Guest Posted April 27, 2005 Posted April 27, 2005 HiHo Für mich als Quadfahrer (700er Kawa - muahaha ) beginnt nun bald die trockene Saison. Da frag ich mich doch, ob der Transport einer Waffe im Rucksack (mit Vorhängeschloß sicherbar) oder einer Langwaffe im Dragbag (dito verschließbar), getrennt von Munition rechtlich abgesichert ist. Wie siehts aus? Gruß, Matthias
wahrsager Posted April 27, 2005 Posted April 27, 2005 na klar, wieso nicht? hauptsache, sie ist nicht zugriffsbereit. also im zweifelsfall vielleicht ein vorhängeschloss mehr und ein abzugsschloss... so würde ich es jedenfalls an deiner stelle machen.
karlyman Posted April 27, 2005 Posted April 27, 2005 Klar ist das zulässig. Hauptsache nicht zugriffsbereit, wie Wahrsager gepostet hat. Wir haben auch einen Quad-Fahrer im Verein, der macht´s genau so. Und ich fahre ab und zu mit dem Motorrad zum Schießen; Revolver oder SIG im Gepäck. Gruß, karlyman
Guest Posted April 27, 2005 Posted April 27, 2005 Supi, Gracie! Hatte nur leichte Bedenken wegen dem offensichtlichen Transport von Waffen bei Langwaffen im Dragbag - aber hey, könnte ja auch meine Angelausrüstung sein Gruß, Matthias
Guest Posted April 27, 2005 Posted April 27, 2005 du brauchst einfach kürzere langwaffen... 344031[/snapback] Oh, keine Panik, meine Langwaffen sind gar nicht sooo lang Naja, bis auf die SPAS 12... Gruß, Matthias
karlyman Posted April 28, 2005 Posted April 28, 2005 du brauchst einfach kürzere langwaffen... 344031[/snapback] ...oder die diese Woche angebotene Angel-Tasche von Lidl (9,99 Euro). Gruß, karlyman
klausnr1 Posted April 29, 2005 Posted April 29, 2005 Wenn ich am 2-Rad bin, habe ich auch alles im Rucksack
The Hun Posted May 10, 2005 Posted May 10, 2005 Hallo, ich habe deswegen mal beim FWR angefragt: Frage: ".... Da nun die Motorradsaison wieder beginnt interessiet mich, ob ich mit dem Motorrad zum Schießstand fahren darf. Die Waffen hätte ich dann in einem Rucksack, die Munition in den Satteltaschen des Motorrades. Nun interessiert mich, ob ich dadurch die Waffen bereits "nicht zugriffsbereit" im Sinne des Gesetzgebers transportiere, bzw. was ich tun kann um den Anforderungen zu entsprechen. ..." Hier die Antwort vom FWR: "Nach unserer Auffassung ist der Waffentransport auf dem Motorrad zulässig. Um die Waffen "nicht zugriffsbereit" zu transportieren, wie es das Gesetz fordert, müssen möglichst viele Zwischenschritte notwendig sein, um die Waffe einsatzfähig machen zu können. Wenn die Waffen in einem geschlossenen Rucksack transportiert werden, sollte dies der Fall sein. " Ich bedenke mich hiermit öffentlich beim FWR, für die schnelle und hilfreiche Antwort. Gruß TheHun
KS-47N Posted April 19, 2009 Posted April 19, 2009 ...letzte Antwort war 2005! Hat sich diesbezüglich etwas geändert, eigentlich nicht, oder? Man darf eine L-Waffe mit dem Motorrad zum Stand transportieren? Wer weiß was gegenteiliges?
Guest Posted April 19, 2009 Posted April 19, 2009 ...letzte Antwort war 2005!Hat sich diesbezüglich etwas geändert, eigentlich nicht, oder? Man darf eine L-Waffe mit dem Motorrad zum Stand transportieren? Wer weiß was gegenteiliges? Natürlich, Gewehrtasche mit entsprechenden Tragegurt auf dem Rücken. Rücksack mit Vorhängeschloss sichern und man ist auf der sicheren Seite. Für Quadfahrer! Auf der Jagd und Hund hatte ich einen, am Quad/Gepäckträger verschraubbaren Waffenkoffer gesehen. Wäre, "verschlossen" auch eine Alternative!
KS-47N Posted April 19, 2009 Posted April 19, 2009 Natürlich, Gewehrtasche mit entsprechenden Tragegurt auf dem Rücken. Rücksack mit Vorhängeschloss sichern und man ist auf der sicheren Seite.Für Quadfahrer! Auf der Jagd und Hund hatte ich einen, am Quad/Gepäckträger verschraubbaren Waffenkoffer gesehen. Wäre, "verschlossen" auch eine Alternative! ..danke!
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