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? rechtliche Einstufung von Kriegswaffenteilen


wahrsager

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

mich hat ein bekannter mit einer frage gelöchert, und ich kann sie nicht beantworten (soll ja vorkommen ;) )

ein vollauto-griffstück einer sig550 und der verschlussträger... sind das pfui-bäh-teile?

das griffstück ist ja in teilesätzen enthalten... oder wird das irgendwie zersägt?

was ist mit dem zündstift?

mit dekowaffen hab ich mich noch nie beschäftigt.

ein ratloser wahrsager :blink:

Geschrieben

also wenn es mit dem griffstück hier so ist wie bei einem g3 oder ähnlichem, dann unterliegt es nicht dem waffengesetz, denn es ist KEIN wesentlicher bestandteil einer waffe und kann somit frei erworben und besessen werden!

beim g3 ist der verschlussträger ebenfalls kein wesentlicher bestandteil und kann somit auch frei erworben und besessen werden! kann das aber nicht gesichert auf ein sig übertragen!

kannst aber mal bei wideko nachfragen, der verkauft sämtliche dieser teile frei!!! :wos_armee_044:

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