Zum Inhalt springen
IGNORED

Erlaubnis nach §27 Sprengs.geset.


Gast Dr. Heckler

Empfohlene Beiträge

Gast Dr. Heckler
Geschrieben

Hallo Leute!

Habe ein paar Fragen zu dieser:

Was muss ich machen wenn ich tatsächlich mal alle Liefereinträge voll habe?

Darf die Behörde beliebig Auflagen erteilen, d.h. müssen diese sich mit den Verwaltungsvorschiften decken?

Konkret: Ich habe die Auflage als Lagerbehaeltnis nur Stufe B Tresore oder einen mit Sicherheitsschloss versehenen Schrank zu nutzen. Ich kann mich aus dem Lehrgang an solche Vorschriften nicht erinnern!

Reicht nicht eine mit Vorhängeschloss versehene Militär-Munitionskiste aus Holz aus?

Besten Dank für eure Infos!

------------------

Diagnose: Volltreffer

Geschrieben

Hallo Dottore

möglicherweise ist es ja Länderabhängig, (sagt mal wo du bist ! )bei mir wars so das ich einen Aufbewahrungsort angegeben habe der dann von einem Mitarbeiter vom Gewerbeausichtsamt in Augenschein genommen wurde.Dieser Mann sagte mir dann was anders sein sollte und die Sache war gegessen.

Es ist ein ehemaliger Taubenschlag aus gemauerten Steinen der mit Vorhängeschloß verschließbar ist.In diesem Nebengebäude ist eine stabile Kiste an die wand gebolzt die auch mit Vorhängeschloß verschlossen ist. Das einzige was dem Mann nicht gefiel war das kein Gefahraufkleber da war.

Die Auflagen die dir gestellt wurden scheinen nicht durch die Vorschriften gedeckt.Ich empfehle die Rechtschutzversicherung durch das FWR dann kann man in solchen Angelegenheiten einen Anwalt fragen ohne Finanzprobleme.

Zu deinem Problem :fragt doch einfach mal freundlich nach welche Vorschrift diesen Auflagen zugrunde liegt.

Der Sachbearbeiter muß seine Anweisungen schließlich belegen können.

ich hoffe ich konnte helfen

------------------

Vergiß die Versprechungen von Politikern;sie sind nicht von Wert !

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Dr. Heckler:

Hallo Leute!

Konkret: Ich habe die Auflage als Lagerbehaeltnis nur Stufe B Tresore oder einen mit Sicherheitsschloss versehenen Schrank zu nutzen.

Weise Deine Behörde mal darauf hin, dass ein B-Schrank das Pulver verdämmt und beim Entzünden des Pulvers wie eine Bombe explodiert!

Bei uns soll das Pulver in einer Holzkiste gelagert werden, die so konstruiert sein sollte, dass sie im Ernstfall auseinander fliegt. Ich habe eine Kiste von innen verschraubt (Schrauben dürfen von außen nicht erreichbar sein) und ein dickes Vorhängeschloss drangepackt. So gefällt es meiner Behörde am besten und im Ernstfall hoffe ich, dass durch das Bersten der Kiste wirklich eine Explosion verhindert wird. Ausprobieren werde ich es aber nicht zu Hause. wink.gif

Ein Stahlschrank als Pulverlager ist aber auf jeden Fall Wahnsinn. Du solltest Deiner Behörde mal die Telefonnummer des Amtes für Materialsicherheit ... geben.

------------------

Sharps !

Der Sharps schießt listig, der Sharps schießt leise. Doch BEVOR er schießt überlegt er weise !!!

Mitglied im FWR Nr. 9600

Geschrieben

Schon lustig daß die Pulverhersteller sich die Zeit nehmen, Kanister zu basteln die bei Feuer aufploppen, wenn die Behörde nachher B-Schränke vorschreibt. Da müsste man eigentlich ein Schild vors Haus setzten, daß beim Brand keine Feuerwehr ins Haus geht.

[Dieser Beitrag wurde von JV am 08. Februar 2002 editiert.]

Geschrieben

Sowohl im SprengG als auch in den Verwaltungsvorschriften steht nichts von einem B-Schrank! Diese Art der Aufbewahrung ist wegen der Verdämmung auch nicht gerade günstig. Sie entspringt offenbar der laienhaften Vorstellung, dass dies besonders sicher ist.

Gruß BLS

------------------

Eines schickt sich nicht für alle, siehe jeder was er treibe, siehe jeder wo er bleibe und wer steht, daß er nicht falle.

Geschrieben

Ihr werdet lachen, aber ein hiesiger Pulverhändler MUßTE (!) auf Anordnung des Gewerbeaufsichtsamtes in seinem Garten zur Aufbewahrung seiner Vorräte einen B-Schrank einbuddeln und mit einer weiteren Stahlplatte an der Tür (10mm etwa) panzern! Aber im Falle einer Explosion wird sich eh nicht mehr viel feststellen lassen, in dem Gebiet liegen noch Blindgänger ganz anderer Kaliber (WKII).

------------------

Gruß, Thorsten

FWR- Mitglied 154

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Thorsten:

Ihr werdet lachen, aber ein hiesiger Pulverhändler MUßTE (!) auf Anordnung des Gewerbeaufsichtsamtes in seinem Garten zur Aufbewahrung seiner Vorräte einen B-Schrank einbuddeln und mit einer weiteren Stahlplatte an der Tür (10mm etwa) panzern! ...

So zum lachen finde ich das ehrlich gesagt nicht. Wenn man sich überlegt was für eine Gefahr durch solche inkompetenten A...löcher bei den Ämtern ausgeht, so finde ich das erschreckend.

"O Herr, schütze uns vor dem Fleiß der Dummen"

Gruß

Holger

------------------

FWR-Mitglied 018107

One-Issue-Vote?

Na klar! Denn Wahltag ist Zahltag!

Tschüß SPD

Tschüß GAL

Geschrieben

Wollte auch nur auf die Unsinnigkeit mancher Auflagen hinweisen, die ja im 1.Posting von Dr Heckler schon auftaucht.

Wahlweise Schrank mit Sicherheitsschloß oder B-Schrank, was für´n Blödsinn!

Kuriosität am Rande: beim WL-Lehrgang wurde uns eine angeblich wahre Geschichte erzählt, die für deutsche Behörden recht nachvollziehbar erscheint.

Bei einem Schützen wurde eingebrochen, die beiden Einbrecher fanden im Keller einen Tresor vor. Dieser flog ihnen beim Versuch, ihn aufzuschweißen, um die Ohren. Resultat: zwei Schwerverletzte.

Bestraft wurde anschließend der Schütze, denn es war sein nicht als solcher gekennzeichneter Pulvertresor.

------------------

Gruß, Thorsten

FWR- Mitglied 154

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.