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IGNORED

BSSB erlaubt allein zu schießen - durch Kurs!?!


Wolli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
meinen tu ich gar nichts.

320786[/snapback]

Doch, Du meinst permanent irgend etwas, das ist ja prinzipiell Dein gutes Recht. Bloß richtig ist es halt nicht notwendigerweise.Z.B. meintest Du, dass die Behörde Aufsichten bestellt, oder dass Qualifizierungsrichtlinien da sind, oder dass es unnötige Schikanen von Verbänden nicht gibt.

Da diese Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens sind, müssten sie ja in behördlich genehmigter Form, womöglich sogar mit Anerkennungsstempel, leicht nachzulesen sein. Wo sind sie? Was steht drin? Warum wird in Einladungen zum Thema nicht explizit darauf verwiesen bzw. daraus zitiert anstatt Behauptungen aufzustellen, die das gemeine Mitglied gefälligst zu glauben hat? Falls weitergehende Forderungen als Sachkunde drinstehen: Warum? Behördlicher Druck oder Funktionärsblähungen?

Geschrieben

Also derjenige der dem Gesetz in meiner Umgebung am nächsten ist, ist mein Sachbearbeiter.

Und als ich den interviewte hatte ich mich auch drauf berufen, daß es ja im Zuge der Anerkennung irgendwelche Vereinbarungen gegeben haben muß. Sollte das so sein hat man ihm jedenfalls nicht Bescheid gegeben. Und wer könnte mit so einer Information wohl mehr anfangen als der Sachbearbeiter?

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Lehrgänge das Produkt eines Verbands sind der seine Pflichten (ja, welche eigentlich?) übererfüllen wollte und einigen Mitarbeitern des IM die sich auf drängen des Verbands animieren ließen bei der Sache noch Schützenhilfe zu leisten. Denn wie man hört werden die Leute die diese Lehrgänge abhalten von Mitarbeitern des IM geschult, ohne gesetzliche Grundlagen (weil nicht vorhanden)...paradox?

Also halten wir mal fest: Mein Sachbearbeiter weiß nichts von Qualifizierungsrichtlinien die als Teil des Anerkennungsverfahrens erörtert und/oder beschlossen wurden. Und ich denke, daß wird anderen Sachbearbeitern genauso gehen (in Richtung SB schiel).

Smithy hat sicher Recht, wenn er sagt, daß wir alle zu wenig wissen was da im Zuge der Anerkennung diskutiert wurde. Aber ich bin mir fast sicher, daß die Lehrgänge so wie sie jetzt stattfinden nicht Teil der Diskussion waren.

Wie sieht das eigentlich in den anderen Landesverbänden des DSB aus?

Ist das eingentlich nur beim BSSB so extrem?

Gruß

xylo

Geschrieben
...

Wie sieht das eigentlich in den anderen Landesverbänden des DSB aus?

Ist das eingentlich nur beim BSSB so extrem?

Gruß

xylo

320837[/snapback]

Wie Recht Du schon wieder hast.

Aus Baden-Würrtemberg habe ich von derlei Schwachfug bisher noch nichts gehört. Sowas würde man eigentlich am ehesten aus NRW oder Berlin erwarten. Andrerseit war es auch in Bayern, wo mir ein Büchsenmacher Munition in 30-06 nur dann verkaufen wollte, wenn ich ihm neben dem Jagdschein auch eine WBK mit Waffe in entsprechendem Kaliber vorgelegt hätte, was ich aus Prinzip nicht getan habe.

Geschrieben

Hallo Meiner Meinung nach hat der BSSB folgendes Problem das andere Verbände wie zum Beispiel der BBS nicht hat. Der Großteil der fast 500.000

BSSB Mitglieder sind Luftdruck-Schützen und viele Vereine haben nur" Luft Schützen " da gibt es keine Mitglieder die eine große Sachkunde abgelegt haben oder WBK Inhaber sind wozu auch . Und deshalb hat der BSSB für seine Vereine die " Luft schießen " eine sogenannte kleine Sachkunde

( 4 Stunden / Standaufsichtenlehrgang ) entwickelt damit auch solche Vereine ihre gesetzlich vorgeschriebene sachkundigen Aufsichten bestellen können. Den niemand kann von Luftdruck-Waffen-Schützen verlangen die große Sachkunde abzulegen die haben kein Interesse daran.

Fazit : für Bayern

Jeder Verein braucht sachkundige Aufsichten

Luftdruckschützenverein : BSSB Standaufsichtenlehrgang

Vereine wo mit scharfen Waffen geschossen wird: Sachkundeprüfung / WBK Inhaber

PS: Der BSSB Lehrgang besteht aus zwei Varianten.

Der 4 Stunden BSSB Lehrgang ( 1 Teil ) erlaubt (laut Bescheinigung ) nur zur Aufsicht von Luftdruckwaffen.

Wenn man 2 Stunden dranhängt ( 2 Teil ) und eine Sachkundeprüfung hat

bekommt man eine erweiterte Bescheinigung .

Fur mich ist klar ein Sachkundiger braucht diesen Lehrgang laut Gesetz nicht, aber ein Luftdruckschütze erlangt dadurch seine gefordete Sachkunde und kann am Luftdruckstand Aufsicht machen und natürlich auch alleine am Stand ( nur Luft ) schießen wie das Gesetz es einräumt.

Gruß Beyer

Geschrieben

Ja, das ist gut differenziert...muß man ehrlicherweise auch erwähnen, daß ohne die Lehrgänge die Luftdruck Schützen/Aufsichten etwas in der Luft hängen würden. Insofern mag das vielleicht seine Berechtigung haben.

Generell stell ich die Lehrgänge ja nicht in Frage (naja a bisserl vielleicht), nur der Zeitpunkt ist meiner Meinung nach falsch. Hätte man nicht einfach warten können bis solche Sachen endgültig in den Verwaltungsbestimmungen geklärt sind und dann die Lehrgänge danach ausrichten??

Der Hauptkritikpunkt bei den Lehrgängen jetzt ist, daß sie großtenteils auf Annahmen des Verbands und einiger Mitarbeiter des IM's basieren und zum anderen der Druck seitens des Verbandes und der Vereine dem man ausgesetzt wird, wenn man nicht der Meinung ist, den Kurs jetzt machen zu müssen (ich denke das kriegen viele von euch zu spüren).

Übrigens wird das von unserem SB hier für den Luftdruckbereich im Moment so gehandhabt: Wer bereits Aufsicht im Bereich der Luftdruckwaffen gemacht hat, hat bis endgültig geklärt ist welche Qualifikation nötig ist die Voraussetzung erfüllt, auch weiterhin Aufsicht zu machen.

Wenn das Waffengesetz am Ende von uns verlangt einen solchen Lehrgang zu machen, müssen wir da durch...aber 2x mach ich den bestimmt nicht, wenn sich am Ende rausstellt, daß die jetzt abgehaltenen Kurse nicht ausreichend waren.

Also bei allen die die Sachkunde haben würde ich sagen warten bis etwas genauer klar ist was in so einem Kurs eigentlich vermittelt werden muß...

Gruß

xylo

Geschrieben
Doch, Du meinst permanent irgend etwas, das ist ja prinzipiell Dein gutes Recht.  Bloß richtig ist es halt nicht notwendigerweise.Z.B. meintest Du, dass die Behörde Aufsichten bestellt, oder dass Qualifizierungsrichtlinien da sind, oder dass es unnötige Schikanen von Verbänden nicht gibt.

Da diese Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens sind, müssten sie ja in behördlich genehmigter Form, womöglich sogar mit Anerkennungsstempel, leicht nachzulesen sein. Wo sind sie? Was steht drin?

320834[/snapback]

Nana... lesen solltest Du schon!!!!!

WO hab ichg esagt dass die Behörde Aufsichten "bestellt"?

-Ich hab gesagt dass wir sie MELDEN müssen. Und das müssen wir :P

dass "Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil der Anerkennung sind" steht in der Verordnung die oben verlinkt ist. Lies sie einfach.

Du möchtest das Anerkennungsverfahren "nachlesen"?? Wende Dich an Deinen Verband. ER ist anerkannt nicht Du und nicht ICH. Ob Du einen Anspruch darauf hast dass Du den Anerkennungsbescheid in Kopie bekommst möchte ich bezweifeln.

Wo ich gesagt haben soll dass es "unnötige Schikanen der Verbände nicht gibt" möchte ich auch wissen.

Aber ich glaub Dir passt einfach nicht dass ich versuche das warum und weshalb zu ergründen und dass ich nicht pauschal in das Geheule einstimme.

Geschrieben

:rolleyes:

Ich denke ich kann hier einiges zur Aufklärung und den Hintergründen beitragen.

Die Änderungen bzw. Klarstellung bei der Sache mit dem „alleine Schießen“ und mit dem „Nichtmelden der Aufsicht“ durch die neue Allgemeine Waffengesetzverordnung geht auf mich zurück.

Tatsache ist, dass je nach der Situation im Verein (unabhängig vom Verband), primär bei Vereinen mit eigenen Schießstätten auch früher das „alleine Schießen“ insbesondere durch Leistungsträger gang und gebe war. Ob es allerdings zulässig war, war völlig offen. Grundsätzlich wurde es eher so gehandhabt, dass es verboten war, weil, wenn sich jemand allein auf einem Schießstand befindet und sich selbst ernsthaft verletzt, niemand da wäre, der helfen könnte. Soweit die Theorie. Selbstverständlich spielt es natürlich keine Rolle, ob einer oder mehrere auf dem Schießstand sind, bei der Frage, ob sich ein Schütze s e l b s t beim Schießen ernsthaft verletzt. Soweit die Logik.

Es ließ sich ja eindeutig feststellen, wie viele die Fälle der ernsthaften Selbstverletzung durch Schützen vorlagen. Nämlich bundesweit über viele, viele Jahre so gut wie keine Fälle, bei denen ein Schütze sich selbst so schwer verletzt hatte, dass er sich selbst nicht mehr helfen hätte können. Nicht zu diesen Fällen zählen Todesfälle aller Art des Schützen einschließlich Suizidfälle. Tot ist tot und da spielt es keine Rolle, ob einer zusätzlich in der Gegend rum steht oder nicht. Aber auch letztere Fälle waren extremst selten.

Da es in Bayern oftmals in diesem Bereich recht fitte Leute gibt, insbesondere bei LKA, haben die gesagt, so wie das jetzt läuft, ist das Murks. Tatsächlich wird in vielen Vereinen kräftig alleine geschossen, gerade auch durch die sportlichen Leistungsträger. Aber eigentlich ist es nirgendwo richtig geregelt und oftmals per Standordnung auch noch verboten. Woran sich dann häufig die Spitzen-Cracks in stiller Übereinkunft mit dem Vereinsvorstand auch nicht dran halten müssen, weil sie eben die Spitzen-Cracks sind.

Die fitten Leute haben sich dann mit dem bayerischen Staatsministerium des Innern kurzgeschlossen, das Anliegen besprochen und es gab dann plötzlich ein für Bayern geltendes Schriftstück, dass das „alleine Schießen“ erlaubte. Richtig bekannt wurde das allerdings nie. Da Bayern ja von sich überzeugt sind, halten sie mit dem, was sie machen, auch nicht unbedingt hinter dem Berg. Allerdings wollte außer Baden Württemberg kein anderes Bundesland von dieser Regelung was wissen. Angeblich gab es auch in Baden Württemberg ein Schriftstück, das die Übernahme dieser Regelung bestätigte, aber gesehen habe ich es nicht, obwohl ich annehme, dasss so war. Meine Quelle, die mir das bayerische Schriftstück verschaffte, ist äußerst zuverlässig.

Als ich aus gegebenem Anlass mit dem zuständigen Herrn in Berlin darüber sprach und sagte, dass dies in Bayern so geregelt sei und ich das schriftlich hätte, gab´s gleich Saures. Erstmals wurde ich belehrt, dass wir hier ja wohl offensichtlich nicht in Bayern seien und dies sei auch gut so und zweitens könne ich mir dies völlig aus dem Kopf schlagen, das gäb´s in Berlin niemals! Bumm.

Die Sache mit der „Aufsicht melden“ verhält sich so:

Bei Vereinen mit eigener Schießstätte gab es im Wesentlichen, drei Vorgehensweisen:

1. es wurde neben dem Vorstand ganz wenige bei der Behörde als Aufsicht gemeldet

2. es wurden einige gemeldet, wobei man annahm, dass von denen meistens einer beim Schießen da ist,

3. es wurden so gut wie alle aktiven (und teilweise auch die inaktiven Mitglieder) gemeldet.

Bei Vermietungen des ganzen Standes war es Sache der Mieter ihre Aufsicht zu melden und der Verein war raus aus der Verantwortung. Die Mieter mussten ja bei der für den Schießstand zuständigen Behörde ihre Aufsichten melden. Das wurde gemacht oder auch nicht.

Bei Mietern, die mal da oder mal dort geschossen haben, dürfte die ordnungsgemäße Meldung eher die Ausnahme gewesen sein.

Wenn nun ein Wettkampf war, hätte der Veranstalter immer alle seine Aufsichten bei der zuständigen Behörde melden müssen, soweit diese nicht schon für diesen Schießstand bei der Behörde gemeldet waren. Letztere war bei fremden Aufsichten (Schießleitern, Range Officern) praktisch ja nie der Fall.

Ich wette jeden Betrag, dass diese ordnungsgemäße Meldung nicht immer rechtzeitig 14 Tage vorher, nicht unter Beifügung von Dokumenten zum Nachweis der Sachkunde z.B. WBK, nicht immer unter Angabe einer korrekten Adresse oder des Geburtsdatums gemacht wurde. Alle oder einige diese Dinge wollten die Behörden wissen. Kreuz und quer.

Kurzum eine ziemliche Malaise in der Praxis, um die sich niemand so richtig kümmerte. Einige Veranstalter waren überaus genau und korrekt, viele machten ein wenig und sehr viele machten gar nichts. Das war die Realität.

Ich kannte zwar die Vorschriften und dachte mir, alles nicht so wichtig, höchstens eine klitzekleine OWi. Was soll das alles. Nur ein Haufen Schreibkram. Alles pillepalle.

Dann und daran erinnere ich mich noch genau kam 1998 mein Lehrgang zum Schießstandsachverständigen. Ich sitze da drin und denke, pah ich weiß ja schon so viel, hab schon Schießstände mit gebaut und konstruiert, weiß wie man den korrekten Hochblendenabstand berechnet und kenne die Schießstandrichtlinie richtig gut (aus eine Raubkopie) schon seit 1985. So richtig schön von oben herab.

Und dann fängt der Referent an und erzählt uns was über die Notwendigkeit der Anwesenheit einer ordnungsgemäß gemeldeten verantwortlichen Standaufsicht. Denn und nun kommt´s heftig, wenn keine da ist oder sie nicht ordnungsgemäß gemeldet ist, ist der Versicherungsschutz futsch!

Ich war wie vom Donner gerührt.

Oh ha, dachte ich bei mir, das ist ja ein dickes Ding. Von da an habe ich die Sache nicht mehr sonderlich abschätzig betrachtet.

Danach haben wir auch weiterhin viele viele Veranstaltungen gemacht, bei denen ich als Verantwortlicher, hauptsächlich als Match Director bei IPSC Meisterschaften tätig war. Und wenn ich sagen würde, dass da immer alle ordnungsgemäß gemeldet waren, würde ich faustdick lügen. Bei solchen Großveranstaltungen herrscht regelmäßig ein ziemliches Chaos im Vorfeld, manche R.O. kommen nicht, man braucht dann plötzlich ganz andere dazu, usw.. Die Berliner Behörde wollte als Meldung nur eine Namensliste aber dazu den Sachkundenachweis in Form einer WKB Kopie. Nun brauchte man von den R.O.´s eine WBK Kopie. Auf diese Anforderung gab´s böse Briefe. Wozu man denn dies nun bräuchte und Datenschutz und, und %§“§!$! In jedem Fall hat mindestens die Hälfte der Kopien gefehlt. Mein und unser Glück war, dass der zuständige Herr in Berlin heilfroh war, dass wir nicht alles anlieferten. Eine Menge und zwar grässlicher Arbeit, eine klitzekleine Gebühr für einen offensichtlich völlig überflüssigen Vorgang, denn dass die R.O.s absolut kompetente Aufsichten waren, konnte er bei seinen ständigen Besuchen unserer IPSC Meisterschaften unschwer erkennen. Wenn er denn kam, hat er den Standbetreiber, meistens Herrn Kinsky gefragt, ob denn alle Standaufsichten ordnungsgemäß gemeldet sei, dieser versicherte ihm ganz treuherzig, natürlich würde der BDS das ganz brav machen und dann kam die Antwort „Na dann is ja alles gut“ und das war´s dann. Mich hat er auch einmal gefragt. Da hatte ich die ganze Meldung vergessen. Ich habe ihm gesagt wir hätten auf jedem Stand einen Berliner, der sowie so gemeldet sei. Dann kam die Antwort „Na dann is ja alles gut“, ein mildes Lächeln und das war´s dann. Kurzzeitig fühlte ich mich nicht so gut. Ich habe dann alle verfügbaren Berliner Schießleiter auf die einzelnen Schießstände verteilt, noch einige Berliner, die bei der Behörde gemeldet waren, hilfsweise zwangsrequiriert, was die gerne machten, weil´s dann für Rumstehen auch noch Kohle gab. Und natürlich habe ich mir geschworen, dass war aber das wirklich aller allerletzte mal, dass ich da schlamperte. Und ja, jetzt kommt das mit dem willigen Geist und dem Fleisch und so weiter. Und dann ging´s in Philippsburg weiter, und da sag ich einfach nichts drüber ….

Und zu meiner größten Erleichterung konnte ich dann feststellten, dass ich nicht der einzige schlampige Sünder auf dieser Welt war. Nein, überhaupt nicht, nur einer von vielen! Das hat mich dann durchaus erleichtert. Ich hab die tollsten Stories mitgekriegt. Selbstverständlich auch vom großen Bruder. Da muss ich aber schweigen, sonst kriege ich Haue. In jedem Fall absolut tolle Sachen. Am besten war die Sache mit einer wirklich großen Veranstaltung (nicht vom BDS), wo ich mit dem Verantwortlichen so ein klein wenig Small Talk halte und so ganz nebenbei und beiläufig frage, was den die lokale Behörde so wissen wollte bei der Standaufsichtenmeldung . Ein erstauntes „häh, wie, was. Welche Meldung?“ „Äh nein, schon gut, nicht wichtig“. :chrisgrinst: Ich hab mich richtig gefreut und gedacht, ist das nicht schön, du bis kein einzelnes schwarzes Schaf. Wenn viele Schafe schwarz sind, dann sind sie eigentlich nicht mehr schwarz. Jedenfalls nicht im Sinne von „schwarzes Schaf“.

Kurzum wir hatten einen Missstand.

Soweit zur Vorgeschichte. Als nun gegen Ende 2002 die Ausarbeitung der Waffenverordnung anstand, gab es die ministerielle Anweisung, dass dies mit den Betroffenen besprochen wird. Von den Sportschützen war Jürgen Kohlheim und ich immer, und mein Amtskollege Josef auch einmal dabei. Ich habe dann schon bei der ersten Sitzung, bei der wir befragt wurden, was so anläge, sofort vorgebracht „alleine schießen“ und keine doofe Meldung der verantwortlichen Standaufsichten, weil keine Behörde in diesem unseren Land jemals in der Lage sei zu verifizieren, ob jemand qualifiziert sei oder nicht. Zu meiner leichten Verblüffung stieg Jürgen mit einer derartigen Vehemenz darauf ein, dass der DSB dies unbedingt unterstützte und es absolut so geregelt werden müsse (der DSB hat uns und die gesamte Großkaliberfraktion übrigens immer und fast immer auch unbedingt unterstützt, von einem kleiner verzeihlichen Lapsus unmittelbar nach Erfurt abgesehen und das war nicht Jürgen, der ein großartiger Mensch ist). Auf der anderen Seite war man "impressed". Allein unser herzallerliebster Referatsleiter, erklärte „Meldung muss sein, punktum!“ Seine Vorgesetzten, es waren immerhin gleich zwei höhere da, waren sichtlich irritiert, warum es denn schon wieder Krawall gäbe. Warum denn diese Meldung wichtig sei und überhaupt. Sie verstanden nicht, warum es denn nicht so ginge, wie wir vorschlugen.

Im nächsten Verordnungsentwurf stand dann das „alleine Schießen“ als erlaubt drin und damit hatten wir immerhin die Hälfte.

In der denkwürdigen BMI Sitzung am 7.5.2003 mit dem Innenminister und Staatsekretär Körper, die ich übrigens beide für absolut klasse Männer halte, habe ich dann den Verzicht auf die Meldung der Aufsicht nochmals vorgebracht. Details kann ich mir sparen, die können frühesten in denn Memoiren veröffentlicht werden. Es war ziemlich heftig. Allerdings hat der Minister angewiesen, dass die Sache mit den Aufsichten so geregelt wird, und Regierungsdirektor Volker Achim König hat es perfekt in die Verordnung eingearbeitet.

Soweit zur Historie.

Dass das „alleine Schießen“ eindeutig und zwar positiv geregelt wurde wird ja nun keiner, der bei Trost ist, öffentlich bestreiten.

Wer will nun aber bestreiten, welche immense Vorteile es hat, ein Papierchen zu haben, mit dem man überall auf jedem Schießstand ohne Meldung vierzehn Tage vor dem Schießen bei der örtlich zuständigen Behörde verantwortliche Aufsichtsperson machen darf. Wie bitte? Das will jemand bestreiten?

Natürlich gibt es ein paar Leute, die irgendwo in Hintertupfingen leben und die nie im Leben wo anders schießen als auf ihrem eigenen Schießstand. Die machen auch nie irgendwo woanders Schießleiter (Aufsichtsperson). Natürlich wissen die überhaupt so ganz genau Bescheid, was so in der großen, weiten Welt abgeht, denn das kommt ja jeden Abend in der Tagesschau.

Im BDS sind die aber eher selten und die Minderheit. Unsere weltoffenen Mitglieder kommen rum, schießen mal da und dort, tun was für die Völkerverständigung und sind keine Stubenhocker auf dem heimischen Stand. Dasselbe gilt auch Mehrheit der Mitglieder der anderen Verbände.

Und selbstverständlich ist es auch eine ungeheuere Zumutung solche eine lockere Informationsveranstaltung über ca. 2-3 Stunden (beim BDS) besuchen zu müssen, um das Papierchen zu bekommen (es sei denn man ist geprüfter Schießleiter oder R.O., dann kriegt man es so). Zuviel wissen schadet nur! Am Ende kostet das auch noch ein paar Euro (10-15). Unglaublich. Schließlich ist man ja absolut sachkundig und mit den Vorschriften von Gesetz und Verordnung bestens vertraut. In jedem Fall alle, die in WO posten. Die kennen sich ja alle genau aus. Das kann man ja jeden Abend lesen. Das wird so richtig deutlich, dass jede zusätzlich Information über Gesetz und Verordnung total überflüssig ist.

Und natürlich die bösen, bösen Verbände, die haben im Rahmen ihrer Anerkennungsverfahren wieder die übelsten geheimen Absprachen zur Schikanierung ihrer Mitglieder getroffen. Ganz bestimmt!

Die Bayern sind übrigen wieder etwas fitter und schneller wie die anderen und schon eifrig dabei diese furchtbaren Papierchen rechtmäßig unter die Leute zu bringen. Der BDS Bayern (er nennt sich selber BBS, ja ich weiß, aber das ist eine andere Baustelle) ist dank des unermüdlichen Einsatzes seiner hervorragenden Präsidentin Sigrid keinesfalls hinterher sondern eher vorneweg. ;)

Friedrich Gepperth

Geschrieben

Klasse Beitrag! Kompliment!

Danke für die Hintergrundinfo!! Das ist der Grund warum ich gerne hier bin...man erfährt ja doch so einiges :)

Die Absicht war ja durchaus edel und lobenswert, doch man kann schon kritisieren was in den "Verbänden" (kanns nur für den BSSB beurteilen) draus gemacht wurde ohne rot werden zu müssen.

Der Inhalt ist höchst zweifelhaft und ich kann wirklich nicht erkennen was mich am Ende der Veranstaltung als Aufsicht qualifizierter machte als am Anfang. Inhaltlich sind einige äußerst umstrittene Auslegungen des Verbands enthalten wo man klar sehen kann, daß zumindest der BSSB wieder mal über das Ziel hinausgeschossen ist.

Ein anderer Kritikpunkt ist ja auch der, daß im Moment leider nicht ganz zutrifft was ursprünglich vielleicht mal gedacht war: es gibt quer durch die Verbände extreme Probleme die jeweiligen Lehrgänge der anderen Verbände anzuerkennen. Das konterkariert die Idee auf jedem Schießstand ein Schießen leiten zu können und mich dann mit meinem Zertifikat als qualifizierte Aufsicht ausweisen zu können.

Meiner Meinung nach hätten zumindest Richtlinien festgelegt werden müssen was die Inhalte dieser Lehrgänge betrifft (eine Vereinheitlichung ist ja ohnehin nicht möglich).

Wenn ich für einige Vorredner das Wort ergreifen wollte, dann wäre sicherlich auch die Art und Weise wie ein Verband versucht seine Lehrgänge an den Mann zu bringen einer der Hauptpunkte an dem sich die Gemüter erhitzen.

Wieso der Lehrgang denn generell so abgehalten werden muß ist mir auch nicht klar. Wäre es nicht besser man würde den Inhalt des Lehrgangs zumindest im KK und GK Bereich mit der Sachkunde verbinden?

Jeder von uns der seine Sachkundeprüfung abgelegt hat macht am Schießstand auch mal die Aufsicht (und zwar sehr gewissenhaft), wieso sollte das jetzt ohne den Lehrgang moralisch verwerflich sein?

Das ist fast so als hätte man den Führerschein fürs Auto gemacht und plötzlich wird dem Gesetzgeber klar, daß ich nach 5 Jahren gar nicht in der Lage bin Auto zu fahren ohne an einer Nachschulung teilzunehmen.

Naja, aber man siehts irgendwie auch mit Humor wie aus einer guten Idee wieder mal ein großes Ärgernis wird. Das kennen wir in Deutschland ja gut...

Gruß

xylo

Geschrieben

Kann mich meinem Vorredner nur anschliessen. Super Beitrag. Insbesondere danke ich für die Klarstellung weil ja doch das rausgekommen ist was schon "vermutet" wurde.

Wobei die "Erleuchtung" beim lesen der Verordnung auch kommen hätte müssen.

Insbesondere:

:

Die fitten Leute haben sich dann mit dem bayerischen Staatsministerium des Innern kurzgeschlossen, das Anliegen besprochen und es gab dann plötzlich ein für Bayern geltendes Schriftstück, dass das „alleine Schießen“ erlaubte. Richtig bekannt wurde das allerdings nie.

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Sag ich doch :P . Überhaupt stell ich mir die Frage wie man ganz anmassend das Sitzungsprotokoll oder gar eine Abschrift einer Anerkennung verlangen will.

Dass das „alleine Schießen“ eindeutig und zwar positiv geregelt wurde wird ja nun keiner, der bei Trost ist, öffentlich bestreiten.

Sag ich auch. Ich habe die "Vorteile" kennengelernt.

Wer will nun aber bestreiten, welche immense Vorteile es hat, ein Papierchen zu haben, mit dem man überall auf jedem Schießstand ohne Meldung vierzehn Tage vor dem Schießen bei der örtlich zuständigen Behörde verantwortliche Aufsichtsperson machen darf. Wie bitte? Das will jemand bestreiten?

Ätsch, ebenfalls. Mein Zweitverein profitiert ganz heftig davon dass ich durch den Erstverein so einen Wisch habe. Und wie Du sagst, er macht auch "Eindruck" bei den Leuten die keine Ahnung haben weil sie von der Gemeinde kommen und mit Schiessen nichts am Hut haben. Die "Aufpassermentalität" wird trotzdem positiv befriedigt.

Wieso der Lehrgang denn generell so abgehalten werden muß ist mir auch nicht klar. Wäre es nicht besser man würde den Inhalt des Lehrgangs zumindest im KK und GK Bereich mit der Sachkunde verbinden?

DA wär ich aber dagegen. Die Sachkunde habe ich seit über 10 Jahren und was würden WIR ALLE sagen wenn wir die jetzt "neu" machen müssten.

Eine "Auffrischung" oder "Verbinden" mit dem Lehrgang halte ich persönlich auch für "schlecht" weil der Lehrgang eh schon zu lange dauert.

Geschrieben

@Friedrich Gepperth:

Darf ich den Beitrag nach www.schuetzen-forum.de kopieren?

Dort habe ich meine erste Anfrage bezüglich der Gültigkeit für den Zweitverein gestellt und die Jungs hätten es auch verdient ein paas Hintergründe zu wissen.

Geschrieben
@Friedrich Gepperth:

Darf ich den Beitrag nach www.schuetzen-forum.de kopieren?

Dort habe ich meine erste Anfrage bezüglich der Gültigkeit für den Zweitverein gestellt und die Jungs hätten es auch verdient ein paas Hintergründe zu wissen.

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Kein Problem, er ist ja nicht geheim, wie die bösen Absprachen bezüglich der Anerkennung :chrisgrinst:

Hinsichtlich der Sachkunde ist vom BDS natürlich geplant, dass bei denen, die die Sachkunde neu ablegen (die also neu zum Schießen hinzukommen), die "Schulung verantwortliche Aufsichtsperson" gleich mit integriert wird.

Im übrigen bin ich zumindest für den Bereich aller Großkaliberverbände sicher, dass es eine gegenseitige Anerkennung dieser Papierchen geben wird.

Auch wird es (hoffentlich noch im Frühjahr) wahrscheinlich ein Treffen aller anerkannten Verbände geben, bei dem dann die gegenseitige Anerkennung all dieser Dinge festgelegt werden soll. Bei den reinen Bundesverbänden (Reservisten, DSU und BDMP) ist es einfach eine einheitliche Linie durchzusetzen und beim BDS unter den derzeit gegebenen Verhältnissen auch. Die Landesverbände im DSchB sind aber ungleich größer und stärker als bei den anderen Verbänden. Man wird sehen.

Friedrich Gepperth

Geschrieben
Kein Problem, er ist ja nicht geheim, wie die bösen Absprachen bezüglich der Anerkennung :chrisgrinst:

Friedrich Gepperth

321429[/snapback]

Danke! zum ersten Halbsatz.

Zum 2. Halbsatz: Auch die Richtlinien zur Anerkennung des Hirntodes sind mir nicht bekannt. GEHEIM sind sie dennoch nicht :021:

Geschrieben

Ich sehe diese ganze Geschichte genauso wie viele andere als Gelddruckmaschine und will hier nur auf die Gesetzteslage hinweisen. Zur Aufsicht ist befugt, wer die Sachkunde hat. Wenn ich meinen Sachkunde-Leuten sage, ich biete hier eine Tagesveranstaltung an, die das neue Waffenrecht und die damit verbundenen Änderungen an, dann ist das eine Sache, die viele verstehen. Dafür muss ich nicht einen neuen Stand-Führerschein erfinden, der nur zur Verunsicherung beiträgt wie es sich gezeigt hat. Jeder der meint, er müsste sich in den Kreis dieser Bedenkenträger einfügen, der soll erst mal sehen, dass er auf den Boden der Tatsachen zurückkehrt. Er soll erst einmal seine Königskette ablegen und dafür das Treibladungspulver auf dem Stand zusammenfegen, damit er wieder lernt wo der Hase läuft. Denn so dick sind die Aufsichten auch nicht gesäht, dass wir den Einen oder den Anderen durch so eine neue Lizenz aus seiner kameradschaftlichen Pflicht zur Aufsicht entlassen. Ich habe eher den Eindruck, dass es einige Beamte (Funktionäre) gibt, die für ihre Pensionierung vorsorgen um durch die Veranstaltung derartiger Seminare ihre geminderte Pension auszugleichen.

Es gibt in anderen Teilbereichen des Schützenwesens vergleichbare Beispiele, in denen behauptet wird, dass alle vor einem Stichtag erworbenen Lizenzen ungültig sind und durch teuere Fortbildungsmaßnahmen wieder erweckt werden können.

Hoch lebe der Vorgang und die Unfehlbarkeit einiger Funktionäre, die das Waffenrecht noch enger auslegen, wie manche Behörde.

Geschrieben
Nana... lesen solltest Du schon!!!!!

WO hab ichg esagt dass die Behörde Aufsichten "bestellt"?

-Ich hab gesagt dass wir sie MELDEN müssen. Und das müssen wir :P

dass "Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil der Anerkennung sind" steht in der Verordnung die oben verlinkt ist. Lies sie einfach.

Du möchtest das Anerkennungsverfahren "nachlesen"?? Wende Dich an Deinen Verband. ER ist anerkannt nicht Du und nicht ICH. Ob Du einen Anspruch darauf hast dass Du den Anerkennungsbescheid in Kopie bekommst möchte ich bezweifeln.

Wo ich gesagt haben soll dass es "unnötige Schikanen der Verbände nicht gibt" möchte ich auch wissen.

Aber ich glaub Dir passt einfach nicht dass ich versuche das warum und weshalb zu ergründen und dass ich nicht pauschal in das Geheule einstimme.

321293[/snapback]

in Deinem allerersten Beitrag hast Du folgendes verzapft:

Nach der neuen AWaffV werden Aufsichten entweder!!!!

nach § 10 Abs 3 DURCH DEN VEREIN

oder

nach § 10 Abs 2 DURCH DIE BEHÖRDE

bestellt.

ich schrub dagegen, dass ich gerne die Qualifizierungsrichtlinien nachlesen würde und nicht das Anerkennungsverfahren, wie Du missverstehst.

Tatsächlich hast Du nirgends explizit geschrieben, dass es "unnötige Schikanen der Verbände nicht gibt". Man spürt aber diese Grundhaltung deutlich in allen Deinen Bemühungen "das Warum und Weshalb zu ergründen" und sei es durch Fehlinterpretation von Vorschriften an die Du Dich anschliessend nicht einmal mehr erinnerst (die Fehlinterpretation, nicht die Vorschrift)

Da Du Dich also offensichtlich weder daran erinnerst, was Du geschrieben hast, noch verstehst oder verstehen willst, was ich geschrieben habe, stelle ich die Diskussion mit Dir an dieser Stelle ein.

Allen anderen sei nochmals die ursprüngliche Problemstellung in Erinnerung gerufen: Darf man, wie der BSSB behauptet, tatsächlich nur mit diesem Lehrgang Aufsicht machen und damit auch alleine schiessen oder ist das nur eine Behauptung, die die Teilnehmerzahl optimieren soll? Wie mittlerweile ziemlich klar ist, trifft letzteres zu.

Man hätte ja auch einfach mit den vielfältigen und tatsächlich vorhandenen Vorteilen, die uns F.G. so eindrucksvoll dargestellt hat, für diesen Lehrgang werben können.

Geschrieben
in Deinem allerersten Beitrag hast Du folgendes verzapft:

Nach der neuen AWaffV werden Aufsichten entweder!!!!

nach § 10 Abs 3 DURCH DEN VEREIN

oder

nach § 10 Abs 2 DURCH DIE BEHÖRDE

bestellt.

322109[/snapback]

OK, stimmt. Das "bestellt" war ein Schreibfehler und hätte (wie bisher) der BEhörde gemeldet heissen müssen.

Ich hab das von der Überschrift meiner Lehrgangsunterlagen abgeschrieben und da ist "durch die Behörde" sogar unterstrichen. Mein Fehler dass ich es abgeschrieben habe.

Tatsächlich hast Du nirgends explizit geschrieben, dass es "unnötige Schikanen der Verbände nicht gibt". Man spürt aber diese Grundhaltung deutlich in allen Deinen Bemühungen "das Warum und Weshalb zu ergründen"

Naja, für Dein Gespühr kann ich nichts.

Da Du Dich also offensichtlich weder daran erinnerst, was Du geschrieben hast, noch verstehst oder verstehen willst, was ich geschrieben habe, stelle ich die Diskussion mit Dir an dieser Stelle ein.

Danke :icon14:

Allen anderen sei nochmals die ursprüngliche Problemstellung in Erinnerung gerufen: Darf man, wie der BSSB behauptet, tatsächlich nur mit diesem Lehrgang Aufsicht machen und damit auch alleine schiessen

ICH weiss es (zumindest was in meinen Lehrgangsunterlagen steht) aber die Frage ist ja nur für die anderen :o

ausserdem

Wie mittlerweile ziemlich klar ist, trifft letzteres zu

weisst Du ja die (gewünschte) Antwort schon

Geschrieben

"ICH weiss es (zumindest was in meinen Lehrgangsunterlagen steht) aber die Frage ist ja nur für die anderen"

Hmz...ich weiß auch was in meinen Lehrgangsunterlagen steht...die Frage bleibt für mich dennoch offen...wie der Verband die Frage beantwortet is eh nicht erwähnenswert (das ist so als ob man einen zum Tode verurteilten der grad in die Gaskammer gebracht wird fragen würden was er von der Todesstrafe hält)

Ob man generell die Schulung gebraucht hätte um als sich als Aufsicht zu qualifizieren ist schon zweifelhaft. Im Grunde hätte man das wie bei Führerscheinen auch handhaben können: Die, die ihn neu machen müssen für den Anhänger halt extra Fahrstunden nehmen und die die ihn bereits haben dürfen trotzdem weiter Anhänger fahren.

Die Parallele zu den Führerscheinen ist überhaupt recht passend, da auch hier stark die Meinung vorherrscht es würde sich um reine Geldschneiderei handeln (für zusätzliche Anhägerstunden z.B.).

Wie auch immer - für mich persönlich hab ich meine Entscheidung getroffen und letztlich muß das an der Stelle jeder für sich selbst entscheiden.

Hätte man die Lehrgänge angeboten mit der Hintergrundinfo wie sie von F.G. geschildert wurde (die erste vernünftige Begründung die ich überhaupt gehört habe), wäre die Akzeptanz wohl nicht so schlecht ausgefallen.

Gruß

xylo

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