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IGNORED

Frage zur Aufbewahrung: Waffe zerlegen möglich ?


Hamster

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo allerseits,

ich habe mal eine weitere Frage zur Aufbewahrung:

Muß eigentlich eine Waffe komplett in den Tresor oder reicht es aus, wenn man bei einer zerlegbaren Langwaffe nur die wesentlichen Teile (Lauf & Verschluß) sicher aufbewahrt ?

Der Rest der Waffe ist ja nicht erlaubnispflichtig.

Mein Sachbearbeiter meinte jedenfalls, daß die Waffe komplett in den Tresor muß, da ja Lauf & Verschluß nicht einzeln in der WBK eingetragen sind.

Danke & Gruß

Hamster

Geschrieben

In den Tresor müssen:

[*] Bei Langwaffen Lauf, Patronenlager und Verschluss.

[*] Bei Kurzwaffen zusätzlich noch das Griffstück.

Magazine, Schaft und Griffschalen kannst Du aufbewahren wie Du möchtest.

MP

Geschrieben

Das war auch meine Meinung icon14.gif

Somit danke für die Bestätigung.

Jedenfalls dachte ich, hier zu fragen kann ja mal nichts schaden, bevor ich wieder zu meinem Sachbearbeiter maschiere wink.gif

Grüße

Hamster

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