will, muss man auch noch eine Durchreisegenehmigung in den Pass stempeln lassen. Wird im Voraus von der dem Grenzübergang nächste gelegenen Präfektur vorgenommen und ist kostenlos und kann auch wieder auf ein Jahr erfolgen.

Ansonsten stimmt das mit dem Eichhörnchen besonders in Frankreich. Die meisten Zöllner und Gendarmen oder Polizisten geben sich mit dem Thema nicht ab und wollen sich auch nicht damit beschäftigen. Das geht soweit, dass die oft nicht mal irgendwelche Papiere sehen wollen, wenn man was plausibles erzählt. Es kann aber auch mal sehr kompliziert werden. Ich habe aber immer nur die erste Reaktion erlebt.

Gruß

Makalu

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