Zum Inhalt springen
IGNORED

Spielzeuggrenze jetzt bei 0,5 Joule?


Stefan Klein

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ein Kollege hat sich diese Woche ein Softair G36C von UMAREX gekauft. Verwundert hat mich, dass das F im Fünfeck zwar noch auf der Waffe drauf war aber ge-X-t!

In den beiliegenden Unterlagen steht, dass:

"Lt. Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 03.07.2004 wurde die Energiegrenze für Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind, ab sofort auf 0,5 Joule festgelegt.

Dies bedeutet, dass folgende unserer Soft-Air Waffen ab sofort FREI VERKÄUFLICH an Jugendliche ab 14 Jahren sind:

-Federdrückpistolen Energie max 0,5 J

-Federdruckgewehre Energie max 0,5 J

-Heavy-Federdruckpistolen Energie max 0,5 J

-Elekrtrische Semi-Automatik-Pistolen Energie max 0,5 J "

Heißt das jetzt, dass damit alles Spielzeug ist, auch die Softair Metall Ausführungen z.b. MP5 etc. Ich denke mal die Aufzählung betrifft nur die vom Umarex produzierten Spielzeuge.

Darf man dann ab sofort auch Vollauto Softairs mit mehr als 0,08 Joule haben?

Da ja das alles Spielzeug ist, gelten auch keine Einschränkungen mehr bezüglich Führen, Schießen etc., oder?

Der Händler hat extra einen Schrieb dazu gelegt, wo das noch einmal explizit erwähnt wird. Man solle es aber nicht unbedingt zu öffentlichen Veranstaltungen oder zum Flughafen mitnehmen...

Macht mich schlau grin.gif

Gruß Stefan

Geschrieben

Nur Softairs mit maximal 0,5 Joule unterliegen nicht mehr dem Waffengesetz (und ja, das heißt, daß man sie außerhalb umfriedeten Besitztums führen und abfeuern darf). Diese Grenze wird aber zumeist nur von den billigen Plastikplömpen mit Federdruckmechanismus erfüllt (und auch da nicht von allen). Die Elektrogeräte liegen meist zwischen 1 und 2 Joule, benötigen also nach wie vor das "F im Fünfeck" und gelten als Schußwaffen im Sinne des Waffengesetzes. Also weiterhin keine Vollautomaten, außer den bekannten Mini-AEGs mit weniger als 0,08 Joule ... es sei denn, jemand begrenzt die "Großen" extra für Deutschland auf 0,5 Joule. Immerhin wurden auch extra für Deutschland halbautomatische Versionen hergestellt ...

Die Vertreiber haben inzwischen vielfach eine Kategorie "Softair frei ab 14" eingerichtet (zum Beispiel hier, hier und hier).

Geschrieben

Hallo Stefan! Deine Frage wird gerade bei Co2Air.de behandelt: Thread Vollautomatische Gewehre unter 0,5 joule?

Allerdings werde ich da in nächster Zeit nicht posten, da mir einige User ziemlich dumm (überheblich) gekommen sind.

Angeblich gibts eine Aussage der PR-Abteilung des BKA, daß Softairs unter 0,5 Joule mit F im Fünfeck weiterhin Waffen wären, die dem WaffG unterliegen. Woher die PR-Abteilung 021.gif diese Weisheit gezogen hat, bleibt mir verborgen (denn offensichtlich habe ich keinerlei Ahnung vom deutschen Waffenrecht). Ich habe nur folgende Quellen in Zusammenhang gebracht:

Ich hatte nämlich die Rechtsquellen folgender Aussage angefragt:

In Antwort auf:

Zitat:

Original von unimatrix001

= freie Waffe = frei ab 18. Wenn das Zeichen drauf ist ist es eine Waffe, völlig unabhängig von der Energie und darf erst ab 18 besessen werden. Da aber keiner seit dem Feststellungsbeschluss mehr ein auf die 0,5 Joule Waffen anbringt wird sich das erübrigen. Nur die Waffen die davor noch mit ausgeliefert wurden sind auch weiterhin Waffen und kein Spielzeug.


da ich keinerlei Grundlage dafür sehe.

Ich faßte zusammen:

In Antwort auf:

Was ist das F ?

Es wird geregelt in der WaffV 1 1976 Anlage 1 Kennzeichen, Zulassungszeichen - "1. Kennzeichen für Schußwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird (§ 13 Abs. 2 des Gesetzes)"

--> Das klingt, als ob du recht haben könntest, aber schauen wir weiter, nämlich in das angeführte alte WaffG, §13, dort steht:

Zitat:

(2) Schußwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird, müssen eine Typenbezeichnung sowie ein Kennzeichen tragen, dessen Art, Form und Aufbringung durch Rechtsverordnung nach § 15 Abs. 1 bestimmt werden.

Es ist also auf solchen Waffen, die unter 7,5 Joule Mündungsenergie haben, ein F aufzubringen.

Daraus den Umkehrschluß zu ziehen, daß wo ein drauf ist, auch eine P18 Waffe drin ist, halte ich für eine sehr gewagte These. Diese könnte aber z.B. durch irgendeine andrere, mir nicht bekannte Verordnung oder z.B. ein Urteil untermauert werden.

Im WaffG(neu) wird klar definiert, was aus dem Gesetz herausfällt:Zitat:

Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), die zum Spiel bestimmt sind,

wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von

nicht mehr als 0,08 Joule (J) erteilt wird, es sei denn,...(es folgt eine abschließende Aufzählung)

(auf 0,5 Joule per BKA-Feststellungsbescheid erhöht - sh. Bescheid Faximile)

Ob sie ein haben oder nicht ist nach diesem Paragraphen vollkommen egal. Im übrigen wird hier auch der Begriff "Waffe" verwendet, nur sind das eben Waffen, die aus dem WaffG ausgenommen sind.


Nachzulesen hier

Geschrieben

Hallo Leute,

erst mal vielen Dank euch beiden für die ausführlichen Antworten. Es sieht also so aus, als ob da noch einiges im Fluss ist. Vielleicht kommt irgendein Hersteller dann doch noch auf die Idee die Metallausführungen etwas in der Energie zu drosseln... Wer weiß.

Danke nochmal.

Gruß Stefan

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Presentando die erste vollautomatische Waffe im Originalformat, mit der in Deutschland jedes kleine Kind in der Gegend rumballern darf.

Angesichts der Tatsache, daß das Ding nur 1150 Gramm wiegt, 59,90 Euro kostet und mit vier Mignon-Zellen betrieben wird, würde ich allerdings keine allzuhohen Erwartungen an den Echtheitsfaktor stellen. wink.gif

Geschrieben

Da kommt das:

In Antwort auf:

WEBSALE Hinweis

Bitte beachten Sie

Hinweis

Sie waren mehr als 60 Minuten inaktiv im Shop. Aus Sicherheitsgründen wurde die Sitzung beendet. Bitte rufen Sie den Shop erneut auf


War da einfach nur der Artikel verlinkt?

Bei EGGS gibt's das Gerät ja auch schon für's gleiche Geld, allerdings wirbt K&Z ganz dolle groß mit ihren ab 14 freien Markierern, dafür verkaufen sie diese aber wegen des Produkthaftungsgesetzes nur an Volljährige rolleyes.gifgaga.gif

Na gut, solange man auf 20-30m noch einigermaßen was trifft, das auch nicht so schnell ausweichen kann, kann ich und mein vierärschiger Airsofthaufen damit glücklich werden.

Übrigens: Hab' kürzlich fünf Kilogramm 0,2g BBs (also ca. 25000 Stück) im Sack bestellt, damit haben ich und meine Airsoftposse genug Munition bis ans Ende unserer Tage...

Geschrieben

Ja, Artikel verlinkt. Scheinbar hält das nur begrenzt. Versuchen wir's mal ersatzweise mit dem Angebot von EGGS (die liefern allerdings die Batterien nicht mit chrisgrinst.gif )...

Insgesamt sehen mir die Umarex-Billigmodelle von den Fotos her sehr nach Spielzeug aus, obwohl ich neulich auch eine sehr schöne elektrische MP 5 mit Umarex-Aufdruck in der Hand gehabt habe.

Geschrieben

Einige Leute, incl mir haben die schon bestellt und warten nun sehnlichst auf Lieferung.

Dann wird sicher auch bald der erste Test folgen...

Geschrieben

Also mir ist auch bekannt das die Softairs die nicht das

Fünfeck mit dem F tragen(trotzdem Finger weg von Grauimporten) geführt werden dürfen.

Trotzdem in der Öffentlichkeit zum Beispiel auf belebten Plätzen,schießen und dem

Innenstadtbereich würde ich davon nur abraten.

Es gibt zuviele (was eigentlich positiv ist) "besorgte"

Bürger die dann die Polizei rufen wenn Sie Personen mit

Waffen sehn.

Sind es dann noch jugendliche Freizeitkämpfer im Tarnanzug

denken die vielleicht noch an einen Terrorakt.

Es könnte sein das sich auch dann die herbeigerufene Polizei

genötigt sieht Ihre Dienstwaffe zu ziehen.

Spätestens dann dürfte Schluss mit lustig sein und eventuell

sogar ein Verfahren wegen Störens des öffentlichen friedens,öffentliches Ärgernis etc.nach sich ziehen das könnte mitunter dann auch ins geld gehn.

Und zur Selbstverteidigung ("nur drohen") eine freie Softair

dabeihaben?(also ohne Fstempel)

Ich weiß nicht so recht ob sich ein Täter davon beeindrucken

läßt,tut ers nämlich nicht was will man dann machen ne Erbse

auf Ihn abfeuern? laugh.gif

Dann lieber zum Reizgas/Pfeffer greifen.

Geschrieben

Ich kann nichts sehen, was hier solche Sorgen begruendet.

Normale Erbsenpistolen in normaler Faustfeuerwaffenform sind seit Jahrzehnten legal, auf jeder Kirmes kriegst Du die nachgeworfen.

Und was ist damit passiert? Nix.

Das einzige, was sich nun geaendert hat, ist die Sache mit dem Vollauto und dass Waffen (und Spielsachen) nun endlich vom Anscheinsunfug befreit sind.

Thats all.

Geschrieben

Hallo Promillo,

Ich gebe dir recht das stimmt.

In der normalen Faustfeuerwaffenausführung gibt es die Softairs schon lange.

Ich finde es ja auch gut das der§37 endlich weg ist.

Ich habe nur erwähnt das man gerade die MPI oder Sturmgewehr

ausführungen aus der Ferne event.nicht eindeutig als Softairs ausmachen kann.

Drum sagte ich das man auf belebten Plätzen diese nicht unbedingt hervorholen muß auch wenn man sie rechtlich gesehn

führen darf.

Leider gibt es bei uns Bürger die auf Waffen (od Nachbildungen) alergisch reagieren.

Die Presse schlachtet sowas dann mitunter auch noch aus. smile.gif

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.