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IGNORED

Neue Masche/Schikane!


Smithy

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Hallo zusammen !

Ich habe in den letzten Jahren so einige Wechselsysteme bei meiner Behörde eintragen lassen und habe dabei nie irgendwelche Probleme mit der Munitionserwerbsberechtigung bekommen. Es läßt sich wohl auch kein Hindernis aus der derzeitigen und auch nicht aus der zukünftigen Gesetzeslage ableiten. Es war jedoch in allen Fällen so, daß eine Gebühr für den Eintrag erhoben wurde. Ich frage jedoch ernsthaft: Wen interessiert z.B. bei einem Preis für ein Wechselsystem für eine Peters-Stahl Pistole für fast 3000 DM noch eine Gebühr mit 20 DM ? Mich jedenfalls nicht !

Viele Grüße

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War bei mir auch kein Problem.

SIG 210 in 9 Para beantragt, WL in 7,65 Para mitgekauft. Der wurde einfach mit eingetragen, der Mun-Erwerb für 7,65 Para gegen Gebühr von € 25,56; der für 9 Para von der verkauften Waffe gleichen Kalibers zu der neuen Waffe gestempelt (ohne Kosten).

Jürgen

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@die letzten Beiden:

Ja genau, SO kenne ich das ja auch. Zu jedem Wechselsystem Munitionserwerb eingetragen und basta. Auf die paar Euro für den Stempel der hier immerhin schon eine 3-Seiten Diskussion ausgelöst hat ist dann wirklich gesch..

Ausserdem hat Sie ja den Stempel VERWEIGERT und nicht aus Kostengründen weggelassen.

Ich muss auch noch sagen dass die Dame auch MEINE Sachbearbeiterin ist und wie gesagt diesbezüglich nie Probleme bereitet hat.

DESHALB auch meine Frage nach NEUER Schikane. Erinnert mich irgendwie an das .38 aus .357 Thema.

Aber gut.. letztendlich will der Junge einen Stempel und ich glaube auch dass es am günstigsten ist diesen mit einem EXTRA Bedürfnis einfach mal schriftlich zu beantragen. Und dann schaun mer mal...

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Wenn hinter der Verhaltensweise der Behörde die Absicht stecken sollte, dem Besitzer des Wechselsystems den passenden Munitionserwerb zu verwehren, wäre es Schikane. Aus der Erlaubnisfreiheit des Wechselsystems folgt nämlich die Erlaubnisfreiheit des dafür erforderlichen Munitionserwerbs und zwar aus zwei Gründen:

1. "A majore ad minum"-Schlußfolgerung. "Wenn schon das Wechselsystem frei ist, dann erst recht die Munition".

2. Systematische Auslegung des Waffenrechts: Wäre es so, daß man für Wechselsystem oder Wechseltrommel im gleichen oder kleineren Kaliber keine Erlaubnis, für den Munitionserwerb hingegen eine Erlaubnis (mit allen Voraussetzungen einschließlich gesondertem Bedürfnis) erforderlich wäre, dann liefe die Erlaubnisfreiheit von Wechselsystem oder Wechseltrommel ins Leere und wäre sinnlos.

Folge: Der Munitionserwerbsstempel für das Wechselsystem muß unter den gleichen Voraussetzungen erfolgen, die auch für den Erwerb des Wechselsystems gelten, also ohne besonderes Erfordernis eines Bedürfnisses für das Kaliber des Wechselystems oder der Wechseltrommel.

Jetzt kann man natürlich hergehen, und der Behörde dies vorbeten. Man kann ebensogut aber auch eine entsprechende Bescheinigung des Vereins vorlegen. Oder besser noch: Beides.

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