Glock-Fan Posted June 18, 2002 Share Posted June 18, 2002 Liebe Gemeinde, gilt für Munition dasselbe wie für Kurz-/Langwaffen, d. h. darf ich sie vorübergehend einem Nichtberechtigten zum Zwecke a) der vorübergehenden sicheren Verwahrung bzw. B) des Transportes überlassen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lawman Posted June 18, 2002 Share Posted June 18, 2002 Hallo Glock-Fan: Wie meistens hilft ein Blick ins Gesetz: $29/II Nr. 2 WaffG lautet: "Einer Erlaubnis nach Absatz 1 [Anm.: Erlaubnis zum Erwerb von Munition] bedarf nicht, wer ... unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 oder 8 bis 10 Munition erwirbt." Will heissen: Da man Waffen gem. § 28/IV Nr. 3 "von einem Berechtigten vorübergehend zum Zwecke der sicheren Verwahrung oder der nicht gewerbsmäßigen Beförderung zu einem Berechtigten" ohne Erlaubnis erwerben darf, gilt dies unter den gleichen Voraussetzungen auch für Munition. PS: In Abwandlung des alten Ratschlags gilt für Waffenrechtsfragen zunächst RTFL "Read the f+++++g law". Als "sachkundiger" Waffenbesitzer sollte man zumindest eine Textausgabe (kostet bei Amazon 6,50 EUR - nein, ich kriege keine Prozente) besitzen; hilft auch, bei Kontrollen den - vielleicht weniger sachkundigen Polizeibeamten unter die Nase gehalten - Zweifelsfragen noch vor Ort auszuräumen, statt ansonsten zunächst mal eine Beschlagnahme zu riskieren ("Erst mal sicherstellen, klären können wir das auf der Dienststelle"-Mentalität). PPS: Jungs in grün (und schwarz), lasst mich leben, bin selbst Polizeibeamter! Wenn Ihr hier mitlest, kennt Ihr Euch wahrscheinlich im Waffenrecht aus. Leider gibt es aber zu viele Kollegen (und Staatsanwälte und Richter), die weder waffentechnische noch mehr als grundlegende Rechtskenntnisse in dieser Materie besitzen. Viele Grüße Lawman Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted June 18, 2002 Share Posted June 18, 2002 Hallo Lawman, wir warten auf deine Antwort http://foren.waffen-online.de/ubb/Forum1/HTML/004365.html die gesetzliche Grundlage, Zitat: die das Sammeln von Teilesätzen " nach wie vor" verbietet. Gruß KLaus [Dieser Beitrag wurde von klaus12 am 18. Juni 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock-Fan Posted June 19, 2002 Author Share Posted June 19, 2002 Hallo Lawman, herzlichen Dank! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lawman Posted June 19, 2002 Share Posted June 19, 2002 Zitat: Original erstellt von klaus12: Hallo Lawman, wir warten auf deine Antwort http://foren.waffen-online.de/ubb/Forum1/HTML/004365.html die gesetzliche Grundlage, Gruß KLaus [Dieser Beitrag wurde von klaus12 am 18. Juni 2002 editiert.] Hallo Klaus, bitte richtig zitieren! Grüße Lawman Link to comment Share on other sites More sharing options...
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