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IGNORED

Leidiges Thema: erneutes Bedürfnis WBK gelb "neu"


meister2000

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Glock 19,

ich trappe dem lieben netten Sachbearbeiter laufend auf den Schlipps.

Wenn der mich nur ansatzweise mitbekommt hat er schon wieder Probleme mit seinem Magen und Ego.

Er versucht mir schon seit Jahren oder vielmehr seit einem Jahrzent zu erklären ich hätte schon genug und ich bekomme nichts mehr.

Was der liebe nette Mensch nicht in seine Birne reinkriegt ist, daß ich eher ein Rebel bin als das ich diese Selbstherrlichkeit von ihm akzeptiere.

Er bekommt von mir genug zu tun.

Gruß Colt

Geschrieben
bei uns in Baden-Württemberg beginnt auch ein seltsames Spiel von manchen Sachbearbeiter, der eine rechnet Waffen zu welchem man erwerbsberechtigt ist auf die gelbe WBK mit an, der andere gibt von sich daß auf der gelben WBK nur 3 Repetierlangwaffen und 2 Perkussionsrevonver, ohne weiteren Bedürfnisnachweis, erworben werden dürfen.

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Diese Interpretation mit max. 3 Repetierlangwaffen und max. 2 Perkussionsrevolvern auf die Neue Gelbe WBK hört sich ein wenig danach an, dass in einem Anflug geistiger Verwirrtheit das Regelbedürfnis der Grünen WBK (3 halbautom. Langwaffen und 2 Mehrlader-Kurzwaffen) irgendwie in den Regelungstatbestand der Gelben hineingemixt wird...

Schwachsinn und klarer Rechtsbruch (sollte es jetzt auch hier losgehen?). Unbedingt wehren.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Hallo Colt,

richtig so. Ich hab meinen damals auch weiterwursteln lassen, obwohl ich noch etwas hätte veranstalten können. Dienstaufsichtsbeschwerde ging nachm 3xF-Schema ab: formlos-fristlos-fruchtlos. Aufm Amt tut sich keiner gegenseitig weh.

Mein SB weiß, daß er es sich nicht nochmal erlauben kann. Ist, glaub ich, besser so. Nun gibt er sich Mühe und hat zum Thema dieses threads gesagt:"Spinnen die in Thüringen?? Das WaffG ist doch in dieser Sache äußerst präzise gefaßt!" :eek2:

Geschrieben

Da kann man doch glatt meinen, man wohnt in einer Bananen-Republik. Ich hatte gestern mal mit meinem SB über die beschriebene Verfahrensweise gesprochen. Der fiel aus allen Wolken, O-Ton "Was? Wie machen die das? Die spinnen doch, können oder wollen die nicht lesen?" und noch besser fand ich den Satz von ihm "Haben die zuwenig Arbeit?"

Geschrieben

Hallo Leute,

ich glaube auch langsam wir leben in einer Bananenrepublik, die Abkürzung stimmt ebenfalls.

Bananenrepublik Deutschland = B R D

Das Eigenleben von gewissen Sachbearbeitern ist schon eine äußerst merkwürdige Angelegenheit.

Ich habe die persönliche Erfahrung gemacht, daß der negative Einfluß welche manche Verbandsspitze mit ihrem Fehlverhalten gegenüber den Mitgliedern und Schützen hat, ebenfalls eine durchschlagende Wirkung auf solche Beamte hat.

Diese wittern dann Morgenluft und dann kann man wieder von vorne anfangen dem "Herren" wieder zu zeigen daß er nicht der Gesetzgeber ist sonder nur ausführendes Organ und dieses an unterster Stelle ist.

Solche Statements, wie sie neulich die BDMP-Spitze bezüglich der gelben WBK von sich gelassen hat, sind für das "Miteinander" mit solch einem Sachbearbeiter leider mehr wie kontraproduktiv.

Des wegen sollten bevor solche Veröffentlichungen von einer Verbandsspitze erfolgen erst einmal nachgedacht werden, was für Folgen für die Mitglieder und Schützen daraus entstehen können, vor allem dieses negative Statement der BDMP-Führung betrifft nicht nur die Mitglieder dieses Verbands.

Hoffen wir das sich in Zukunft keine solche geistreichen Ergüsse mehr bei den Ämtern einfinden, die machen unser Leben bezüglich des Waffenrechts leider noch komplizierter als es schon ist.

Gruß Colt

Geschrieben

Hallo Glock19,

also zu wenig Arbeit scheinen meine SB`s def. zu haben, wie sonst kann man ganze Sätze aus dem §14 Abs4 zaubern, die gar nicht geschrieben stehen. Leider steht das auch nur so auf der WBK und nicht Abs 1-3,darauf poch ich nun mal. Mal sehen was Sie sich noch einfallen lassen, um mich Abtrünnigen zur Bedürfnis-Pflicht zu zwingen. Angeblich bin ich der Einzige, bei dem es nicht klappt......

Geschrieben

Meister2000, die sollen sich immer schön schriftlich einlassen, dazu hast Du das Recht und die sind nach Art. 20 (3) GG i.V.m §§29 VwVfG, Art.1 (3) und Art. 3(1) GG in der Pflicht. Laß Dich nicht abwimmeln. Gut kommt auch, wenn Du einen Journalisten kennst und mitnimmst. Der SB wird nicht gern seinen Namen in der Zeitung lesen wollen, wer einmal Recht beugt, tut es wieder und seine Garantenstellung ist dahin.

Daß Du der Einzige sein sollst, halt ich fürn Gerücht. Ich hab auch Verbindungen in Euren Bundesstaat. Ein Waffenhändler wollte mal von mir ein Bedürfnis auf der Neugelben sehen. Da hab ich erst mal kullerrunde Augen gemacht, was der denn von mir will und ihn gefragt, ob er wisse, was in §14 WaffG steht. Als Sachse kann mich die thüringer Behörde mit ihrem Unwesen fünfern, hab ich ihm gesagt. Hab anstandslos ohne Bedürfnis das Eisen bekommen, null Problemo. Aber Du bist vielleicht der einzige Thüringer mit Galliermentalität. :chrisgrinst:

Geschrieben

Glock19, ein guter Freund (Anwalt und Journalist!) erwägt durchaus eine Darstellung des Sachverhaltes abzudrucken. Für den Fall, daß es in den nächsten 14Tagen nicht fruchtet, werd ich mein Einverständnis erteilen :-)

Geschrieben

Was mich mit am Meisten ärgert ist diese offensichtliche "Sprachlosigkeit" der Verbände :AZZANGEL: .

Die haben das nicht ganz einfache Prozedere der Anerkennung durchziehen und manche Kröte schlucken müssen - kein Zweifel ! Doch jetzt haben sie die Anerkennung , ein Gesetz, das ihnen zusätzliche Gebühren ins Kässchen spült -und was tun sie ? Wegducken, Augen verschließen und fertig :pissed: .

Verdammt noch mal, die sind doch offenbar durchaus in der Lage , mit den Länderministerien die Form der Bedürfnisvordrucke auszuhandeln - sich auch da wieder auf Kompromisse einzulassen, die das Gesetz selbst nicht fordert (Stichwort: Bedürfnisbescheinigung für die erste Waffe auf Neu-Gelb) - warum können die nicht mal mit der Faust auf den Tisch hauen, und "JETZT REICHTS" brüllen und zumindest einen Ministerial Erlaß für das jeweilige Bundesland und die drängendsten Fragen verlangen ?

Es kann ja nicht sein, daß die Auslegung des Gesetzes jedem SB vor Ort selbst überlassen bleibt :icon13: .

Im Zusammenhang mit der PISA Studie - die insbesondere auch mangelhafte Texterfassung und Interpretationsfähigkeit durch deutsche Schüler feststellt , wurde nichts davon bekannt , daß künftige SB Waffenrecht da irgendwie aus der Norm fallen könnten :AZZANGEL: .

Wenn ich mir die Infos hier so durchlese - dann habe ich oft den Verdacht , daß das Übel der mangelhaften Texterfassung und Interpretation sogar ein besonderes Qualifizierungsmerkmal für SB im Bereich Waffenrecht zu sein scheint :chrisgrinst:

(Der vorhergehende Absatz ist als IRONIE zu verstehen !! )

Mouche

Geschrieben
Was mich mit am Meisten ärgert ist diese offensichtliche "Sprachlosigkeit" der Verbände :AZZANGEL: .

Die haben das nicht ganz einfache Prozedere der Anerkennung durchziehen und manche Kröte schlucken müssen - kein Zweifel ! Doch jetzt haben sie die Anerkennung , ein Gesetz, das ihnen zusätzliche Gebühren ins Kässchen spült -und was tun sie ? Wegducken, Augen verschließen und fertig  :pissed: .

Verdammt noch mal, die sind doch offenbar durchaus in der Lage , mit den Länderministerien die Form der Bedürfnisvordrucke auszuhandeln - sich auch da wieder auf Kompromisse einzulassen, die das Gesetz selbst nicht fordert (Stichwort: Bedürfnisbescheinigung für die erste Waffe auf Neu-Gelb)  - warum können die nicht mal mit der Faust auf den Tisch hauen, und "JETZT REICHTS" brüllen und zumindest einen Ministerial Erlaß für das jeweilige Bundesland und die drängendsten Fragen verlangen ?

Es kann ja nicht sein, daß die Auslegung des Gesetzes jedem SB vor Ort selbst überlassen bleibt  :icon13: .

Im Zusammenhang mit der PISA Studie - die insbesondere auch mangelhafte Texterfassung und Interpretationsfähigkeit durch deutsche Schüler feststellt , wurde nichts davon bekannt , daß künftige SB Waffenrecht da irgendwie aus der Norm fallen könnten  :AZZANGEL: .

Wenn ich mir die Infos hier so durchlese - dann habe ich oft den Verdacht , daß das Übel der mangelhaften Texterfassung und Interpretation sogar ein besonderes Qualifizierungsmerkmal für SB im Bereich Waffenrecht zu sein scheint  :chrisgrinst:

(Der vorhergehende Absatz ist als IRONIE zu verstehen !! )

Mouche

339050[/snapback]

Hallo Mouche,

du gehst von einer Sprachlosigkeit der Verbände aus?

Ich würde mir inständigst wünschen das der BDMP sich dieser Sprachlosigkeit anschließt, mit den Äußerung welche bis dato getätigt wurden, ist uns eben zusätzlich Sportschützen leider des Leben zusätzlich erschwert worden.

Gruß Colt

Geschrieben
Hallo Mouche,

du gehst von einer Sprachlosigkeit der Verbände aus?

Ich würde mir inständigst wünschen das der BDMP sich dieser Sprachlosigkeit anschließt, mit den Äußerung welche bis dato getätigt wurden, ist uns eben zusätzlich Sportschützen leider des Leben zusätzlich erschwert worden.

Gruß Colt

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Na ja - DERARTIGES wünscht sich ja niemand :AZZANGEL: -und ich gehe hier auch nicht von den Bundesverbänden und den ganz großen Regelungen aus - ich rede hier von den Landesverbänden, wo die Zusammenarbeit mit den Ministerien ja ansonsten recht gut zu klappen scheint.

Ich bin SO bescheiden, daß ich mir nur eine einheitliche Behandlung der Schützen auf Landesebene (!) schon mal wünschen würde.

Es kann doch einfach nicht sein, daß in meinem kleinen Verein Schützen aus drei verschiedenen Landkreisen sind - und jeder hat andere Auslegungen, mit denen er sich rumplagen muß :gaga:

Mouche

Geschrieben

Die Gleichbehandlung auf Landesebene ist unmöglich und wäre fatal!!!!!!

Wir haben ein einheitliches Waffenrecht für ganz Deutschland. Wie war das doch gleich.....Bundesrecht bricht Landesrecht???

Das Problem der SB vor Ort ist, dass Sie mit "altem" Waffenrecht das Sagen hatten und nun, durch das "Neue" nur noch Executive sein sollen.....Da "Stempeln" den ganzen Tag laaaangweilig ist und nicht zu vergessen das eigene Ego, spielt man sich bis zur Schmerzgrenze des "dummen Antragstellers" heran und manchmal darüber hinaus.

Das Problem der Aussage durch BDMP-Spitzen ist sicherlich ein Faustschlag an alle Mitglieder. Ich denke aber, dass diese Aussage in geistiger Umnachtung nach mind. 2 Flaschen Rotwein getroffen wurde und einmalig bleibt. Die Einsprüche der Mitglieder dürfte wohl enorm gewesen sein.

Geschrieben
Die Gleichbehandlung auf Landesebene ist unmöglich und wäre fatal!!!!!!

Wir haben ein einheitliches Waffenrecht für ganz Deutschland. Wie war das doch gleich.....Bundesrecht bricht Landesrecht???

DAS stimmt SO leider nicht ganz !

Das Waffenrecht ist Bundesrecht,das ist richtig - die Durchführung des WaffG aber ist Ländersache :AZZANGEL: -

das hab ich aus Otto`s Haus sogar schriftlich :P .

Da jedes Gesetz einen gewissen Auslegungsspielraum hat,werden wir wohl vergeblich auf absolut identische Regelungen und Praktiken hoffen .

Das ist eine der unvermeidbaren "Nebenwirkungen" des Föderalismus - aber was derzeit in der Praxis abgeht ist Kleinststaaterei :chrisgrinst: - das zumindest sollte nicht sein.

Mouche

Geschrieben

Trotzdem sind die Länder auch an Recht und Gesetz gebunden und dürfen sich nicht ihre Regelungen selber machen. Wenn dann nur auf Grund eines Gesetzes, und den sehe ich hier nicht.

Geschrieben
Trotzdem sind die Länder auch an Recht und Gesetz gebunden und dürfen sich nicht ihre Regelungen selber machen. Wenn dann nur auf Grund eines Gesetzes, und den sehe ich hier nicht.

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Genau davon reden wir doch hier - sie dürfen innerhalb des gesetzlichen Rahmens :AZZANGEL: .

Aber solange Gesetze "auslegungsfähig" sind sollte zumindest die Auslegung innerhalb eines BUNDESLANDES dieselbe sein - und nicht jeder kleine Beamte vor Ort "seine" Auslegung des Gesetzes praktizieren dürfen . Sonst hätte Otto , der gleichnamige Erfinder des Herings , vergeblich gewirkt :chrisgrinst:

Mouche

Geschrieben
Genau davon reden wir doch hier - sie dürfen innerhalb des gesetzlichen Rahmens  :AZZANGEL: .

Aber solange Gesetze "auslegungsfähig" sind sollte zumindest die Auslegung innerhalb eines BUNDESLANDES dieselbe sein - und nicht jeder kleine Beamte vor Ort "seine" Auslegung des Gesetzes praktizieren dürfen . Sonst hätte Otto , der gleichnamige Erfinder des Herings , vergeblich gewirkt  :chrisgrinst:

Mouche

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Dein Wort in den Lauschlappen Vieler.

Das alte bekannte Problem: Theorie + Praxis.

Man müßte einmal mit Feuer und Donner für klare Verhältnisse sorgen.

Leider geht das nur in der Traumwelt.

Geschrieben
Ich hoffe Du meinst es nicht so, wonach es sich anhört!

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Keine Sorge, DAS Feuer und DEN dazugehörigen Donner habe ich nicht gemeint.

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