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IGNORED

Salutschießen


Rennstädter

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Ich habe da mal eine Frage?

Wir sind ein sächsischer Schützenverein aus dem Regierungsbezirk Leipzig und unserer Vorsitzender hat vom Ordnungsamt unseres Landratsamtes eine Abmahnung bekommen weil wir zum Betriebsjubiläum eines unserer Vereinsmitglieder Salut geschossen haben. Genaugesagt handelt es sich um unseren ersten Schützenkönig nach der Neugründung des Vereins der im vergangenem Jahr das 20 jährige Jubiläum der Gründung seiner Firma beging.

Mich würde einmal interessieren wie so was wo anders gehandhabt wird?

[Dieser Beitrag wurde von Jürgen Jäschke am 19. Februar 2002 editiert.]

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§ 45 Schießen.

(1) Wer außerhalb von Schießstätten mit einer Schußwaffe oder mit einem Böller schießen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

(6) Die Absätze 1 bis 5 sind nicht anzuwenden

1. auf das Schießen mit Schußapparaten,

2. auf das Schießen durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schußwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird, oder deren Bauart nach §

21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zugelassen ist,

B) mit Randfeuerschrotpatronen mit einem Durchmesser bis 9 mm,

c) mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen wird, und in den Fällen der Buchstaben a oder b die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können ...

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aufgepasst: es kommt auf die waffe an! wenn aus einer scharfen waffe kartuschenmun geschossen wir, ist eine erlaubnis notwendig.

dies ist auch der grund, warum an silvester nicht so ohne weiteres mit der schrotsignalmun aus flinten geschossen werden darf.

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gruß

munny44

- make my day! -

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Zitat:

Original erstellt von Jürgen Jäschke:

Ich habe da mal eine Frage?

Wir sind ein sächsischer Schützenverein aus dem Regierungsbezirk Leipzig und unserer Vorsitzender hat vom Ordnungsamt unseres Landratsamtes eine Abmahnung bekommen weil wir zum Betriebsjubiläum eines unserer Vereinsmitglieder Salut geschossen haben. Genaugesagt handelt es sich um unseren ersten Schützenkönig nach der Neugründung des Vereins der im vergangenem Jahr das 20 jährige Jubiläum der Gründung seiner Firma beging.

Mich würde einmal interessieren wie so was wo anders gehandhabt wird?

[Dieser Beitrag wurde von Jürgen Jäschke am 19. Februar 2002 editiert.]

Hallo Jürgen !

Unser Verein hat eine Genehmigung zum Salutschießen beim zuständigen Landratsamt beantragt und genehmigt bekommen. Die Genehmigung ist auf 5 Jahre befristet und gilt für Schützenfeste und Umzüge.

Salutschießen z.B. aus Anlaß von Geburtstagen u.ä. bedarf einer gesonderten Erlaubnis, wurde uns gesagt. Ein Mitarbeiter vom OA besichtigt den Platz auf dem geböllert werden soll und gibt dann sein o.k., oder auch nicht. Der zuständige Polizeiposten muß extra noch benachrichtigt werden.

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Zitat:

Original erstellt von Scheibenschütze:

Hallo Jürgen !

Unser Verein hat eine Genehmigung zum Salutschießen beim zuständigen Landratsamt beantragt und genehmigt bekommen. Die Genehmigung ist auf 5 Jahre befristet und gilt für Schützenfeste und Umzüge.

Salutschießen z.B. aus Anlaß von Geburtstagen u.ä. bedarf einer gesonderten Erlaubnis, wurde uns gesagt. Ein Mitarbeiter vom OA besichtigt den Platz auf dem geböllert werden soll und gibt dann sein o.k., oder auch nicht. Der zuständige Polizeiposten muß extra noch benachrichtigt werden.

Eine Fünfjahreserlaubnis haben wir auch, wir hatten das schießen bei der Stadt und dem zuständigen Polizeirevier sogar angemeldet. Wir waren halt zu ehrlich und hatten das Schießen in das Salutbuch eingetragen das beim Ordnungsamt jährlich vorgelegt werden muss. Ich glaube, wenn wir ein Schützenverein in Bayern wären währe das alles kein Thema.

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