Sigges Posted May 13, 2004 Share Posted May 13, 2004 Hallo beisammen, vor einer Weile (2 - 3 Monate) hatte ein Kollege aus dem Schützenverein einen Unfall mit einer LP Morini CM 162 EA. Er war gerade dabei, den Duckbehälter zu füllen, als das Manometer aus dem Gewinde gedrückt wurde, und ihm Teile der rechten Hand wegriß. Genauer gesagt sind die Flanken des Aluminiumgewindes (!) des Manometers glatt abgerissen! Die Füllflasche hatte ca. 250 bar, die Kartusche ist lt. Aufschrift und Bedienungsanleitung bis 300 bar zugelassen. Ich weiß, daß es eine Rückrufaktion dieses Modelles gab, und die betroffene Waffe fällt auch genau in den zurückgerufenen Nummernbereich. Allerdings beschränkte sich die Aktion damals auf unscheinbare Anzeigen in der Fachpresse, so daß die Information damals an meinem Kollegen vorbei lief. Nun hat der Geschädigte den Rechtsstreit mit dem Importeur am Hals .... Nun die eigentliche Frage: Hat jemand hier ähnliches erlebt oder kann sonst Infos zu diesem Rechtsstreit beitragen? Evtl. auch Gutachten?!? Gerne auch per PN .... Gruß Sigges Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andy Posted May 14, 2004 Share Posted May 14, 2004 Hi, bist du sicher, dass die Kartusche bis 300 bar zugelassen ist? ich glaube das nicht. Normal sind die Morinis doch bis 200 bar. Vorsicht: 200bar-Kartuschen werden mit 300 bar GEPRÜFT! das heiß natürlich net dass sie auch bis 300 bar zugelassen sind. Gruß Andy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted May 14, 2004 Share Posted May 14, 2004 200 Bar Kartuschen passsen nicht auf 300 Bar Gewinde!! (Ich hab Walther, die geht mit 300 Bar, da weiss ich das mit den Adaptern). Wenn sich also nicht gerade jemand selber ein "Reduzierstück" o.ä. gebaut hat ist eine Verwechslung nicht möglich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sigges Posted May 14, 2004 Author Share Posted May 14, 2004 Hallo beisammen, neenee, ist schon von 300 bar Gebrauchsdruck die Rede. Genau wie Smithy schreibt, ist wegen der Gewinde eine Verwechslung nicht möglich, und außerdem steht es auch klar in der Anleitung. Wie gesagt, es gab ja auch die Rückrufaktion, genau wegen des Manometers - ich habe auch von mindestens 1 weiteren Fall gehört, aber da sind mir leider die Personalien des Geschädigten nicht bekannt, darum hatte ich gehofft, auf diesem weg noch jemanden zu finden. Ansonsten muß der Kollege z. Bsp. das Gutachten vorfinanzieren, und das ist nicht billig. Außerdem könnte ein Verweis auf weitere Fälle die Sache deutlich vereinfachen .... Gruß Sigges Link to comment Share on other sites More sharing options...
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