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IGNORED

Wieviel Repetierer auf grüne WBK?


Haini

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Habe da mal eine Frage betreffs Kontigent von Langwaffen auf grüne WBK. Könnte auch bei der Behörde nachfragen, aber dieser Weg ist bequemer! Also: Wieviel Repetierer kann ich auf die grüne erwerben, vorausgesetzt ich kann dafür ein Bedürfnis vorlegen?

Habe Voreintrag für Repetierer .22 lfB (schon erworben) und für Unterhebelrepetierer .357 Magnum (noch nicht erworben). Möchte mir jetzt aber lieber eine Ordonanzwaffe zulegen! Muß ich nun den Unterhebelrepetierer umtragen lassen oder kann ich eine dritte Repetierbüchse beantragen??? Mein Schützenverein sagt,es gäbe ein Kontigent über 2 Repetierbüchsen!

In den Beiträgen dieses Forums lese ich öfters, daß der ein oder andere mehrere Ordonanzwaffen besitzt! Dabei handelt es sich doch sicher nicht nur um Sammler mit roter WBK. Für jede Antwort bin ich dankbar!

Gruß

Haini

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Mitglied im Forum Waffenrecht

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Hallo Haini,

einfach beantragen, mit den Leuten des LRA reden und ggf. Dein Bedürfnis schriftlich begründen. Normalerweise klappt das.

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Viele Grüße

MoSch

Dieses Leben ist eines der härtesten...

(Lebenslange Mitgliedschaft im FWR Nr. 008)

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Hallo Haini!

Also bei meiner Waffenbehörde(Landratsamt) ist es so, dass man für jede Disziplin die man schießt eine Waffe plus eine Ersatzwaffe genehmigt bekommt.Ich für meinen Teil hab die Regeling noch nicht mal ganz ausgeschöpft(schieße DG1, DG2, ZG1 und ZG2) und habe erst 5 Ordonanzrepetierer rolleyes.gif .

Mal ganz abgesehen von den Einzelladern.

Dazu muß man sagen ich bin im BDMP und zusätzlich noch in einem lokalen Verein(der aber noch keinem Dachverband angehört).

Bedürfnisausstellung sowohl vom BDMP als auch vom Verein werden akzeptiert.

Ein Vereinskammerad hatte mal Probleme einen Eintrag für eine MAS-SLB zu bekommen, der Sachbearbeiter(Sachsen Anhalt) wurde nach langen Bemühungen und der Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde doch noch bekehrt.

Ich selber kenn Kammeraden, die in mehreren Verbänden organisiert sind und einen Kurzwaffenbestand haben mit dem das ganze Mehrfamilienhaus bewaffnet werden kann.

Also alles eine Frage des Ordnungamtes und der Vereine(Verbände).

Aber wenn sich bei dir der Verein schon querstellt kanns ja wohl nicht so weit her sein oder?

MfG

AWO425

PS: Jetzt seh ich erst dass du ja auch in meinem Landkreis wohnst!

Also ist das alles gar kein Problem mehr für dich.Ich wohne nur 5km weg von EB.Kannst ja mal E-Mailen , dann können wir mal zusammen schießen gehen und mal ein paar Ordonanzknüppel ausprobieren, hab ja genug.

Bist scheinbar nur im falschen Verein, komm einfach mal zur nächsten Versammlung vom BDMP.Da werden sie geholfen!Übrigens das Angebot mit dem Enfield wäre dann auch gut zu realisieren, wäre in WUR.

[Dieser Beitrag wurde von AWO425 am 22. Juli 2002 editiert.]

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Hallo

UNBEGRENZT sofern du ein Bedürfnis nachweisen kannst. Sogar zwei Waffen EINES Kalibers sofern-wie bei Kurzwaffen- es dabei unterschiedliche Abzugsgewichte, Schäftungen usw.gibt die eine andere als die vorhandene Waffe begründen können (Auskunft meines Landratsamtes)

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Hallo,

begrenzt sind nur Kurzwaffen (2) und Selbstladebüchsen (3) auf der grünen WBK.Repetierbüchsen sind unbegrenzt.Und nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes (so Mitte Januar 2003),kannst Du Repetierer auf gelber WBK erwerben und somit fällt auch der Voreintrag weg.

Gruß

Paras

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Regelbedürfnis z.Zt. 3 Repetier- oder/und Selbstladelangwaffen. Mehr gibt es nur mit Bedürfnisbestätigung deines Schützenverbandes.

Ab nächstes Jahr (nach Inkrafttreten der WaffG-Novelle) Repetierbüchsen ohne Beschränkung auf gelbe WBK, Selbstladelangwaffen und Repetierflinten nur auf Grüne. Hier wieder Kontingent 3 Waffen, mit Bedürfnisbestätigung des Verbandes (nicht des Vereins!) auch mehr.

Deshalb Tip: Warte bis 2003, dann lass die Zeilen in der Grünen frei und kaufe die Repetierer auf die Gelbe!

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Grüße

Fuchs

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Zitat:

Original erstellt von Paras:

Hallo,

begrenzt sind nur Kurzwaffen (2) und Selbstladebüchsen (3) auf der grünen WBK.Repetierbüchsen sind unbegrenzt.

Es gibt KEINE Begrenzung für Kurzwaffen oder Halbautomaten. 2 bzw. 3 sind lediglich der sog. "Regelbedarf". Sofern ein Bedürfnis vorliegt sind auch mehr möglich.

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An dieser Stelle mal die Preisfrage von einem (bisher) reinen Selbstladerschützen....

Welche Schwierigkeiten habe ich zu erwarten, wenn ich aufs Amt marschiere und 'ne gelbe WBK möchte, um nach dem neuen Gesetz meine grüne beim Erwerb eines Repetierers zu schonen?

Dass das Bedürfnis-Voreintrag-Kauf-System dort nicht gilt, ist mir klar, aber was muß ich eigentlich tun, um eine gelbe überhaupt zu bekommen - wie sieht da das "Bedürfnis" aus?

STEELEYE

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Für die Gelbe brauch man auch ein Bedürfnis, am gängigsten ist da eine BDF für Tontaubenschießen, jaglich oder sportlich, je nach örtlichen Voraussetzungen.

Oder vielleicht ein KK-E-Lader für die DSB Disziplinen?

Oder für ne Sharps, Roling Block oder Trapdoor wenns Westernwaffen sein solln.

Da wird sich doch was passendes finden lassen, oder?

AWO425

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