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IGNORED

Aufsichtsparadox


thomas.h

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

§11, Abs.3 AwaffV:

Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, daß sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

D.h. zwei befähigte Personen dürfen nicht gemeinsam schießen, weil sonst einer der beiden Aufsicht machen muß.

Da aber die erste Person zum Schießen keine Aufsicht benötigt, braucht die zweite Person auch keine Aufsicht zu machen und kann wieder gehen.

Beide Personen dürfen aber zeitversetzt jeweils alleine schießen.

Folgerung:

Wenn ich alleine am Stand bin, und ein weiterer aufsichtsbefähigter Schütze will auch schießen, muß er sich um eine dritte Person als Aufsicht kümmern oder so lange warten, bis ich fertig bin und den Stand verlassen habe. :gaga:

Habe ich des so richtig verstanden ? :confused:

Thomas

Geschrieben

wenn du aufsicht bist, dann bist du für ALLE schützen auf dem stand verantwortlich. und man geht davon aus, dass du niemand anders beaufsichtigen kannst, während du selber schiesst.

stell dir mal vor, in einem verein würde jeder den aufsichtslehrgang machen, damit man sich von nun an die aufsicht quasi ganz schenken kann.

aufsicht zu sein, bedeutet ja nicht, dass man ein supermann ist, der keine aufsicht mehr braucht. aber wenn eine aufsicht alleine auf dem stand ist, dann geht man halt davon aus, dass sie sich höchstens selber gefährden kann ...

insofern ist das "aufsicht darf alleine schiessen" schon ein zugeständnis, dass man natürlich auch mit rufen nach der "ganzen hand" in frage stellen kann...

Geschrieben
stell dir mal vor, in einem verein würde jeder den aufsichtslehrgang machen, damit man sich von nun an die aufsicht quasi ganz schenken kann.

308987[/snapback]

Hallo wahrsager,

welchen, vom Gesetz vorgeschriebenen Aufsichtslehrgang meinst Du?

Den vom DSB?

Den vom BDS?

Den von der DSU?

Den von den Reservisten?

Den vom BdMP?

Oder doch die Sachkunde(prüfung), die bisher als einziges vom Gesetz vorgeschrieben ist?

Sorry, ich konnte nicht anders... :chrisgrinst:

Bei uns werden im Moment auch auf gut Glück Kurse angeboten und gemacht.

Hinterher gibt es ein Zertifikat vom BSSB, so groß wie ein Bierdeckel.

Da steht nur drauf, daß man an einem Lehrgang teilgenommen hat.

Aber nicht auf welcher Gesetzesgrundlage, und wo und wann er gültig ist.

Aber bei 7,50 Euro pro Teilnehmer hat wenigstens einer oder jemand was davon.

Wolli

Geschrieben
Hallo wahrsager,

welchen, vom Gesetz vorgeschriebenen Aufsichtslehrgang meinst Du?

Den vom ...?

Den vom ...?

Den von ...?

Den von ...?

Den vom BdMP?

Oder doch die Sachkunde(prüfung), die bisher als einziges vom Gesetz vorgeschrieben ist?

Sorry, ich konnte nicht anders... :chrisgrinst:

Wolli

309027[/snapback]

Hallo Wolli,

beim BDMP gibt's keinen "Aufsichtslehrgang".

So long, CM :)

Geschrieben
Hallo wahrsager,

welchen, vom Gesetz vorgeschriebenen Aufsichtslehrgang meinst Du?

309027[/snapback]

:rolleyes:

wie man meinem posting entnehmen kann, meine ich gar keinen "vom gesetz vorgeschriebenen aufsichtslehrgang".

ist doch auch in dem zusammenhang egal, wodurch die aufsichtsperson qualifiziert wurde. oder?

der punkt ist für mich, dass es eine faktische abschaffung der standaufsicht wäre, wenn alle schützen auf einmal "aufsicht" wären und deshalb keine nicht-schiessende aufsicht mehr auf dem stand wäre.

wie gesagt ist eine aufsicht für den ganzen stand verantwortlich. stellt euch mal vor, es passiert was... dann hat man 5 verantwortliche aufsichtspersonen, aber jeder hat nur auf seine eigene waffe geachtet.

das kann's ja nicht sein.

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