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Sachen gibt es!


Jennerwein

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Geschrieben

Servus!

Also, wegend er Nachsichtbrillenlösung: Nach meinem Kenntnisstand - und ich hab damals das mit dem bayer. LKA gemacht - hat sich das BKA zu dem Thema noch nicht geäußert, zumindest nicht KT 21. Mit Kurzwaffengläsern klappt es meistens nicht, da zu dünnes/schwaches Absehen. Relaxte Haltung kann man sich dazu erlauben, wenn man nicht finanziell betroffen ist.

Und was die Meinung der breiten Jägerschaft dazu angeht, gab es dazu schon einmal ein expliites Forum in der Pirsch. Klar unterstellen einem viele, genauso schlecht wie sie selber zu sein und damit auf Rehe, Grenzböcke etc. zu waidwursteln. Dazu noch ein bisschen Neid, weil der so technisch aufgerüstete eine Sau mehr als man selbst erlegen könnte und deshalb bei den Jagdegenossen beliebter sein ....

Aber wos Mensch gibt, menschelts eben.

Und wegen der Juristen; da hat ein Richter in meinem Bekanntenkreis (selber Jäger) gemeint: Wenn der Gesetzgeber diese Kombination (auch im Jagdgesetz) verbieten wollte, hätte er es getan bzw. wird er es tun. Wie will man einem Jäger nachweisen, dass er mit der Kombination schiesst? Mit der Nachtbrille kannste auch durchs Fernglas kucken .... in dubio pro reo, GottseiDank!

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