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Entzug von Führerscheinen wird erschwert


reini

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Passt auf dem ersten Blick nicht ganz zum Thema Waffenrecht. Aber, bei der Bewertung waffenrechtlicher Zuverlässigkeit genügt bei Verurteilungen eine gewisse Tagessatzhöhe und der Waffenbesitzer ist unzuverlässig unabhängig davon ob er dies tatsächlich ist.

Vielleicht kann man es einmal in diesem Sinne als Argumentation verwenden ...

Münchner Merkur vom 31.05.2005 -- Seite 8

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Entzug von Führerscheinen erschwert

Karlsruhe - Straftätern kann künftig nicht mehr so leicht der Führerschein entzogen werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Nach einer Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen können Gerichte auch bei Straftaten, bei denen Fahrzeuge genutzt werden, nur in begrenzten Fällen den Führerscheinentzug anordnen. Aus der Tat heraus muss sich ergeben, dass der Verurteilete eine Gefahr für die Verkehrtssicherheit ist und dass er bereit ist, diese seinen kriminellen Zielen unterzuordnen. Der Entzug des Führerscheins habe nicht das Ziel der allgemeinen Verbrechensvorbeugung, hieß es in dem Urteil. Die Tatsache allein, dass ein Täter schwerwiegende Straftaten begangen hat, lasse nicht auf eine Gefahr für die Verkehrssicherheit schließen.

Gast Wanderer
Geschrieben
Aber, bei der Bewertung waffenrechtlicher Zuverlässigkeit genügt bei Verurteilungen eine gewisse Tagessatzhöhe und der Waffenbesitzer ist unzuverlässig unabhängig davon ob er dies tatsächlich ist.

Die Bewertung waffenrechtlicher Zuverlässigkeit anhand einer Tagessatzhöhe - soweit mir bekannt ist die Grenze 60 Tagessätze, kann nach meiner Meinung unbescholtene Waffenbesitzer sehr schnell in Schwierigkeiten bringen:

Beispiel: Ein Schläger auf der Straße will aufgrund seines reichlich zugesprochenen Alkoholgenusses einen Waffenbesitzer verprügeln. Der Waffenbesitzer (unbewaffnet) wehrt sich mit einem Faustschlag:

Konsequenz: zuerst erhalten beide eine Anzeige wegen Körperverletzung. Ob die Sachlage vor Gericht noch so eindeutig zugeordnet werden kann, ist fraglich. Also kann es durchaus vorkommen, dass der Waffenbesitzer zu 60 oder mehr Tagessätzen verurteilt wird.

Sein jahrelang gepflegtes Hobby kann er vergessen wegen einem betrunkenem oder zugekifften Raufbold!

Kann doch irgendwo nicht richtig sein! :gaga:

Also, wie ist die richtige Verhaltensweise? Soll er sich verprügeln lassen, um sein Hobby zu retten?

Geschrieben
...

Also, wie ist die richtige Verhaltensweise?...

nach meinung des InnMi NRW:

die polizei rufen

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

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