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IGNORED

Frust pur: Befürwortung


Hob

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Hallo,

ich habe ein ziemliches Problem, das ich hier mal kurz schildern möchte.

Ich bin seit Anfang 2004 in einem Schießsportverein, der u.a. dem BDS angeschlossen ist, mich aber nicht als Mitglied diesem Verband gemeldet hat. Daneben hat in dieser Zeit bisher keine Sachkundeprüfung stattgefunden. Weil mir die Sache den doch zu bunt wurde, bin ich zusätzlich in einen anderen Schützenverein eingetreten, der mich jetzt auch dem BDS gemeldet hat bzw. dies tun wird. Leider fehlt mir bisher auch ein eigenes Schießbuch. In dem neuen Verein führe ich aber eins.

Soweit so gut, nur wie sieht die Sache mit der Befürwortung aus? So wie ich die Sache sehe, könnte es folgenderweise laufen:

Ich mache im kommenden Monat die Sachkunde in meinem neuen Verein und werde dann, ausgehend von einer Befürwortung des neuen Vereins über den BDS zwei Waffen beantragen. Da ich dort aber noch nicht 12 Monate lang Mitglied bin, brauche ich eine Bestätigung meines alten Vereins, das ich seit mehr als 12 Monaten den Schießsport ausübe. Reicht hierfür einen Schreiben in dem steht, das ich seit mehr als 12 Monaten den Schießsport betreibe und das ganze unterschrieben und abgestempelt wird? Wie gesagt, ich habe kein Schießbuch. Oder müssen alle Termine in diesem Schreiben einzeln aufgeschlüsselt werden?

Soweit die Theorie, praktisch hat man mir heute in meinem alten Verein erzählt, das dies so nicht ginge. Es wurde ausgeführt, das man mindestens 12 Monate Mitglied im BDS sein müsste (was ich dummerweise nicht bin, weil ich ja von meinem alten Verein nicht an den BDS gemeldet wurde) und darüber hinaus auch 12 Monate Mitglied in dem Schützenverein sein müsste, der dem BDS die Befürwortung ausspricht. Diese Aussage widerspricht aber erstens dem, was man hier so liest und zweitens habe ich vor gut einem Jahr mal beim BDS angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, das eine einjährige Mindestmitgliedschaft für eine Bedürfnisbescheinigung nicht erforderlich sei. Ferner wurde die Aussage getätigt, das es folgenderweise laufen könnte: Wenn ich den Sachkundenachweis meinem alten Verein beibringe, könnte dieser eine Befürwortung aussprechen und eine direkte Mitgliedschaft im BDS werde dafür nicht benötigt (nur bei mehr als zwei KW und drei HA). Es reiche aus, das der Verein im BDS sei. Wenn ich das richtig sehe, ist das aber eine Befürwortung nach § 8 ohne Verband, bei der die Chancen auf Erfolg nicht so unbedingt hoch sind.

Mittlerweile bin ich echt frustriert von dem ganzen Hick-Hack. Könnte mir hier bitte jemand eine klare Aussage geben, wie die Sache nun letztlich aussieht und wer nun Recht hat? Der Vorsitzende aus meinem alten Verein ist nämlich ein Freizeitjurist und fühlt sich da ziemlich im Recht. Wenn ich da etwas schriftliches hätte, würde mir das evt. schon mal etwas weiterhelfen.

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Also soweit ich weiss reicht die Mitgliedschaft in einem Verein, der einem Verband angehört. (steht in §8 WaffG). Die Meldung an den Verband ist nicht entscheidend. Wobei das schon ein "komisches" Vorgehen ist.

Der Verein bestätigt drei Dinge:

1. Mitgliedschaft im Verein mind. 12 Monate

2. regelmäßige Teilnahme am Schießen

3. Vorhandensein von geeigneten Ständen für die beantragte Waffe(n)

Das sollte ja kein Problem sein, der Rest läuft über den Verband. Das Du kein Schiessbuch geführt hast, könnte aber evtl. bei deiner Behörde zu Problemen führen, je nachdem wie der SB drauf ist. ;)

Wenn Du die Sachkunde hast, stell einfach den Antrag. :fkr:

Bandit_911

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Also soweit ich weiss reicht die Mitgliedschaft in einem Verein, der einem Verband angehört. (steht in §8 WaffG).  Die Meldung an den Verband ist nicht entscheidend. Wobei das schon ein "komisches" Vorgehen ist.

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Echt, man muss nicht direkt in einem Verband sein, damit eine Befürwortung ausgesprochen werden kann? Wenn man hier mitliest, bekommt man aber stark den Eindruck, das ohne Verband gar nichts läuft.

Der Verein bestätigt drei Dinge:

1. Mitgliedschaft im Verein mind. 12 Monate

2. regelmäßige Teilnahme am Schießen

3. Vorhandensein von geeigneten Ständen für die beantragte Waffe(n)

Ich dachte bisher, das man gar nicht zwimgend in einem Verein sein muss. In meinem ersten Verein ist alles gegeben, bei meinem Zweitverein sind die ersten beiden Punkte natürlich noch nicht gegeben.

Wenn Du die Sachkunde hast, stell einfach den Antrag. :fkr:

In welchem Verein soll ich das tun?

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Edit: wenn du Mitglied in einem Verein bist, der einem Verband angehört, bist du  normalerweise automatisch Mitglied im entsprechenden Verband.

344578[/snapback]

Also war ich dem BDS bisher nicht gemeldet. Ich habe ja auch keinen Mitgliedsausweis bekommen oder Beiträge an den BDS gezahlt.

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...

Ich dachte bisher, das man gar nicht zwimgend in einem Verein sein muss.

...

344575[/snapback]

DAS dachte ich aber auch!

Klar. Einfacher geht es sicherlich mit (s)einem Verein im Rücken.

Aber man kann doch auch versuchen, seinem SB ein Bedürfnis abzuschwatzen OHNE Vereinsmitglied zu sein, oder?

IMI

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DAS dachte ich aber auch!

Klar. Einfacher geht es sicherlich mit (s)einem Verein im Rücken.

Aber man kann doch auch versuchen, seinem SB ein Bedürfnis abzuschwatzen OHNE Vereinsmitglied zu sein, oder?

IMI

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ODER???

Wie sieht das bitte aus OHNE Verein. Habe eine Freundin, die das alles ohne Verein probieren will.

Was sollte man da beachten?

Gruss

IMI

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ODER???

Wie sieht das bitte aus OHNE Verein. Habe eine Freundin, die das alles ohne Verein probieren will.

Was sollte man da beachten?

Ich habe mir mal die Erklärung unseres SB in Forum (Polizeibehörde) durchgelesen.

Entscheidend ist der Nachweis der Aktivität und Leistung. Deine Freundin sollte alles was

sie an Urkunden und Schießnachweisen hat gut aufbewahren. Schießbuch ist natürlich Pflicht.

Gruß BoB :wos_armee_044:

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  • 1 Monat später...

Das Problem könnte sein, daß der BDS das Datum als verbindlich ansieht, zu dem ihm jemand als angeschlossenes Mitglied gemeldet wurde. Im DSB ist es so. Als Argument wird angeführt, man wolle dem Mißbrauch engegenwirken. Immerhin sei es ja möglich, daß ein Vereinspräsident jemanden mit getürktem Datum rückwirkend melde. Wenn das herauskommt, hat der Verband die Brille auf und riskiert den Widerruf seiner Zulassung durch das BMI.

Es wird also im Extremfall womöglich darauf hinauslaufen, daß der Termin der Startpunkt ist, zu dem Du beim BDS als Vereinsmitglied gemeldet wirst.

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Es wird also im Extremfall womöglich darauf hinauslaufen, daß der Termin der Startpunkt ist, zu dem Du beim BDS als Vereinsmitglied gemeldet wirst.

Ipso facto oder so ähnlich :D .

Mußte am eigenen Beispiel erleben, daß zwischen Vereinseintritt und sofortiger DSB Anmeldung trotz gleichzeitig beantragter BDS Aufnahme mehrere Monate zwischen Antrag und Anmeldung lagen :icon13: .

War natürlich niemand dran Schuld :rolleyes:

Mouche

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Also ich hab mittlerweile Kontakt mit dem BDS LV 4 Präsidenten gehabt. Also es ist definitiv so, das man nicht ein Jahr lang Mitglied sein muss, um eine Befürwortung zu bekommen. Ich lasse mir heute in meinem früheren Verein bescheinigen, das ich seit mehr als einem Jahr regelmäßig den Schießsport ausübe und wenn alles glatt geht liegt dem BDS vielleicht schon am Montag der Antrag auf dem Schreibtisch.

Wenn es nur darum ginge, Betrüger auszufiltern, wäre das aber auch nur begrenzt wirksam. Schließlich könnte ja auch jemand zum BDS als Mitglied gemeldet werden und der betrügerische Vereinspräsident bescheinigt der gemeldeten Person einfach nach einem Jahr ein Bedürfnis, obwohl dieser Jemand nie beim Training war. Möglichkeiten zum Betrug gibt es ja eigentlich überall. Aber all diese vorgehensweisen sind ja schon ziemlich kriminell und ein verantwortungsbewusster Vorstand wird sich da hoffentlich nicht drauf einlassen.

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Das mag ja sein, aber die Verbände (zumindest das von mir genannte Beispiel) sind seit der Zulassung zum "anerkannten Verband" recht vorsichtig. Wenn es so geht, wie beschrieben, ist das jedenfalls angenehm. Ich kenne Beispiele, in denen die Meldungen von Neueintritten vom zuständigen Menschen des Vereinsvorstandes über ein Quartal gesammelt und dann dem Verband gemeldet wurden. Das sollte nur den Aufwand und das Porto verringern helfen. Angegeben wurden jeweils die Zeitpunkte der Vereins-Eintritte. Der Verband hat die betreffenden aber erst seit Eintreffen der Meldung bei sich in die Listen eingetragen und bei der Bitte um Unterschrift unter Bedürfnis-Bescheinigungen konsequent auf das betreffende Datum insistiert. Alles Flehen und Hinweise halfen nichts. Man lasse sich da garnicht auf Diskussionen ein.

Aber die Verbände verhalten sich auf dieser Strecke auch recht unterschiedlich. Immerhin habe ich einem Bekannten als Vorstandsmitglied gegenüber dem Landesverband ausdrücklich bestätigt, wie lange er bei uns Mitglied wäre und daß ein Schießbuch seit XX YY vorliege. Zudem bekleide ich auch auf Landesebene eine Funktion im Verband und gemnieße, glaube ich, eine gewisse Reputation dort. Aber es hat ums Verrecken nichts geholfen. Anscheinend ist man bei uns im Verband etwas übervorsichtig.

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Wenn es nur darum ginge, Betrüger auszufiltern, wäre das aber auch nur begrenzt wirksam. Schließlich könnte ja auch jemand zum BDS als Mitglied gemeldet werden und der betrügerische Vereinspräsident bescheinigt der gemeldeten Person einfach nach einem Jahr ein Bedürfnis, obwohl dieser Jemand nie beim Training war. Möglichkeiten zum Betrug gibt es ja eigentlich überall. Aber all diese vorgehensweisen sind ja schon ziemlich kriminell und ein verantwortungsbewusster Vorstand wird sich da hoffentlich nicht drauf einlassen.

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Sei vorsichtig mit solchen theoretisch möglichen und mit Sicherheit nie vorkommenden Konstruktionen. Zu genau diesem Thema wurde vor nicht all zu langer Zeit ein Thread eingeleitet und nach reger Teilnahme sowas von gelöscht.

Gut Schuß

BSE1911

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