hotspur Posted December 2, 2006 Share Posted December 2, 2006 Hey, ich bin der Meinung, dass man von den geschilderten Fakten nicht auf eine eventuelle Verurteilung schließen kann. Wenn nach dem Schußkanal die Schilderung des Schützen richtig sein kann, müßte es sich doch um einen Fall von Notwehr oder Überschreitung der Notwehr handeln. Überschreitung der Notwehr ist aber nicht strafbar, wenn der Täter in Angst oder Schrecken gehandelt hat. Hat er die Wumme extra zum Treffen (Verhandlung um Kokspreise) mitgebracht? Oder ist es ein Sportschütze, der die Waffe ordnungsgemäß von der Mun getrennt transportiert hat und nun schnell Alles zusammengefummelt und geladen hat im Laufen, dabei hingefallen und beim Aufstehen in ungünstiger Haltung vom messerbewaffnetem Räuber eingeholt worden ist, oder wars ein Jäger auf dem Weg vom Revier mit seiner Fangschusswaffe, oder.. Da ist doch Vieles denkbar! Und jetzt hahm wir vielleicht noch auf beiden Seiten Zeugen , die sind verwandt und verschwägert oder beides nicht, der Eine hat -6Dioptrien, der Andere +4 aber keine Brille mit. Oder ging es hier nur um eine medizinische Beurteilung der Situation?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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