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IGNORED

Eine "exotische" Frage


Palermo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hab da eine etwas "exotische", weil unübliche Frage:

Folgende Ausgangslage in ein paar Jahren: Ich bin verheiratet, habe ne hübsche Wohnung mit der besten Ehefrau von allen, nenne einen vorschriftsmäßigen Waffenschrank mit Inhalt (Waffen + Munition) mein Eigen. Meine Frau schießt nicht und hat also auch keine WBK.

Meine Frau darf ja nicht wissen, wo der Schlüssel ist bzw. die Kombination des Schlosses usw. Daran halte ich mich.

Bei einem Bundeswehreinsatz werde ich dann irgendwo getötet.

Was passiert dann mit dem Schrank und Inhalt?

Muß der Schrank geknackt werden oder kann ich vorher in einem versiegelten Umschlag Ersatzschlüssel/Kombination meinem Testament beim Notar beifügen?

Hat meine Frau Erbrecht auf die Waffe, auch nach dem neuen WaffG?

Wer darf die Munition verkaufen oder verbrauchen?

Nach den Fragen denke ich, es ist das sinnvollste, bei einem Einsatz die Waffe vorher einem Büchsenmacher zur Aufbewahrung zu Überlassen.

Aber darf ich das auch bei einem mehrmonatigen Einsatz?

Ich bin gespannt auf Eure Antworten!

(Nein, ich bin nicht total bekloppt! wink.gif )

Geschrieben

Hallo,

gute Frage!Darüber muß man ja erstmal 2 tage nachdenken -grins-

Gruß

Paras

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Palermo:

Ich hab da eine etwas "exotische", weil unübliche Frage:

eine? okay, ich zähl nicht mit

Zitat:

Folgende Ausgangslage in ein paar Jahren: Ich bin verheiratet, habe ne hübsche Wohnung mit der besten Ehefrau von allen, nenne einen vorschriftsmäßigen Waffenschrank mit Inhalt (Waffen + Munition) mein Eigen

ich gratuliere dreifach.

Zitat:

Bei einem Bundeswehreinsatz werde ich dann irgendwo getötet.

mein tiefempfundenes beileid.

Zitat:

Was passiert dann mit dem Schrank und Inhalt?

steht herum

Zitat:

Muß der Schrank geknackt werden oder kann ich vorher in einem versiegelten Umschlag Ersatzschlüssel/Kombination meinem Testament beim Notar beifügen?

sichere aufbewahrung bedeutet vor dem zugriff dritter geschützt. den ersatzschlüssel darfst du also der angetrauten auch im falle deines wegganges nicht so ohne weiteres geben.

allerdings darfst du deine waffen auch einem nichtberechtigten zur sicheren aufbewahrung übergeben. dabei kommt deine frau in betracht, die die waffen im vorhandenen schrank für dich sicher aufbewahrt.

allerdngs muss diese aufbewahrung vorübergehenden charakter haben und darf nicht zu lange sein. das könnte bei einem mehrmonatigen einsatz zur bekämpfung terroristischer ziegenhirten in hinterpatschukistan knapp werden.

deshalb gefällt mir die idee mit der hinterlegung beim notar recht gut. genausogut müsste es aber gehen, wenn du dem schlüssel irgendjemandem gibst, der zum waffenschrank keinen zugang hat (sonst hätte ja ein dritter zugriff).

Zitat:

Hat meine Frau Erbrecht auf die Waffe, auch nach dem neuen WaffG?

jetzt: ja

neues recht: auch noch für fünf jahre

Zitat:

Wer darf die Munition verkaufen oder verbrauchen?

die erbin. ersteres an einen berechtigten, zweiteres auf jedem schießstand.

wenn ich nicht irre, gibt es aber unter dem neuen recht keine möglichkeit mehr, die munition zu vererben, d.h. dem erben zu einer munitionsbesitzerlaubnis zu verhelfen.

also kommt nur verkaufen in betracht, wenn die hinterbliebene nicht gerade mit den frisch geerbeten 20.000 innerhalb der frist zur abgabe ein kleines palermo-gedächtnis-schießen veranstalten will.

Zitat:

Nach den Fragen denke ich, es ist das sinnvollste, bei einem Einsatz die Waffe vorher einem Büchsenmacher zur Aufbewahrung zu Überlassen.

auch eine möglichkeit

Zitat:

Aber darf ich das auch bei einem mehrmonatigen Einsatz?

ja, denn der büchsenmacher hat eine allumfassende erwerbsberechtigung.

[Dieser Beitrag wurde von falcon am 04. Juli 2002 editiert.]

Geschrieben

...bring den Schlüssel, die Kombination zu einem Berechtigten zur sicheren Aufbewahrung.

So muß in dem Fall, der hoffentlich nie eintritt, der Schrank wenigstens nicht aufgebrochen werden.

MfG Kai

------------------

Ich bin die Waffenlobby - wir sind viele - wir gehen wählen - und das ist gut so !

Geschrieben

Andere Möglichkeit der Aufbewahrung:

Lagere Deine Waffen einfach in der Waffenkammer Deiner (Bundeswehr-)Einheit ein. Dazu stellst Du ein "Gesuch" an Deinen Kompaniechef. Als Begründung gibst Du an, dass Du Dich nach dem Waffengesetz strafbar machen würdest, da eine sichere Aufbewahrung sonst nicht gewährleistet ist. Selbiges bei der Munition. So habs ich während meiner Dienstzeit gemacht. Bei einem längerem Auslandseinsatz bist Du damit auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Grüsse

beretta

Geschrieben

@beretta

Naja, vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, dass ich Marinierter bin und meine Waffenkammer da ist, wo ich auch bin... wink.gif

@falcon

Das Palermo-Gedächtnis-Schießen hört sich irgendwie gut an... wie eine jährlich wiederkehrende Tradition für WOler... wink.gif

*kleiner Scherz am Rande*

Ich bin gespannt auf weitere Meinungen!

Geschrieben

lass dich einfach nicht töten und du ersparst deiner frau, den ämtern und vor allem dir einen haufen ärger!!!!

Viel glück im auslandseinsatz und pass auf dich auf, kamerad!!!

Geschrieben

Zitat:

palermo schrieb:

Nach den Fragen denke ich, es ist das sinnvollste, bei einem Einsatz die Waffe vorher einem Büchsenmacher zur Aufbewahrung zu Überlassen.

Nö,ich würd` mich nach dem alten WaffG §28 (4) richten, das da besagt

Zitat:

Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer Schußwaffen

3. von einem Berechtigten vorübergehend zum Zwecke der sicheren Verwahrung ... erwirbt,

und das kann natürlich auch deine Frau sein.

Und über einen Zeitraum steht da nix.

Also kann deine Frau auch den Schlüssel bei einem deiner Einsätze verwahren.

Gruß KLaus

Geschrieben

"Ach, Herr Kap'tän, ich sehe gerade unser Boardingteam hat keine anständige Schrotflinte. Ich hab da ganz zufällig was im Waffenschrank..."

wink.gif

Mit dem Spruch gehe ich dann in die Annalen der Marinegeschichte ein.

Schlagzeile: "Offizier rüstet Schiff neu aus. "Kaliber zu schwach", befindet der Hobby-Sportschütze."

Also, ich denke Lagerung beim Büchsenmacher meines Vertrauens oder Lagerung des Schlüssels/der Kombination am Testament beim Notar ist das Sicherste.

Geschrieben

Hängt von der Dauer Deiner Abwesenheit ab: Bei einem kurzen Einsatz kann Deine Frau für Dich verwahren, d.h. gib ihr die Schlüssel.

Bei einem längeren Einsatz gib die Schlüssel am einfachsten einem Bekannten. Der hat keinen Zugang zum Haus und damit zu den Waffen, ergo besitzt er nicht, und Deine Frau kommt ebenfalls nicht dran.

Oder: Schaff Dir einen Tresor mit Nummernschloß an. Wenn Deine Frau dann nach dem unglücklichen Ausgang Deines Einsatzes irgendwo den Zettel mit der Kombination findet, schadet das Deiner Frau nicht und Deiner Zuverlässigkeit soll's dann egal sein.

Udo

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Dirk Beckers:

Bleibt mir nur noch eine Frage: was zur Hölle ist ein "Boarding-Team"? Warum kommt mir das wie eine moderne Umschreibung eines Enterns vor?!?

Dirk

Ich schätze, das kommt Dir so vor, weil Du mitdenkst. Du hast nämlich recht. Aber "Enter-Kommando" hört sich zu sehr nach Piratenfilm an...

Außerdem sollen die Boarding-Teams ja nicht einfach entern und die Besatzung über die Planke schicken HARHAR, sondern gesittet Frachtpapiere und Ladung überprüfen.

Das Übersetzen erfolgt per Speedboat (doppelmotoriges Schlauchboot) oder per Fast-Roping aus dem Hubschrauber (abseilen am dicken Seil mit ebenfalls dicken Handschuhen, aber ohne Karabiner bzw. Sicherung).

Diese Form praktiziert die Deutsche Marine seit den Adria-Einsätzen der 90er Jahre und jetzt auch am Horn von Afrika und wurde bereits mehrere hundert Mal ohne Aufsehens durchgeführt.

Bewaffnet ist das Team je nach Lage und verfügbaren Soldaten (manchmal werden die Teams durch Kampfschwimmer ergänzt) mit P8, G36 kurz oder MP 5. Ob sie allerdings überhaupt Schrotflinten haben, weiß ich nicht. Ich warte einfach mal den Lehrgang und die Einsätze ab...

Geschrieben

Nachdem ich eh vor einem Einsatz ein Testament abschließen würde, solltest Du die Schlüssel beim Notar abgeben.

Ich würde sie auf gar keinen Fall der Frau geben.

Die muß sie nämlich wirklich nicht unbedingt in der Tasche haben, wenn am Ende doch mal ein Offizier und ein Priester vor der Tür stehen.

Meine Meinung.

Zum Boarden (*G*): Kriegt ihr wenigstens Anteile an der Beute?

(Werft die Mun über Bord, Platz für das Gold...)

STEELEYE

Geschrieben

Hi Palermo!

Warum mietest Du Dir nicht einfach bei einer Bank das kleinste Fach und legst den Waffentresorschlüssel während Deiner Abwesenheit dort hinein?

Für dieses Fach bestimmst Du, daß nur Du Zugang hast. Den Schlüssel dafür kannst Du aber trotzdem Deiner Frau geben. Im Falle Deines Todes wird der Inhalt des Faches an Deine Frau ausgehändigt und der Tresor muß nicht aufgebrochen werden. Außerdem vermute ich, daß ein Bankfach billiger als eine Schlüsselhinterlegung beim Notar ist.

Viele Grüße,

Rolf Dudeck

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Steeleye:

Zum Boarden (*G*): Kriegt ihr wenigstens Anteile an der Beute?

(Werft die Mun über Bord, Platz für das Gold...)

STEELEYE

MUHUHAHAHAHAHA! ROFL!

Jetzt weiß ich, wie ich mir den Impreza WRX leisten kann...

Danke für den Tip!

grin.gif

Archiviert

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