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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Nach dem Training in den Biergarten


Kalle308

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Antwort auf:

@knife: Der einzige für den Transport bedeutsame Paragraph im Waffengesetz ist §12 Abs.3 Satz 2:

Antwort auf:

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer [...]

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;


§36 bezieht sich ausschließlich auf die Aufbewahrung ausserhalb des direkten Einflussbereichs des Schützen, nämlich z.B. in seiner Abwesenheit. Deshalb darf ich die Waffen und Mun. auch einen ganzen Nachmittag lang vor mir auf dem Wohnzimmertisch liegen haben und mich an ihrem Anblick erfreuen...
AZZANGEL.gif


§12... zum Transport ist korrekt.

Zum § 36: wenn ich die Knarre im Auto auf dem Parkplatz zurücklasse, IST sie außerhalb des direktem Einflußbereiches des Schützen.

@ Jennerwein: ich kenne auch kein Urteil, in dem einer verknackt worden wäre, weil er...

Und ich bin auch nicht dafür, jetzt noch eigenständige "Verschärfungen" der Gesetzeslage als Panikmache unters Volk zu streuen.

Hatte ich auch nicht vor.

Ich für meinen Teil transportiere getrennt. Jeder so, wie er's für richtig hält.

Und dem Biergartenbesuch auf dem Nachhauseweg steht auch nix im Weg... smile.gif

so long

knife

Geschrieben

Antwort auf:

Zum § 36: wenn ich die Knarre im Auto auf dem Parkplatz zurücklasse, IST sie außerhalb des direktem Einflußbereiches des Schützen.


Demnach müsstest Du ja unterwegs einen B-Schrank für Kurzwaffen mitführen. 021.gif Lösung: es gibt noch den § 13 Abs. 11 AWaffV... wink.gif

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