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IGNORED

Ablauf + Art der prüfung für Sachkunde.


mikeH

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

in kürze habe ich meinen Lehrgang und die Prüfung für Sachkunde und Standaufsicht.

Ich lese schon täglich massig Bücher und nun steigert sich auch schon ein wenig die nervösität.

Weiß den jemand der vor nicht allzulanger zeit diese prüfung im bereich NRW gemacht hat wie diese abläuft?

Sind die Pürfungsfragen diese vorprogrammierten Fragen zum ankreuzen oder muß man frei schreiben? Wird mündlich/praktisch geprüft?

Ich finde es eine menge stoff den man in 2 Wochenendtagen lernen muß. (trotzdem die materie interessant ist).

Vielen Dank für eure hilfe

mfg

Geschrieben

Gude!

ich habe meine Waffensachkundenprüfung zwar in Hessen und vor sieben Jahren (ich war 15!) abgelegt.

Bei uns wurde zunächst am 1. Wochenende der Prüfungsrelevante Stoff durchgenommen (Waffentechnik - und Recht)

Am 1. Tag des 2. Wochenendes wurden offene Fragen geklärt, am 2. Tag die Prüfung durchgeführt.

Bei der theoretischen Prüfung gab es sowohl Multiple-Choice als auch "offene" Fragen!

Bei der Praktischen Prüfung ging es auf den Schießstand -> sicher Umgang mit verschiedenen Waffen. Bei mir waren es Doppelbock, Karabiner und Revolver!

Am selben Tag haben wir dann noch die Bescheinigung ausgehändigt bekommen!

Geschrieben

Antwort auf:

Bei der Praktischen Prüfung ging es auf den Schießstand -> sicher Umgang mit verschiedenen Waffen. Bei mir waren es Doppelbock,


Also einem 15 Jährigen offiziell den praktischen Umgang mit Doppelbock beizubringen halte ich schon für etwas unverantwortlich tongue.gif.

Bei mir fand da die praktische Ausbildung allerdings auch nicht auf dem Schießstand statt cool.gif

Mouche chrisgrinst.gif

Geschrieben

Ich muss sagen, ich finde es besser auf diesen Weg den SICHEREN Umgang mit Waffen zu erlernen, als auf eine Weise: "Hier nimm und mach einfach mal..."

Ich glaube allerdings auch, dass nicht jeder 15jährige dazu geeignet ist die Waffensachkunde abzulegen. Ich verstehe also auch deine bedenken!

Geschrieben

Hallo, ich bin selbst in die Unterrichtung zur Ablegung der Sachkundeprüfung involviert und kenne diese Darstellungen. In dem Bereich wo ich tätig bin, werden mehrere Wochenenden (36 Std.) für die Beschulung angesetzt, die Theoretische Unterrichtung bezieht sich im Hauptschwerpunkt auf Waffenrecht, Strafrecht und BGB (Nothilfe/Notstand). Im praktischen Teil werden die zuvor theoretisch erarbeiteten Unterschiede Pistole/Revolver/verschiedene Langwaffen/Systeme/Munition durch praktische Handhabeungen und Schießen mit Revolver/Pistole/Langwaffe mit Leben erfüllt. Die Prüfungsinhalte sind vorher unbekannt, auch den Unterichtenden. Die Prüfungskommission setzt sich aus min. -3- Prüfern zusammen, die willkürlich Fragen zu den unterrichteten Inhalten stellen und sich praktisch die Handhabungssicherheit demonstrieren lassen. Der Fragenkatalog (zusätzlich auszufüllen) ist so gearbeitet, dass z.T. angekreuzt werden kann, meist muß jedoch in eigenen Worten geantwortet werden. Ich finde diese Art der Durchführung zwar schwieriger, aber auch sicherer und effektiver. Bei der intensiven Vorbeschulung ist eine Erfolgsquote von weit über 90% nicht nur üblich, sondern garantiert auch ein wirkliches verstehen der behandelten Themen, nicht nur ein Auiswendiglernen vorher bekannter Fragen. Diese Form wird m.E. viel zu oft gewählt und bietet nur sehr geringe Gewähr für eine vernünftige Grundlage weiterer Arbeit mit Waffen. Ein weiteres Problem ist sehr häufig die ungenügende Sprach- und Schreibsicherheit der Prüfungsanwärter. Diese sollten im eigenen Interesse erst gar nicht zugelassen werden. Jeder der so seine Prüfung absolviert hat, ist auch in der Lage, verantwortlich mit einer Waffe umzugehen. Der Grundsatz: Erst mal den Schein, den Rest lernt er/sie schon auf dem Stand, birgt gewisse Risiken.

Geschrieben

Antwort auf:

Ich muss sagen, ich finde es besser auf diesen Weg den SICHEREN Umgang mit Waffen zu erlernen, als auf eine Weise: "Hier nimm und mach einfach mal..."

Ich glaube allerdings auch, dass nicht jeder 15jährige dazu geeignet ist die Waffensachkunde abzulegen. Ich verstehe also auch deine bedenken!


Sorry Stueckel - ich glaube so ganz hast Du meine "Bedenken" nicht verstanden laugh.giflaugh.giflaugh.gif:

Den Umgang mit Doppelbock sollten 15 jährige nicht lernen-weder auf dem Schießstand noch in der Kneipe - wo es zumeist dafür der richtige Platz ist chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif.

Du hast vermutlich den Umgang mit der Bockdoppel auf dem Schießstand gelernt - und das ist völlig o.k. icon14.gificon14.gif

Nix für ungut - auch wenn DER Witz alt ist - er reizt halt immer wieder wink.gifwink.gifwink.gif

Gut Schuß wünscht

Mouche

Geschrieben

@Lobo-s

Antwort auf:

Ein weiteres Problem ist sehr häufig die ungenügende Sprach- und Schreibsicherheit der Prüfungsanwärter. Diese sollten im eigenen Interesse erst gar nicht zugelassen werden.


Also wer schießen will, muss in Deutsch 'ne "2" haben!

Habt ihr was gegen Nicht-Muttersprachlich-Deutsche?

W.

Gast klaus.perlich
Geschrieben

ich hab früher auch mal unterricht gemacht und prüfungen abgenommen; ist nun aber schon ne weile her.

mir war auch sehr wichtig, dass die leute die waffen, mit denen sie schiessen wollen vorher anschauen und prüfen.

wir hatten da einen von einem bastler hergestellte .22 Magn. Revolver mit einem riss im rahmen, ohne kennzeichnung, ohne nummer, ohne beschuss, leicht angerostet.

ich habe dann u.a. immer nach dem beschuss gefragt und was er bedeutet.

dann hab ich verschiedene waffen gezeigt und gefragt ob sie damit schiessen würden, wenn nein, warum nicht, wenn ja - warum.

es sind jedesmal ein bis zwei durchgefallen (von so 15-20) weil sie damit geschossen hätten und sich auch noch im recht fühlten.

auf dem stand hätte das geheissen: schütze und ein bis zwei nachbarn verletzt usw. usw. .... mit allen folgen ....

zu den deutschkenntnissen:

lernst du blabla machen versteht du mehr man ... kopp isse nich nur da um die dönah reinzuschieben und die händi anne ohr tsu halden, ey, alda ....

021.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Ein weiteres Problem ist sehr häufig die ungenügende Sprach- und Schreibsicherheit der Prüfungsanwärter. Diese sollten im eigenen Interesse erst gar nicht zugelassen werden.


Ich glaub mein Schwein pfeift! mad1.gif

Was haben den Sprach- und Schreibsicherheit mit der Befähigung zur sicheren Waffenhandhabung zu tun?

Prüft ihr Rechtschreibung oder Waffensachkunde?

Wenn ein Kandidat wegen Sprach- oder Schreibproblemen trotz ausreichender Kenntnisse scheitert, so ist nicht der Kandidat schwach sondern das Prüfungsverfahren. Selbst einem Analphabeten kann man die Fragen vorlesen, er diktiert dann seine Antworten. So ist das bei anderen Prüfungen (Führerscheine, Jagdschein etc.) vorgesehen.

Geschrieben

Solange Hilfspersonen den Mangel ausgleich können, geht das sicherlich in Ordnung. Das ist übrigens auch so bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung eines Ausländers bei WBK-Antrag.

Unter Umständen können bei diesem aber mangelnde Sprachkenntnis der Zuverlässigkeit entgegenstehen, was zugegebenermaßen eher selten sein der Fall sein dürfte. rolleyes.gif Kam bei mir hier zumindest noch nie vor.

Geschrieben

Ganz und gar nicht, aber Fakt ist und bleibt, dass die "Amtssprache" Deutsch ist und daher jeder, egal ob "Deutschstämmig " oder nicht bzw. Fremdsprachlich (bin ich auch)oder nicht, in der Lage sein muß, die gestellten Fragen und die zum Lernen erforderlichen Gesetzestexte zu verstehen!!

Wie soll man sich sonst Gedanken über das eigene Verhalten bzw. Konsequenzen bei Fehlverhalten machen können?

Ich denke, dass diese Bedingung -VERSTEHEN- gerade bei den immer schärfer gewordenen Gesetzen unabdingbare Voraussetzung für die eigene rechtliche Sicherheit ist.

NICHTS anderes sollte damit gemeint sein!

Geschrieben

NACHDENKEN! Dann kommt man vielleicht zu der Erkenntnis, dass der Inhaber einer Waffenrechtlichen Erlaubnis vielleicht auch mal in Schwierigkeiten kommt. Geht übrigens schneller als einem lieb ist. Dann ist er auch ohne Hilfspersonal, welches ihm Fragen vorliest und erklärt. Er hört eine Frage, beantwortet sie und fertig. Wenn das dann noch schriftlich fixiert und unterschrieben ist, ist es für Hilfestellungen zu spät.

Geschrieben

Hi,

erstmal vielen Dank für eure antworten (endlich mal ein Forum in dem auch "neulinge" eine chance haben smile.gif

Auch wenn die Antworten nicht wirklich meine prüfungsangst minimieren konnten (die hab ich bei jeder prüfung)so wart ihr schonmal sehr hilfreich da ich nun weiß was mich erwartet.Nun heißt es halt: weiter büffeln, büffeln büffeln (und ab und an weiter trainieren am stand smile.gif

vielen dank nochmals euch allen

mfg

Geschrieben

Antwort auf:

NACHDENKEN! Dann kommt man vielleicht zu der Erkenntnis, dass der Inhaber einer Waffenrechtlichen Erlaubnis vielleicht auch mal in Schwierigkeiten kommt. Geht übrigens schneller als einem lieb ist. Dann ist er auch ohne Hilfspersonal, welches ihm Fragen vorliest und erklärt. Er hört eine Frage, beantwortet sie und fertig. Wenn das dann noch schriftlich fixiert und unterschrieben ist, ist es für Hilfestellungen zu spät.


Wenn er clever ist, dann ist er eben nicht ohne Hilfe. Nur Idioten quatschen sich bei der Polizei aus oder unterschreiben gar etwas, wer seine Tassen alle im Schrank hat schweigt wie ein Grab und wartet bis der Rechtsanwalt vor Ort ist und die Sache regelt.

Selbst wenn er tatsächlich dumm wäre, ist das noch lange kein Grund ihm vorbeugend Rechte zu entziehen! mad1.gif

Auf diese Art von "Fürsorge" können die meisten Menschen verzichten.

Mängel in der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit oder der Schreibfähigkeit sollten nicht zu (falschen) Rückschlüssen über die Intelligenz oder die Überlebenstüchtigkeit der Person verleiten. Da kann man sein blaues Wunder erleben.

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