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Verkäufertricks


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bitte mal ein paar Meinungen dazu:

in den einschlägigen Aktionsplattformen (Ihr wisst schon, welche) sind viele Angebote beworben

leider ist bis heute kein Gewerbetreibender verpflichtet , seine kommerziellen Vermarktungsinteressen kundzun

Ehrliche Waffenhändler und Bümas haben nichts zu verbergen, und werben sogar damit :icon14:

Andere verheimlichen das ganz gezielt oder setzen Strohmänner daran , Ramsch oder Sachen die nicht durch die Kasse sollen , anonym oder privat anzubieten

Natürlich unter Ausschluß aller sonst bei Kauf vom Händler gültigen Rechtsverpflichtungen .

Ein interessantes Beispiel, wie Verbraucherrechte ausgehebelt werden sollen , habe ich hier gefunden:

Als begeisterter Jäger und Sportschütze sowie als freier Mitarbeiter in einem Waffenhandel habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, anderen Jägern, Sportschützen und sonstigen interessierten Personen, gute und preisgünstige Artikel aus diesem Bereich anzubieten.

Ich habe dazu meine Augen und Ohren ständig geöffnet um bei günstigen gebrauchten Artikeln, die andere Jäger und Sportschützen verkaufen möchten, sofort handeln zu können und anderen Interessierten anbieten zu können.

Weiterhin verkaufe ich für und aus dem Waffenfachhandelsgeschäft, in dem ich freier Mitarbeiter bin, so genannte Einzelstücke, Restposten, Lagerartikel sowie Superangebote die extrem günstig gegenüber dem empfohlenen Regelverkaufspreis sind und, im Auftrag von Erbengemeinschaften, auch jagdliche Nachlässe.

Auf angebotene Neuware erhalten Sie grundsätzlich eine Garantie, weil diese für oder über meinen Waffenhändler vermarktet werden.

Gebrauchte Artikel stehen regelmäßig von mir oder von anderen Privatpersonen, im Auftrag, zum Verkauf und sind deshalb von einer Gewährleistung ausgeschlossen, weil wir Privatleute bekanntermaßen keine Gewährleistung übernehmen können.

Also wie war das: er verkauft von privat an privat oder vom Händler über ihn an privat oder über ihn von privat an privat ?

natürlich unter Ausschluß aller kommerzieller Interessen ? :gaga:

wer es nicht glaubt ? aus 26605 Aurich , oder auch 26532 Grossheide

Wenn jemand einen Beruf hat und auch aktuell ausübt , Waffenhändler mit eigenem Geschäft , wirds sehr undurchsichtig, was nach Tageslaune "privat" verkauft wird und was "kommerziell" und vor allem : warum ?

Privat = direkt in Papas Geldbörse ? Kommerziell = was unbedingt durchs Handelsbuch laufen muss , weil Belegpflichtig ? Ich rede in diesem Zusammenhang von den Sachen, die auch im Laden zum Verkauf liegen und keine ehrlichen privaten Angebote sind wie Kindersachen , Schallplatten , Möbel ect.

Ich möchte niemandem was unterstellen , aber diese bewusst geschaffene und gepflegte Grauzone fördert nicht unbeding die Seriösität.

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kann er vergessen.

ich hatte auch mal bei ebay so ein kleines problem, und die verkäuferin hat sich gegenüber meinem anwalt auf "privatverkauf" berufen.

mein anwalt schieb ihr daraufhin, dass man bei mehreren dutzend ebay-transaktionen pro monat von einem gewerbe ausgehen muss und hat dann noch dezent das wort "finanzamt" erwähnt.

da war die sache dann gegessen. :chrisgrinst:

der verkäufer in deinem beispiel wickelt gewerbliche und "private" verkäufe über einen account ab? dann ist sowieso alles gewerblich.

und als "nicht gewerblich" könnte man höchstens das gelegentliche verkaufen von artikeln aus eigenem privatbesitz bezeichnen.

wenn der mann sich als "freier mitarbeiter" eines waffenhändlers ausgibt, dann würde mich mal seine lizenz interessieren... die bekommt man nämlich nur nach 3 jahren VOLLZEIT-mitarbeit. oder eben durch die prüfung vor der HK. und wenn er eine lizenz hat, dann bräuchte er ja den verweis auf den händler nicht...?

nach der obigen beschreibung braucht er aber eine eigene lizenz, die ist nämlich auch für "vermittlung" vonnöten.

ich kenne ihn nicht, das sind nur meine gedanken, basierend auf den obigen angaben.

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ob jemand für vermittlungstätigkeiten eine lizenz benötigt, lassen wir mal als ? stehen. immerhin werden bei vermittlungen keine direkten rechtsgeschäfte getätigt.

wenn jemand aber seinen lebensunterhalt in erheblichem umfang duch solche "vermittlungen" bestreitet, interessiert sich zumindest das finanzamt dafür. davon darf man ausgehen, wenn jemand ständig für dritte und auch in eigenem namen gegenstände veräußert. das ist bei ebay ein alter hut und wird bei egun nicht anders sein.

ob der aber als händler auch nach dem fernabgabegesetz gewährleisten muss, steht auch auf einem anderen blatt. ich habe da zumindest zweifel.

interessieren würde mich das nämlich auch.

s+r

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