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IGNORED

Verboten-Erlaubt?


vepr

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute!

Meine Frage ist folgende:

Waffe X = erlaubt

Zubehör Y = erlaubt

Waffe X mit Zubehör Y = je nach Bundesland erlaubt bzw. verboten (Anscheinswaffe KWKG)

Was kann man nun tun wenn man X und Y besitzt und in einem solchen Bundesland wohnt?

Währe es eine Lösung das Zubehör nur auf dem Schießstand zu montieren und für Transport und Aufbewahrung wieder entfernen?

Oder gibt es eine Möglichkeit das ganze dauerhaft zu legalisieren?

Das BKA ist jedenfalls nicht zuständig, da Waffe X mit Zubehör Y nicht generell verboten ist.

Bitte um sachliche Hilfe.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von tc9:

Waffe X = erlaubt

Zubehör Y = erlaubt

Waffe X mit Zubehör Y = je nach Bundesland erlaubt bzw. verboten (Anscheinswaffe KWKG)

Was kann man nun tun wenn man X und Y besitzt und in einem solchen Bundesland wohnt?

Es nicht montieren (oder umziehen)!

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Astanase:

Es nicht montieren (oder umziehen)!

O.K - das sind auch zwei Möglichkeiten.

Aber Spaß beiseite - gibt es defintiv keine Möglichkeit der Legalisierung in diesen Bundesländern? - Was ist z.B. wenn man umziehen (muß) in ein solches Bundesland wo die bisher legale Waffe plötzlich nicht mehr legal ist?

Ich will wirklich niemanden nerven, aber ich habe hierzu schon die verschiedensten Auskünfte erhalten und bin deshalb verunsichert. Der Hersteller von X+Y sagt z.B für Transport entfernen oder Sondergenehmigung bei der zuständigen Behörde(welche? - jedenfalls nicht BKA)beantragen.

Geschrieben

geltendes recht bei der einstufung von anscheinskriegswaffen? klär mich mal auf!

@tc9:

ob schießstand, zuhause oder während des transportes: verboten bleibt verboten! somit bleibt es bei der ersten empfehlung von astanase PUNKT

bei umzügen ist tatsächlich das bka für ausnahmegenehmigungen zuständig.

[Dieser Beitrag wurde von ulrich falk am 27. März 2002 editiert.]

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von ulrich falk:

geltendes recht bei der einstufung von anscheinskriegswaffen? klär mich mal auf!

Wenn z. B. das R93 Tactical in Hessen unter den § 37 fällt, sollte ihm eine Rechtsschutzversicherung wenig nutzen. Das habe ich damit gemeint.

Geschrieben

und wer sagt, dass das blaser unter den § 37 etc. waffg fällt? vielleicht sollte jemand mal in hessen seine hose hochziehen, den blödsinn auf dem rechtsweg angreifen und unter umständen wäre die rechtslage ratzfatz eine andere. das habe ich gemeint!

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von ulrich falk:

geltendes recht bei der einstufung von anscheinskriegswaffen? klär mich mal auf!

@tc9:

ob schießstand, zuhause oder während des transportes: verboten bleibt verboten! somit bleibt es bei der ersten empfehlung von astanase PUNKT

bei umzügen ist tatsächlich das bka für ausnahmegenehmigungen zuständig.

[Dieser Beitrag wurde von ulrich falk am 27. März 2002 editiert.]

Danke - endlich eine klare, wenn auch nicht positive Aussage :-(

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von ulrich falk:

und wer sagt, dass das blaser unter den § 37 etc. waffg fällt? vielleicht sollte jemand mal in hessen seine hose hochziehen, den blödsinn auf dem rechtsweg angreifen und unter umständen wäre die rechtslage ratzfatz eine andere. das habe ich gemeint!

Ich auch .... hatten wir ja schon mal drüber gesprochen.

Frei nach dem Motto wieso darf bei einem Bundeswaffengesetz der eine im Bundesland x sich ein Blaser kaufen und ich im Bundesland y nicht.... Deswegen Rechtsschutzversicherung

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von willow:

Nun was tun..... hmmmm

Frag doch mal deine FWR Rechtsschutzversicherung......
grin.gifgrin.gif

Hast du nicht ??? Selber schuld......

Grüsse Willow

Danke Willow ;-)

Wie gesagt bin ich Neuling. Das mit der RSV ist zwar für die Zukunft ein guter Ratschlag und wird sicherlich auch befolgt - nur eine Antwort auf meine Frage ist es eigentlich n icht :-(

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von willow:

Frag doch mal deine FWR Rechtsschutzversicherung......
grin.gifgrin.gif

Was hat die Rechtsschutzversicherung mit § 37 WaffG zu schaffen? Eine Versicherung tritt nur ein, wenn Aussichten auf Erfolg bestehen sollte. Gegen geltenes Recht nutzt dir auch der Glaube, an wen o. was auch immer, nichts.

[Dieser Beitrag wurde von Astanase am 27. März 2002 editiert.]

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Astanase:

Was hat die Rechtsschutzversicherung mit § 37 WaffG zu schaffen?

Sie übernimmt die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung, Liebes.

Carcano

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Astanase:

Na klasse! Jetzt frag ich mal, warum geht dann eine Fa. wie OA nicht einfach mal hin, schnappt sich aus einem entsprechenden Bundesland einen interessierten Sportschuetzen, der eines ihrer SL's haben möchte (natürlich mit besagter Rechtsschutzversicherung) und inzeniert einen entsprechenden Rechtsstreit?

Vollkommen richtig! - die Frage stell ich mir auch gerade. Vielleicht kann mal einer der im Forum vertretenen RA seine Meinung kundtun, wie und in welcher Form man da vorgehen könnte und ob es überhaupt Erfolgsaussichten gibt.

Geschrieben

Hallo Asta

Genau diese Frage haben wir uns das letzte Mal auch gestellt. Denke wie Falcon das richtig erkannt hat, weil keiner genügend ***** in der Hose hat.....

Schreib doch mal die Firma OA an...

Grüsse Willow

[Dieser Beitrag wurde von willow am 28. März 2002 editiert.]

Geschrieben

@willow:

Mich interessieren die OA-SL nicht!

Aber eigentlich sollte es doch im Interesse einer solchen Fa. sein. Oder nicht? Könnten sich doch einen "Bekannten, Freund, Geschäftskollegen" oder sonstwas nehmen.

Geschrieben

Na klasse! Jetzt frag ich mal, warum geht dann eine Fa. wie OA nicht einfach mal hin, schnappt sich aus einem entsprechenden Bundesland einen interessierten Sportschuetzen, der eines ihrer SL's haben möchte (natürlich mit besagter Rechtsschutzversicherung) und inzeniert einen entsprechenden Rechtsstreit?

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