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IGNORED

Gilt altes oder neues Waffenrecht?


Iggy

Empfohlene Beiträge

Hi Leute,

was mich schon länger umtreibt:

Voreintrag nach altem Waffenrecht erhalten, Waffe wegen langer Lieferzeit erst nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes gekauft.

Nach altem Recht hatte man ja einen "Bestandsschutz", den es nach dem neuen Recht SO nicht mehr gibt.

Was gilt denn nun für eine Waffe, die unter oben geschilderten Umständen erworben wurde?

Bestandsschutz ja oder nein?

Grüße

Iggy

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ich würde sagen : gem. ALT

aber wie die vergangenheit hier zeigt, kommen immer wieder spekulationen bzgl. des "RECHTS" auf...

deshalb in rechtlichen fragen immer den SB anrufen und fragen.

dann ist man auf der sicheren seite.

vielleicht sogar noch besser, das ganze schriftlich verankern,

dann kann dir keiner was !

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ich würde sagen : gem. ALT

aber wie die vergangenheit hier zeigt, kommen immer wieder spekulationen bzgl. des "RECHTS" auf...

deshalb in rechtlichen fragen immer den SB anrufen und fragen.

dann ist man auf der sicheren seite.

vielleicht sogar noch besser, das ganze schriftlich verankern,

dann kann dir keiner was !

311746[/snapback]

NORMALERWEISE würde ich das tun - doch in diesem Fall:

Keine schlafenden Hunde wecken ...

Das Teil wurde vom Bannstrahl des "kleinen Anscheinsparagraphen" getroffen.

(Was bei Voreintrag und auch Kauf nicht vorherzusehen war.)

Grüße

Iggy

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Hi Leute,

was mich schon länger umtreibt:

Voreintrag nach altem Waffenrecht erhalten, Waffe wegen langer Lieferzeit erst nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes gekauft.

Nach altem Recht hatte man ja einen "Bestandsschutz", den es nach dem neuen Recht SO nicht mehr gibt.

Was gilt denn nun für eine Waffe, die unter oben geschilderten Umständen erworben wurde?

Bestandsschutz ja oder nein?

Grüße

Iggy

311741[/snapback]

Der Voreintrag hat doch ein Jahr Gültigkeit. Wo ist denn da das Problem?

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