threeseven Posted September 22, 2004 Share Posted September 22, 2004 Um eine neue Befürwortung vom XXXX Dachverband zu bekommen möchte ich meine 2.Kurzwaffe bei einem Händler in Zahlung geben d.h eigentlich nicht verkaufen . Da steht Sie immer noch in meiner WBK und ich hab kein neues Bedürfniss ( sonst müsste ich ja die 3.Kurzwaffe beantragen ) Gibt es eine Regelung die Besagt z.B...: Befürwortet wird diwe 3. Kurzwaffe, da in kürze dkie 2. Verkauft wird...??? gruß threeseven Link to comment Share on other sites More sharing options...
reini Posted September 22, 2004 Share Posted September 22, 2004 Hi, geht so nicht. Die muss "waffenrechtlich entsorgt" werden; also raus aus der WBK. Kann beim Händler geparkt werden und später verkauft werden, hat aber den Nachteil, dass man nicht so flexibel handeln kann; Waffe an Interessenten versenden etc. Sollte die jetzige 2. Waffe ohnehin verkauft werden mal beim Sachbearbeiter nachfragen ob sie in einer Frist verkauft werden kann. Jeder SB hat einen Ermessensspielraum und mancher ist kleinkariertund macher eben grosszügig veranlagt So kompliziert ist die 3. Kurzwaffe aber auch wieder nicht. An Wettkämpfen teilnehmen und es passt ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michel Posted September 22, 2004 Share Posted September 22, 2004 Hallo Threeseven, am besten mit dem Sachbearbeiter und dem zuständigen Verbandsleiter reden. Ich hab vor einiger Zeit ein ähnliches Problem dadurch gelöst dass ich im Antrag unter dem Punkt: "Besitzen Sie bereits Schusswaffen?, Anzahl, Art" die damals vorhandene Menge eingtragen habe und darunter dann: "Um die Gesamtzahl der Kurzwaffen nicht zu erhöhen wird lfd. Nr xx bei positiven Bescheid vor Erwerb der beantragten Waffe abgegeben" Der Sachbearbeiter rief dann an um bescheidzugeben dass ich wenn die angegebene Waffe verkauft ist den neuen Eintrag abholen kann. Hab das dann in einem Rutsch gemacht. Alte Waffe an Händler verkauft (Kaufvertrag vorgelegt) und neue gleich eintragen lassen (Waffennummer vom Händler mitbringen). Das ganze hat den Vorteil dass es nach voreiligem Verkauf nicht "Ätsch alte weg, gibt nix neues" heisst. MfG Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
DerMond Posted September 22, 2004 Share Posted September 22, 2004 Antwort auf: Gibt es eine Regelung die Besagt z.B...: Befürwortet wird diwe 3. Kurzwaffe, da in kürze dkie 2. Verkauft wird...??? wie wärs mit der regelung die besagt... befürwortet wird die 3. kw weil der schütze eine neue disziplin schiessen will für die er noch keine waffe hat???? (neues kaliber vorausgesetzt) nicht uninteressant wäre natürlich zu wissen was du schon hast, was du zusätzlich willst und welchem verband du dein geld hinterher trägst. beste grüsse walter Link to comment Share on other sites More sharing options...
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