Dragon Posted July 31, 2002 Share Posted July 31, 2002 Hallo WO-Gemeinde, ich habe einen Voreintrag für die 4. KW, der bis Sommer 2003 gültig ist. Da mein Waffeninvestitionsbudget für dieses Jahr schon ausgeschöpft ist, will ich wissen ob eine Verschiebung des Erwerbs in das nächste Jahr gravierende Nachteile bringt (und ich einen Nachtragshaushalt bei meiner Regierung einreichen muss). Also konkret: Gibt es einen relevanten Unterschied zwischen Voreintrag und Kaufdatum (Eintragung)? DVC, Dragon Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lotzinger Posted August 1, 2002 Share Posted August 1, 2002 hallo dragon, willkommen bei WO. da du deinen voreintrag bereits bekommen hast ändert sich in diesem punkt nichts. es bleibt nur bei den allgemeinen änderungen im waffengesetz (aufbewahrung usw.), die unabhängig von einem konkreten bedürfnis für alle waffenbesitzer gelten und ändert sich bezüglich neubeantragungen erst ab 2003. d.h. wenn du ab 1.1.2003 neu beantragen solltest, dann sind 12 monate training erforderlich ... geh in ruhe einkaufen ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted August 1, 2002 Share Posted August 1, 2002 >d.h. wenn du ab 1.1.2003 neu beantragen solltest, dann sind 12 monate training erforderlich ... Warum 1.1.2003 und nicht voraussichtlich 1.2.2003? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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