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IGNORED

Waffe "führen" ?


Jeddiah

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Hi all,

Wenn ich bei einem Westernschiessen (kommendes Wochenende *freu*) authentische Kleidung trege und einen Vorderladerrevolver im Holster stecken habe (natürlich ungeladen) führe ich dann eine Waffe im Sinne des Gesetzes? Und ist dies erlaubt oder nicht?

Für Hinweise bin ich dankbar.

Jeddiah

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Hi all,

Wenn ich bei einem Westernschiessen (kommendes Wochenende *freu*) authentische Kleidung trege und einen Vorderladerrevolver im Holster stecken habe (natürlich ungeladen) führe ich dann eine Waffe im Sinne des Gesetzes? Und ist dies erlaubt oder nicht?

Für Hinweise bin ich dankbar.

Jeddiah

353520[/snapback]

Wenn der Sheriff (der Veranstalter) das Tragen von Waffen innerhalb der Stadtgrenzen (Vereinsgelände) verbietet, muß man wohl "unten ohne" rumlaufen, ganz authentisch.

Oder du steckst dir dazu einen Spielzeugrevolver mit ein, den darf man tragen - aber den Spott anderer muß man dann ERtragen. :rolleyes:

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Hi all,

Wenn ich bei einem Westernschiessen (kommendes Wochenende *freu*) authentische Kleidung trege und einen Vorderladerrevolver im Holster stecken habe (natürlich ungeladen) führe ich dann eine Waffe im Sinne des Gesetzes? Und ist dies erlaubt oder nicht?

Für Hinweise bin ich dankbar.

Jeddiah

353520[/snapback]

Servus,

wenn das Treffen beim SV Nenzingen ist, erlaubt der Veranstalter das Tragen von Waffen auf dem gesamten Gelände und auch im Zeltlager.

Zumindest war das die letzten Jahre so.

Grüße aus dem Wilden Süden

von Richy, der auch auf dem Treffen sein wird.

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Im Bereich "BDS Western-Schiessen" ist diese Frage in der Sportordnung eindeutig geregelt.

Nach dieser Sportordnung wird für jede Veranstaltung vom Veranstalter => "Match Director" der Waffentragebereich ausgewiesen, bekanntgegeben und gekennzeichnet. Innerhalb dieses Bereiches ist das Tragen, "führen", der ungeladenen Waffen ausdrücklich erlaubt. Dabei ist zu beachten dass die Revolver ungeladen zwar in den dafür vorgesehenen Holstern getragen werden dürfen, sie aber nur in ausgewiesenen "Sicherheitsbereichen" aus dem Holster genommen, zerlegt, vorgeführt etc. werden dürfen. In den übrigen Bereichen dürfen die Revolver nur auf Weisung eines => " Range Officer" oder dem => "Range Master" aus dem Holster genommen werden. Dies wird aber in der Regel recht locker gehandhabt - bisher zumindest - . Es bestehen natürlich keine Bedenken wenn der Cowboy am Zelt oder Wohnwagen/Wohnmobil seine Waffen pflegt, reinigt etc.!

Langwaffen dürfen im Waffentragebereich nur mit geöffnetem Verschluss - Flinten gebrochen - mit den Läufen nach oben gerichtet getragen werden. Der übliche Transport im "Guncart" ist da mit inbegriffen, nur bitte beachten: Aus den Flinten bitte unbedingt die Pufferpatronen entfernen!! Diese Pufferpatronen sind oftmals von scharfer Munition nicht auf den ersten Blick zu unterscheiden, hier kann es schnell zu Missverständnissen kommen!

Noch ein Hinweis: In den "Sicherheitsbereichen" in denen die Waffen ausgepackt, gehandelt, wieder verpackt werden etc. darf zu keiner Zeit scharfe Munition vorhanden sein!! Hier droht ein => "Match DQ" = Heimreise wenn in diesem Bereich Waffen und Munition zusammenkommen, ob nun absichtlich oder unabsichtlich!!

Dazu ist aber noch anzumerken dass es bisher allerdings in Ordnung war wenn in dem Revolvergurt an dem das Holster mit der ungeladenen Kurzwaffe hängt in den vorhandenen Patronenschlaufen Munition (auch scharfe) eingesteckt war.

Nur bitte: Munition auch dort in den Schlaufen stecken lassen!

Bei festlichen Veranstaltungen, Siegerehrungen, Bällen, Musikveranstaltungen etc. bei denen Alkohol ausgeschenkt wird ist das Tragen von Waffen grundsätzlich verboten!! Auch wenn das innerhalb des Waffentragebereiches sein sollte!!

Viel Spass und happy trails...!

Sergeant Tom

aka "Arizona Tom"

SASS Life 30 872

BDS Western Stern # 4

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