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Schießbuch: Pflicht die Ergebnisse einzutragen?


Morpheus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hmm, wenn El Presidente solche Anforderungen aufstellt, dann hat er doch sicher auch die entsprechende organisatorische Lösung parat

(Stichwort: 1. Vorsitzender, der zu jeder Zeit an jedem Ort und bei jedem aktiven Mitglied ist, um alles bezeugen zu können...).

Nichts für ungut, aber aus so hochgeschraubten Nachweis-/Dokumentationsanforderungen spricht doch das blanke Mißtrauen gegenüber jedem Schützenkameraden. Tickt da jemand noch ganz richtig ?

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Mein SB hat vor nunmehr drei Jahren in einem Rechtsvorgriff Vereinszugehörigkeit, Schießleistungen, Trainingshäufigkeit und Einsicht ins Schießbuch gefordert. Widerruf der WBK war das Ziel, dank Top-RS und einer besonnenen Bearbeiterin im RP Leipzig (Zitat:"Die `Rechtsauffassung ´des LRA... ist rechtlich nicht haltbar...") aber abgebogen.

Komischerweise leistete er sich danach bei mir keine Zicken mehr. Schade!!!

Geschrieben
Hmm, wenn El Presidente solche Anforderungen aufstellt, dann hat er doch sicher auch die entsprechende organisatorische Lösung parat

(Stichwort: 1. Vorsitzender, der zu jeder Zeit an jedem Ort und bei jedem aktiven Mitglied ist, um alles bezeugen zu können...).

Nichts für ungut, aber aus so hochgeschraubten Nachweis-/Dokumentationsanforderungen spricht doch das blanke Mißtrauen gegenüber jedem Schützenkameraden. Tickt da jemand noch ganz richtig ?

Gruß,

karlyman

337888[/snapback]

die Frage sollte sich jeder selbst beantworten

Harlekin

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