Jump to content
IGNORED

Staatsvertrag D - A


Völker

Recommended Posts

Quelle: DWJ online

In Antwort auf:

01.07.2004

Erleichterung für deutsche und österreichische Schützen

Über drei Jahre hat es gedauert, endlich war es am 28. Juni 2002 in Berlin trotz der zwei Monate vorher stattgefundenen Tragödie von Erfurt soweit: Der deutsche Bundesinnen- und der österreichische Innenminister unterzeichneten den Staatsvertrag zwischen Deutschland und Österreich „über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen“

...

Warum allerdings die Österreicher nur nach Bayern und (alle) Deutschen nach ganz Österreich fahren dürfen, ist nicht einsichtig, da es sich ja nicht mehr um eine bayerisch-österreichische, sondern gesamtdeutsch-österreichische Vereinbarung handelt. Möglicherweise sind österreichische Schützen nördlich des Weißwurstäquators suspekt......... Es lebe die bayerisch-österreichische Freundschaft – Schützenheil!

von Mag. iur. Josef MÖTZ, Waffenrechtsreferent der IWÖ und Österreich-Korrespondent des DWJ


Link to comment
Share on other sites

Archived

This topic is now archived and is closed to further replies.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.