Zum Inhalt springen
IGNORED

Mündüngsfeuerdämpfer bei Halbautomaten


viper_biss

Empfohlene Beiträge

Hallo Gemeinde,

also irgendwie finde ich keine genauen Angaben in den Gesetzen, wo was darüber etwas steht.

Weder im KWKG oder WaffG oder ich bin "blind". :(

Ich will/möchte gern wissen, ob es erlaubt ist eine SIG Kempf mit milt. Lauf den Feuerdämpfer wieder seine Funktionen zurück zu geben.

Denn dieser ist mit einer Stahlhülse "verschlossen".

(Stahlhülse müsste fachmännisch abgefräst werden.)

Kann ich nun dieses entfernen lassen oder muss dieses immer noch drauf bleiben?

:confused:

Möchte natürlich nicht gegen irgend welche Gesetze verstoßen, daher frage ich mal hier, dachte ich mir mal.

History:

Die ersten Versionen von der SIG Kempf, waren "Marti-Umbauten". Diese hatten/haben nicht den Matchlauf sondern den "Normalen-Milt." Lauf drauf.

Da diese damals mit BKA Genehmigung waren und ein paar "Umbauten" haben mussten, wie z.B. Schweißpunkt im Magazinschacht, Feuerdämpfer verschlossen, Holzlochschaft, Schweißpunkt an der vorderen Abzugsgehäusebolzen, keine Bajonetaritierung usw....!

Frage:

Nun sind diese mit BKA genehmigte Waffen doch laut neuem Gesetz (aber nur WaffG) normale halbautomatische Sportwaffen geworden oder?

Was darf ich denn an diesen Waffen pberhaupt was ändern (ausser bei den wesentlichen Teilen, natürlich.)?

Aber gibt es noch nach KWKG was zu beachten und vor allem wo steht dieses?

:confused:

Ich kriege schnell kopfschmerzen, wenn ich Gesetzes Texte lesen muss.

:blink:

Über nette Hinweise/Aufklärung wäre ich natürlich erfeut ;), auch wenn ich evtl. "kalten Kaffe" wieder aufwärme, ich finde diese Hinweise z.Z. einfach nicht.

Gruß

Viper

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun sind diese mit BKA genehmigte Waffen doch laut neuem Gesetz (aber nur WaffG) normale halbautomatische Sportwaffen geworden oder?

zum glück nicht, sonst wären sie jetzt verboten (wegen dem militärischen lauf).

diese waffe hat eine sonderstellung. eigentlich verboten, aber erlaubt wg. altbesitz.

eine abänderung ist eine sehr heikle sache.

ohne schriftliche erlaubnis vom BKA würd ich es lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

diese waffe hat eine sonderstellung. eigentlich verboten, aber erlaubt wg. altbesitz.

eine abänderung ist eine sehr heikle sache.

Hallo,

genaugenommen sieht die Sache so aus:

Früher verboten, dann nach KWKG geändert --> damit zivil und erlaubt.

Nach neuem WaffG weiterhin erlaubt (ohne Sondergenehmigung).

Zum Thema Änderung ("Rückbau" der Änderungen nach KWKG) gibt es meines Wissens keine eindeutige Stelle im Gesetz.

Allerdings kenne ich einen Fall, wo das BKA sich ablehnend äußerte, ohne sich definitiv festzulegen (genauen Wortlaut muß ich nachschauen).

Gruss

357Mag

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das lka b-w z. bsp. hat keine probleme mit mfd, da kein wesentliches waffenteil.

304864[/snapback]

ne. weil es nicht mehr zuständig ist. :rainbow:

im übrigen:

da die waffe den -wenn auch abgeänderten- orig. mil. lauf hat,

wäre ich mit abändern des gen. zustandes sehr vorsichtig.

dazu schr. des bmwa... mil. lauf... kriegswaffe ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

was ist, wenn ich meinem orig. HK41,

an dem kein MIL lauf ist, einen MFD verpassen möchte ?

muss ja kein geschraubter sein, man kann den ja auch kleben, somit fällt der beschuss weg.

was is dann ?

x ja

x nein

x ich weiß nicht

...bitte ankreuzen :chrisgrinst:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

ich habe mal mein Anliegen per Mail dem BKA (bka.bund.de) geschildert, die möchten gern, dass ich dieses nochmal alles schriftlisch auf dem Postwege zuschicke und natürlich mit WBK Kopie.

Was meint ihr?

Wecke ich da irgendwelche schlafende Dinge/Kosten?

Gruß

Viper

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ja, du weckst den beamten auf, der die mitteilung

"sie haben post" bekommt *fgg :021:

und wenn du mal beim bka auf der seite schaust, steht dort,

das du dich in allen fragen gerne an deinen SB wenden darfst und nur in real ausnahmefällen direkt an die dort.

und das sämtliche schreiben von denen kostenpflichtig sind, steht auch dort.

ich habe, als ich eine ausnahmegenehmigung seinerzeit haben wollte,

alles über meinen SB abgewickelt

(hatte er mir sogar vorgeschlagen, weil er nen guten draht zu einem der dort sitzenden zuständigen hat)

das hat mich damals dann nichts gekostet.

- mein glück, denn es kam eh nur eine "absage" bei raus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Allerdings kenne ich einen Fall, wo das BKA sich ablehnend äußerte, ohne sich definitiv festzulegen (genauen Wortlaut muß ich nachschauen).

...um mich mal selbst zu zitieren.

Ich habe nachgeschaut.

Es ging um einen HA, der vor dem 31.03.2003 nach der für halbautomatische Kriegswaffen geltenden Richtlinie umgebaut wurde.

Zitat aus dem Schreiben des BKA (Hervorhebungen durch mich):

"2.

... Für den legalen Altbesitz dieser Schusswaffen wurden seinerzeit vom BKA Ausnahmegenehmigungen nach §37 Abs.3 WaffG erteilt. Diese Waffen sind ab dem 01.04.2003 wegen des Wegfalls des vorgenannten "Anscheinswaffen-Verbotes" im WaffG nicht mehr verboten. Für den Erwerb einer aus "Altbesitz" stammenden Schusswaffe bedarf es lediglich einer WBK mit gültigem Voreintrag. Die nunmehr gegenstandslos gewordene Ausnahmegenehmigung des Vorbesitzers sollte sich der Waffenerwerber (zumindest als Fotokopie) aushändigen lassen, um den legalen Status seiner Waffe jederzeit belegen zu können.

Eine Rückänderung derartiger Schusswaffen in ihren Ursprungszustand ist problematisch, da nach Auskunft vom BMWA die "Kriegswaffeneigenschaft" der Schusswaffe dadurch wieder auflebt.

....

...

5.

...

Nach Wegfall des Anscheinsparagraphen konnte diese Schusswaffe ab dem 01.04.03 mit der Orginalschäftung des ... versehen werden. Bezüglich weiterer Veränderungen siehe 2."

Zitatende

Inwieweit diese Auskunft des Wirtschaftsministeriums für alle Abänderungen rechtlich richtig ist, sei dahingestellt.

Ob ein MFD nach neuem Recht aus einem zivilen HA eine Kriegswaffe macht, ist wohl noch immer nicht ganz klar.

Aber hier betreten wir den Bereich der Logik und des gesunden Menschenverstandes und velassen damit eindeutig den Bereich des Waffengesetzes :chrisgrinst: .

Gruss

357Mag

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber hier betreten wir den Bereich der Logik und des gesunden Menschenverstandes und velassen damit eindeutig den Bereich des Waffengesetzes :chrisgrinst: .

Gruss

357Mag

305187[/snapback]

Aber, wie wir alle wissen hat Logik und gesunder Menschenverstand NIX mit Gesetzen, Verordnungen und Erlassen zu tun.

Scheint ja alles komplizierter zu sein als eigentlich nötig ist.

Egal...dann ballere ich eben so weiter...tuts auch gut...

:)

Trotzdem Danke an alle.

@357Mag

Kannst Du von dem Schreiben mir eine Kopie per E-Mail zukommen lassen?

( viper_biss@gmx.de )

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@357Mag

Kannst Du von dem Schreiben mir eine Kopie per E-Mail zukommen lassen?

( viper_biss@gmx.de )

305277[/snapback]

@viper_biss & andere

Hallo,

Das zitierte Schreiben ist in allen anderen Passagen sehr speziell und bezieht sich nur auf eine einzelne Waffe (nicht Modell).

Die allgemeinen Passagen, aus denen sich eventuell Rückschlüsse auf andere Fälle ableiten lassen, habe ich zitiert.

Aus nicht öffentlich zu diskutierenden Gründen möchte ich nicht das komplette Schreiben veröffentlichen.

Wer trotzdem glaubt, weitere Informationen zu benötigen, möchte mir bitte eine PN mit seiner Telefon-Nr. senden - ich bin nämlich schreibfaul.

Hoffe Ihr habt Verständnis

Gruss

357Mag

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Viper,

sorry, hab nicht alles gelesen, aber als ich mal ein Problem mit dem verstehen von Gesetzestexten hatte, hab ich einfach mal den SB angerufen. Dachte auch erst, hoffentlich wecke ich keine schlafenden Hunde. Der SB hat dann gesagt er könne nix dazu sagen, macht sich aber mal schlau. Hat mich dann auch nach 1 Stunde zurückgerufen und gesagt, das in manchen Gesetzen gewisse "Spielräume" möglich wären und dies im Ermessen des SB liege, etwas zu genehmigen oder nicht. Ich hatte damals ein anderes Problem, aber wenn du so vorgehen würdest und würdest dem SB "normal verständlich" erklären, warum du die Änderung haben möchtest (bessere Präzision, Schonung der Schulter :lol: )

glaube ich wärs die beste Lösung. Denn das BKA oder andere Behörden gehen, ohne menschlichen Kontakt, nur strikt nach der Verordnung, und wenn´s im Ermessensspielraum liegt könnte das schlecht ausfallen.

Mein Rat, sprech (wenn der SB in Ordnung ist) mal mit ihm. Ich drück dir die Daumen.

Gruß Hunnnter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

also laut Fa. Hiendlmayer ist das ändern auf Klappschaft OK.

Der vorder Abzugsgehäusebolzen darf auch seine normale funktionen wieder erlangen bzw. ausgetauscht werden.

Der Rest muss so bleiben!

Die Stahlhülse um den MFD, der Schweißpunkt im Magazinschacht müssen so bleiben, wie sie sind! Sonst ist es wieder eine Kriegswaffe laut BKA, sagt Fa. Hiendlmayer.

Ansonsten soll ich bitte direkt das BKA fragen, sagt Fa. Hiendlmayer.

Sprich Fa. Hinedlmayer kann mir auch nicht viel weiter helfen.

Naja, ich werde nächste Woche mal meine SB'IN und das BKA direkt mal anrufen (danke für die TelNr @D. ;) ) und einfach mein Anliegen erneut schildern.

Ich sag dann bescheid, was so dabei so rausgekommen ist.

Gruß

Viper

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.