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Sachkundeprüfung im Verein


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Gem. § 31 WaffG sieht das Gesetz eine Sachkundeprüfung vor einer dafür bestimmten Stelle vor. Dies könnte demnach in deinem Land, Kreis, Stadt z.B. die zuständige waffenrechtliche Abteilung sein.

Ist dies alles nicht der Fall, will sagen, die zuständige Behörde verfügt über keine Möglichkeiten, kann der (hoffentlich!)sachkundige Vereinsvorstand die Sache in die Hand nehmen. Ggf. macht ihr mal einen Besuch bei der Behörde und sprecht mit dem Sachbearbeiter, der für die Sportschützenvereine zuständig ist.

Letzeres haben wir damals nicht gemacht. Wir (im BDS) haben uns die DSB-Sachkundeprüfungsunterlagen geschnappt, eigene 100 Fragen rausgearbeitet. Dann zu der theoretischen noch eine nette kleine praktische genommen. Nachdem der erste Neuling die Prüfung bestanden hat, wurden die kompletten Unterlagen der Behörde eingereicht und ... wir mussten glatt dort erscheinen. Das Gespräch dauerte eine Stunde und alle verliessen danach zufrieden den Raum!

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Als kleinen Tipp:

Wenn Ihr einen befreundeten Verein in eurer Nähe habt, dann fragt doch mal ob Ihr den Fragebogen für die Sachkundeprüfung kopieren könnt. Wir haben von einem anderen Verein den Sachkundefragebogen genommen und unserem VL1/ 02 vorgelegt und Ihn herzlich zu unserer 1. Sachkundeprüfung eingeladen (Verbesserungsvorschläge/ Kritik usw), unser Schießleiter hat die Sachkundeprüfung abgehalten und der Aspirant hat seinen ersten Antrag ohne Probleme auf die Reihe bekommen.

Vergiss bitte nicht, 2Tage sind Pficht und wenn das bei Dir am Küchentisch stattfindet.

Bei Interesse Mail von weiss52@hotmail.com kommt wenn mein Scanner läuft

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Hallo,

2 Tage sind Pflicht? Warum weshalb wieso? Wo

steht das?

Im Übrigen: Was da "manchmal" nach so einem

Crash-Kurs auf den Stand kommt, Junge, Junge!

Ich habe das früher mit meinen "Schäfchen"

immer schön langsam gemacht,Stückchen für

Stückchen. Die Prüfung als solche war dann

nur noch ein Klacks; und die Jungen wußten

was.

Paßte irgendwann der Behörde nicht mehr, mein

Verein hat gekniffen, jetzt bezahlen die

"Neuen" irgendwo einen Haufen Geld, können

zwar nicht soviel, aber die arme Seele hat

Ruh`.

Versucht es selbst, das "Gesetz" sieht es vor: §32.1, 2. c ,1.WaffV

Gruß Pit

Der Herr soll sie strafen.....

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