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IGNORED

Verschlussträger erlaubt???


HangMan69

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hallo,

mal eine frage an die wissende runde:

sind verschlussträger (wie beim ar15- oder g3-klonen) ohne den entsprechenden dazugehörigen verschluss wesentliche bestandteile einer waffe und somit genehmigungspflichtig/eintragungspflichtig?

oder frei erwerbbar und besitz erlaubt???

NEIN, NEIN kein illegaler einbau in eine waffe!!! mad1.gif

habe auf verschiedenen us sites unterschiedliche angebote von beschichteten ar15 verschlussträgern gesehen, kann man die so ohne weiteres erwerben, auch von deutschen verkäufern?

wie sieht es hier mit den org. militär verschlussträgern aus?

erwerb/besitz erlaubt? gibt ja nu genug deko-teile-sätze, sind da welche drin, oder nur abgeändert?

die militärischen full-auto-verschlussträger werden ja nu von genügend "bekannten" und anderen händlern vertrieben! ist das rechtlich i.o.???

rede hier NUR von den unveränderten orginal verschlussträgern ohne inhalt (zündstift mit feder und so!!!), also OHNE den verschluss selber!!!

grüsse...

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Moin,

WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 1 1.3.1

...

der Verschluß ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil.

Damit ist klar, daß bei einem zweiteiligen Verschluß lediglich der Verschlußkopf und nicht der Verschlußträger dem Waffenrecht unterliegt.

Gruß,

frogger

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