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IGNORED

Langwaffe zur Reparatur nach BRD mitnehmen?


BigBlock

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

einer unserer Crewkollegen hat sich ein Blaserjagdgewehr für die Jagd in seinem afrikanischen Heimatland gekauft (natürlich legal), ich glaube es ist ein Drilling. Jetzt müssen aber die beiden nebeneinanderliegenden Läufe neu aufeinander justiert werden, Blaser sagte ihm auch auf dem Garantiewege zu, dies innert eines Tages zu machen.

Jetzt ist nur die Frage: darf der Jägersmann, die Flinte einfach mit hierhernehmen, durch den Zoll bringen und zu Blaser (bzw. einem Waffenhändler in der Nähe des Crewhotels zwescks Weiterleitung zu Blaser) bringen und das gleiche wieder Retour, oder sind da Formalitäten einzuhalten? Und, man kennt das ja, der Kollege will das Ding schon am Mittwoch mitbringen, schnelle Antworten wären also toll... *gg*

Danke schonmal im Voraus und sorry, falls das hier irgendwo steht, ichs aber nicht gefunden habe, bin im Moment leicht überarbeitet. :)

Gruß

BigBlock

Geschrieben
Hallo Leute,

einer unserer Crewkollegen hat sich ein Blaserjagdgewehr für die Jagd in seinem afrikanischen Heimatland gekauft (natürlich legal), ich glaube es ist ein Drilling. Jetzt müssen aber die beiden nebeneinanderliegenden Läufe neu aufeinander justiert werden, Blaser sagte ihm auch auf dem Garantiewege zu, dies innert eines Tages zu machen.

Jetzt ist nur die Frage: darf der Jägersmann, die Flinte einfach mit hierhernehmen, durch den Zoll bringen und zu Blaser (bzw. einem Waffenhändler in der Nähe des Crewhotels zwescks Weiterleitung zu Blaser) bringen und das gleiche wieder Retour, oder sind da Formalitäten einzuhalten? Und, man kennt das ja, der Kollege will das Ding schon am Mittwoch mitbringen, schnelle Antworten wären also toll... *gg*

Danke schonmal im Voraus und sorry, falls das hier irgendwo steht, ichs aber nicht gefunden habe, bin im Moment leicht überarbeitet. :)

Gruß

BigBlock

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Ich würde dieses einfach den Hersteller / Reperateur fragen und lieber die Waffe als eingeschriebens Versichertes Paket hinschicken

Geschrieben

Nein! Darf er nicht, er braucht neuerdings eine Genehmigung einer deutschen Behörde um seine Waffe einzuführen. Da er sie dann nicht mal für die Jagd einführt, wird die Sache doppelt kompliziert.

Dies dürfte so auch für den Postweg gelten, denn auch ein Versand über EU Grenzen erfordert die Verbringungsgenehmigung und zwar als erstes von dem Land in das die Waffe verbracht werden muss und dann die des Landes aus dem sie jetzt kommt. Für das Zurücksenden braucht man das Gleiche dann noch mal aber anders herum. Jedenfalls in der EU, das dürfte für Nicht-EU jedenfalls einfacher sein.

Eigentlich ein Wahnsinn ohne gleichen, aber so läuft es, wenn Theoretiker das Denken anfangen. Ich finde dagegen gehört wirklich mal richtig Randale gemacht!

Ich wollte das neulich mal mit einer Pistole einer bekannten Marke in Österreich durchspielen, habe mir den Wahnsinn aber dann erspart und eine andere Lösung gesucht. Außerdem war zumindest dieser Hersteller auch alles andere als willig.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Ich würde dieses einfach den Hersteller / Reperateur fragen und lieber die Waffe als eingeschriebens Versichertes Paket hinschicken

345646[/snapback]

Naja, am liebsten hätte er das von einem Büchsenmacher zuhause machen lassen, dummerweise kann das in der Region und den umliegenden acht Mio. Quadratkilometern anscheinend keiner qualifiziert erledigen. :(

Und Postversand ist da auch keine sinnvolle Möglichkeit, da Sendungen oft Monate brauchen, und eine ziemlich hohe Verlustquote das Ganze mehr als unsicher macht.

Wo kriegt man denn eine ordentliche Genehmigung, BMI?

(Was für ein Wahnsinn...)

Gruß

BigBlock

Geschrieben

Moin,

es ist eine Erlaubnis zur Mitnahme einer Schußwaffe zu beantragen.

In dem Antrag ist zu erklären zu welchem Zweck und für welchen Zeitraum die Waffe mitgebracht werden soll.

Zuständige Genehmigungsbehörde ist diejenige, in dessen Bereich der Einreisende seinen Aufenthalt haben wird.

Bei einer wohlmeinenden Behörde wird dies kein Problem sein.

Ggfs ist es auch ratsam eine eEinladung zu einer schießsportlichen Veranstaltung vorweisen zu können, das ist für die Behörde am einfachsten.

Ihr könnt ja mal einen ausschießen und alle sind glücklich...

Gruß,

frogger

Geschrieben
Moin,

es ist eine Erlaubnis zur Mitnahme einer Schußwaffe zu beantragen.

345843[/snapback]

Ahemm,

dies jetzt nur zur Info, ohne Anspruch auf juristische Richtigkeit und ohne einen Fall begründen zu wollen (wenn jemand fragt, hat es diesen Beitrag nie gegeben... *gg*). Kollege schnappt sich Waffenkoffer und begibt sich aus Versehen zu "Grün-nichts anzumelden", wird aber unverzüglich zu "Rot- zu deklarieren" zitiert. So, Waffe taucht auf, große Aufregung, Beamtendebatte, in Folge natürlich Beamtenratlosigkeit. Also: Chefe rufen (wenn ichs richtig verstanden habe diensthabender Gruppenführer oder was es da so zolltechnisch äquivalentes gibt). Ergebnis:

Bussgeld: 35 Euro ( weil in der falschen Reihe angestellt )und: Er darf die Waffe nicht mitnehmen. Aber: das Laufbündel haben sie ihn mitnehmen lassen, den traurigen Rest hat er jetzt grad wieder mit nach Hause genommen. Das Laufbündel (was ja auch für ihn das Wichtigste war) hat er jetzt zu Blaser schicken lassen (über Händler, aber ich werd jetzt bestimmt nicht sagen welcher das ist) und wird ihn wohl auch wiederkriegen (ohne WBK) und mit nach Hause nehmen. Jetzt will er auch noch bisschen Munition kaufen und wenn er das auch noch ohne staatliche Erlaubnis kriegt, werde ich ein wenig verwirrt sein und meine Ausgabe des neuen WaffG feierlich auf dem Flur meines Ordnungsamtes verbrennen...... :bud::chrisgrinst:

Gruß

BigBlock

Geschrieben

Big,

das Waffengesetz kann man sowieso nicht mehr ganz ernst nehmen. Damit haben es einige übertrieben.

Ist doch immer so wenn man übertreibt: dann lachen die Leute nur noch und scheißen sich nicht mehr drum.

Die Behörten nehmen es ja auch nicht ernst, sonder es macht jeder was er will. Wieso nicht auch der Bürger?

Gruß

Makalu

Geschrieben

Es ist doch ohne Probleme möglich , mit Genehmigung des Heimatlandes die Waffe vorrübergehend "auszuführen" und mit Genehmigung deutscher Behörden "vorrübergehend " einzuführen , um eine Werksinspektion vornehmen zu lassen oder nur um hier zur Jagd zu gehen. Der umgekehrte Fall, als wenn jemand von hier dort Urlaub macht.

Liegt das Jagdgebiet bei Isny und werden offiziell keine wertsteigernden Massnahmen durchgeführt (auf den Dokumenten für Ein/Ausfuhr steht neben Art der Waffe, Kaliber auch alle aufgefundenen Seriennummern) , interessiert das auch nicht den Zoll bei der Wiedereinfuhr in afrikanische Heimatland.

Wo ist denn da das Problem ?

Geschrieben
Es ist doch ohne Probleme möglich , mit Genehmigung des Heimatlandes die Waffe vorrübergehend "auszuführen" und mit Genehmigung deutscher Behörden "vorrübergehend " einzuführen , um eine  Werksinspektion vornehmen zu lassen  ...

Wo ist denn da das Problem ?

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Bisheriger Wissensstand:

1. Es handelt sich um ein Crewmitglied. Das klingt nach Schiff oder Flugzeug, also lediglich kurzfristger, dafür aber ggf. wiederkehrender Aufenthalt in Deutschland.

Q: Was macht er bei sehr einem sehr kurzen Aufenthalt (Containerschiffe laden und löschen binnen weniger Stunden)?

2. Der gute Mann muß bei der für ihn zuständigen Behörde einen Antrag stellen

Q: Welche Behörde ist für ihn im Falle einer temporären Einreise zuständig?

Q: Wie soll er aus dem Ausland heraus die korrekte Anschrift erfahren?

Q: Wie soll das mit dem ganzen Schriftkram laufen, wenn das Crewmitglied ständig unterwegs ist?

3. Die Waffe kann nach Vorliegen der Genehmigungen eingeführt und nach Isny verbracht werden.

Q: Wie oder mit welchem "Spediteur" schafft er die Waffe dahin?

4: Nach erfolgter Reparatur geht es den selben Weg zurück.

Q: Was ist, wenn die Reparatur + Versand länger dauert als sein Aufenthalt (wovon auszugehen ist)? Wer lagert die Waffe zwischen?

Q: Was ist, wenn Einfur und Ausfuhr über verschiedene (Flug-)Häfen und somit unterschiedliche Zuständigkeiten laufen?

Und da fragst Du allen Ernstes, wo das Problem liegt?

Wie soll ein Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland all diese Fragen beantworten können, wo selbst wir "fach- und sachkundigen" Inländer so unsere Schwierigkeiten haben?

Gruß

Michael

Archiviert

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