knight Posted May 20, 2004 Share Posted May 20, 2004 In Antwort auf: das ausleihen der Waffe ist ja ok. Kein Problem. Ich habe von der dazugehörigen Munition gesprochen. Skipper und ich ja auch! Hast du jetzt den §12 Abs 2 gelesen oder nicht? bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
50AE Posted May 20, 2004 Share Posted May 20, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: das ausleihen der Waffe ist ja ok. Kein Problem. Ich habe von der dazugehörigen Munition gesprochen. Skipper und ich ja auch! Hast du jetzt den §12 Abs 2 gelesen oder nicht? Hallo, bin bei meiner Antwort unterbrochen worden. Sorry. Der von euch zitierte § 12, wird von mir auch so gelesen. Unsere zuständigen Behörden aller Ebenen, haben aber für den Fall, das jemand eine Waffe bei einem Händler für vier Wochen ausleiht, einen Erwerb von Munition für diese Waffe kategorisch abgelehnt. Das sogenannte Problem tritt nur dann nicht auf, wenn der Betreffende bereits eine entsprechende MEB eingetragen hat. Auch auf dem entsprechenden Formular für den Vorübergehenden Erwerb von Schußwaffen, ist kein Passus für den Erwerb von Munition eingetragen. Frage an die Behörde: Wie soll dann jemand mit der Waffe schießen können? Antwort der Behörde: Jeder Verein hat doch genügend Munition vorrätig? Aber die Durchführungsbestimmungen würden ja bald kommen und dann wäre alles klar und deutlich. Gruß 50AE Link to comment Share on other sites More sharing options...
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