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IGNORED

Registrierung der verantwortlichen Aufsichtsperson


Dirk Z

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Schützenkollegen/innen! :wub:

Unser Verein (DSB und BDS) möchte eine neue verantwortliche Aufsichtsperson (Schießleiter DSB mit Lizenz) für den Verein einsetzen.

Nun ist die Meldung bei der zuständigen Behörde zwei Wochen vor der Übernahme der Aufsicht für anerkannte schießsportliche Verbände nicht mehr erforderlich nach §10.3 AWaffV (was bei uns in Köln nun Geld kostet und eine komplette Überprüfung bedeuten würde).

Es reicht nach dem oben genannten § eine Registrierung der verantwortlichen Aufsichtsperson im Verein. Der Aufsichtsperson ist durch den Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen. Die Aufsichtsperson hat dieses Dokument während der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Soviel zum Gesetzlichen. :wacko:

Nun meine Frage:

Hat jemand eine rechtssichere Vorlage bzw. ein rechtssicheres Formular zur Registrierung im Verein? :unsure:

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten! :wub:

Gruß

Dirk Z

Geschrieben
Hat jemand eine rechtssichere Vorlage bzw. ein rechtssicheres Formular zur Registrierung im Verein?  :unsure:

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Der BDS-Präsi, Fritz Gepperth, hat IMHO letztens dargelegt, daß der Schießleiter-Ausweis als solches Dokument verwendet wird. So habe ichs zumindest verstanden. :confused:

Geschrieben
Der BDS-Präsi, Fritz Gepperth, hat IMHO letztens dargelegt, daß der Schießleiter-Ausweis als solches Dokument verwendet wird. So habe ichs zumindest verstanden. :confused:

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Hallo Völker,

da bin ich aber nicht so sicher, ob dies auch rechtssicher ist. Es sollte schon absolut wasserdicht sein.

Nicht das einer von der Behörde kontrollieren kommt und sagt, "Das ist ja nicht vom Verein, sondern vom Verband. Im Gesetz steht bla bla bla ...".

Mal abwarten, was hier noch für Vorschläge kommen. Vielleicht auch ein Vorschlag von unserem lieben Sachbearbeiter!? :wub:

Aber danke für Deine Antwort!!!

Gruß

Dirk Z

Geschrieben

ICH habe sowas und DER VEREIN wurde dahingehend auch schon vom Amt kontrolliert und "für gut befunden".

Bevor ich jetzt den ganzen Käse abtippe könntest Du mir sagen ob es dir "rechtssicher genug" ist.

PS: Es stammt zwar vom DSB-VErein ist aber durch interne Abmachungen durch entsprechende Kopie (Original ist ja beim ERSTverein) auch beim BDS und VdW anerkannt.

Geschrieben
ICH habe sowas und DER VEREIN wurde dahingehend auch schon vom Amt kontrolliert und "für gut befunden".

Bevor ich jetzt den ganzen Käse abtippe könntest Du mir sagen ob es dir "rechtssicher genug" ist.

PS: Es stammt zwar vom DSB-VErein ist aber durch interne Abmachungen durch entsprechende Kopie (Original ist ja beim ERSTverein) auch beim BDS und VdW anerkannt.

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Hallo Smithy,

vielen Dank für Deine Antwort! :rolleyes:

Zwar ticken bei Euch in Bayern die Uhren immer etwas anders (aua nein nicht schlagen) :wub: aber natürlich würde ich den "Käse" gerne mal sehen.

Hast du den Nachweis von Deinem Verein vor oder nach dem neuen Waffengesetz erhalten?

Aber abtippen brauchst Du den Text auf keinen Fall!!! Kannst Du mir den Text mal mailen, damit ich mir den anschauen kann? Abtippen mache ich dann schon selber.

Unser Verein ist übrigens hauptsächlich ein DSB-Verein, obwohl er auch mit einigen Mitglieder dem BDS angehört.

Gruß

Dirk Z

Geschrieben
Hallo Smithy,

Hast du den Nachweis von Deinem Verein vor oder nach dem neuen Waffengesetz erhalten?

Gruß

Dirk Z

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Der ist noch nicht mal trocken :chrisgrinst:

So, und jetzt schaun mer mal ob Du ne Mailadresse hast.

Bis später.

Edit: Hamm ma´s scho. Schmeiss mal per PN eine Mailadresse rüber.

PS. Und der Wisch ist zweigeteilt. Das was ICH habe (und Dir schicke) existiert praktisch nochmal und verbleibt beim Verein. Mein "Abschnitt" ist der mitzuführende Ausweis.

In Absprache mit dem Amt und Verbandsfunktionären wird für den Zweitverein der Abschnitr ebenfalls für den Verein kopiert, allerdings mit dem Hinweis dass der Originalabschnitt beim Erstverein liegt.

Jetzt braucht ihr nur noch jemanden der die Ausbildung überhaupt abhalten darf.

Bei uns im Gau sind das nur 3 Leute. Einer davon hat den Wisch dann ausgestellt.

Geschrieben
Der ist noch nicht mal trocken :chrisgrinst:

So, und jetzt schaun mer mal ob Du ne Mailadresse hast.

Bis später.

Edit: Hamm ma´s scho. Schmeiss mal per PN eine Mailadresse rüber.

PS. Und der Wisch ist zweigeteilt. Das was ICH habe (und Dir schicke) existiert praktisch nochmal und verbleibt beim Verein. Mein "Abschnitt" ist der mitzuführende Ausweis.

In Absprache mit dem Amt und Verbandsfunktionären wird für den Zweitverein der Abschnitr ebenfalls für den Verein kopiert, allerdings mit dem Hinweis dass der Originalabschnitt beim Erstverein liegt.

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Vielen Dank,

PN ist raus!

Der besagte Schütze hat die Schießleiterausbildung schon beim RSB gemacht. Bei uns wird nach dem Lehrgang ein Schießleiterausweis vom Verband (DSB) ausgestellt mit registrierter Lizenznummer. Das hat aber nichts mit dem Nachweis für die Vereinsregistrierung zu tun.

Gruß

Dirk Z

Geschrieben
. Bei uns wird nach dem Lehrgang ein Schießleiterausweis vom Verband (DSB) ausgestellt mit registrierter Lizenznummer. Das hat aber nichts mit dem Nachweis für die Vereinsregistrierung zu tun.

Gruß

Dirk Z

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Ist das selbe (bei uns). Wie gesagt, DER SELBE Käse ist nur zweigeteilt. Das EINE ist der Ausweis, das andere ist die Registrierung (und verbleibt deshalb im Verein).

Geschrieben

Apropo:

"Rechtsverbindlich" kann das ganze ja noch gat nicht sein. Da soll doch erst im "Frühjahr 2005" was kommen. Und mir wurde auch versichert dass ich unterrichtet werde wenn es soweit ist.

Das was ich habe ist die "vorgepreschte" Variante (auch im Sinne des Ausbildungsinhaltes selbst) vom DSB.

Geschrieben
Mal abwarten, was hier noch für Vorschläge kommen. Vielleicht auch ein Vorschlag von unserem lieben Sachbearbeiter!?  :wub:

Hallo Dirk. :)

Da die Beauftragung von Aufsichtspersonen nach § 10 Abs. 3 AWaffV verständlicherweise vollständig an der Waffenbehörde vorbeigeht - und ich zudem keine reine Waffenbehörde-Sachbearbeitung vollziehe -, kann ich dazu leider nix sagen... :unsure:

Geschrieben
Hallo Dirk.  :)

Da die Beauftragung von Aufsichtspersonen nach § 10 Abs. 3 AWaffV verständlicherweise vollständig an der Waffenbehörde vorbeigeht - und ich zudem keine reine Waffenbehörde-Sachbearbeitung vollziehe -, kann ich dazu leider nix sagen...  :unsure:

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Also eigentlich ist´s erledigt. Ich hab Dirk meinen Wisch geschickt.

Aber lustig ist das schon. Die "Waffenbehörde" kontrolliert zwar die Art der Registrierung im Verein und befindet sie für gut (oder auch nicht) aber selber gesehen oder einen Vorschlag wie man das macht hat sie auch nicht. :confused:

(Ist jetzt nicht böse gmeint, war bei uns genauso. LRA hat nur gemeint wir hättens "schööön" gemacht :rainbow: )

Aber nochmal: REIN RECHTLICH ist doch der Aufsichtenquatsch noch gar nicht "durch". Oder??

Geschrieben

moin,

wir haben auch "sowas"...........

die aufsicht hat nen (vereinsinternen) ausweis, den er sichtbar trägt

darauf steht, daß er mit der aufsichtstätigkeit beauftragt und sachkundig ist.

am stand ist ein ordner hinterlegtt, in dem die sachkundenachweise usw. in kopie abgeheftet sind.

diese vorgehensweise ist mit der behörde so abgestimmt.

cu

klaus

Geschrieben
Aber lustig ist das schon. Die "Waffenbehörde" kontrolliert zwar die Art der Registrierung im Verein und befindet sie für gut (oder auch nicht) aber selber gesehen oder einen Vorschlag wie man das macht hat sie auch nicht. :confused:

Woraus ergibt sich Deines Erachtens die allgemeine Kontrollpflicht der Behörde bezüglich der Aufsichten, Smithy ?

Meines Erachtens finde solche Prüfungen nach § 10 Abs. 4 AWaffV nur bei begründeten Anhaltspunkten statt. :huh:

Geschrieben
Woraus ergibt sich Deines Erachtens die allgemeine Kontrollpflicht der Behörde bezüglich der Aufsichten, Smithy ?

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Ganz einfach: Wir haben dem Amt mitgeteilt dass wir die Aufsichten nicht mehr (wie bisher) melden sondern von der REGISTRIERUNG IM VEREIN nach § 10 Abs. 3 AWaffV Gebrauch machen.

Schwupsss waren sie da. "Nebenbei" wurde auch nochmal der Stand, die Tresore, und halt einfach "alles" neu überprüft.

Beanstandungen gabs aber keine.

Geschrieben
Ganz einfach: Wir haben dem Amt mitgeteilt dass wir die Aufsichten nicht mehr (wie bisher) melden sondern von der REGISTRIERUNG IM VEREIN nach § 10 Abs. 3 AWaffV Gebrauch machen.

Schwupsss waren sie da. "Nebenbei" wurde auch nochmal der Stand, die Tresore, und halt einfach "alles" neu überprüft.

Beanstandungen gabs aber keine.

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Aha. :blink: Spricht ja nicht gerade für Euren Verein, wenn die Behörde schon bei so einer Meldung begründete Anhaltspunkte für eine Prüfung sieht. :ninja:

:021:

Geschrieben
Aha.  :blink:  Spricht ja nicht gerade für Euren Verein, wenn die Behörde schon bei so einer Meldung begründete Anhaltspunkte für eine Prüfung sieht.  :ninja:

:021:

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Oder an der -sagen wir Unwissenheit- der Behörde. Oder am schönen Wetter, oder an den fehlenden Überstunden oder wasweisich.

Soweit ich weiss wurden mehrere Vereine besucht die die Aufsichtenregelung selbst übernehmen.

Geschrieben
Oder an der -sagen wir Unwissenheit- der Behörde. Oder am schönen Wetter, oder an den fehlenden Überstunden oder wasweisich.

Soweit ich weiss wurden mehrere Vereine besucht die die Aufsichtenregelung selbst übernehmen.

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Getreu dem Motto: "wie soll ich denn künftig meine Akte füllen, wenn keine Standaufsichtsmeldungen mehr reinkommen !" :blink::crying:

Sich einfach der bayerischen Staatsmacht zu entziehen, geht ja schließlich nicht. :glare:

Geschrieben
Hallo Dirk.  :)

Da die Beauftragung von Aufsichtspersonen nach § 10 Abs. 3 AWaffV verständlicherweise vollständig an der Waffenbehörde vorbeigeht - und ich zudem keine reine Waffenbehörde-Sachbearbeitung vollziehe -, kann ich dazu leider nix sagen...  :unsure:

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Hallo SB,

trotzdem danke für Deine Antwort!! :)

Ich hatte gestern leider keine Zeit und habe erst jetzt gesehen, dass der Thread hier noch weiter ging. :unsure:

Gruß

Dirk Z

  • 4 Jahre später...

Archiviert

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