HangMan69 Posted April 17, 2004 Share Posted April 17, 2004 hallo, mal eine frage an die wissende runde: sind verschlussträger (wie beim ar15- oder g3-klonen) ohne den entsprechenden dazugehörigen verschluss wesentliche bestandteile einer waffe und somit genehmigungspflichtig/eintragungspflichtig? oder frei erwerbbar und besitz erlaubt??? NEIN, NEIN kein illegaler einbau in eine waffe!!! habe auf verschiedenen us sites unterschiedliche angebote von beschichteten ar15 verschlussträgern gesehen, kann man die so ohne weiteres erwerben, auch von deutschen verkäufern? wie sieht es hier mit den org. militär verschlussträgern aus? erwerb/besitz erlaubt? gibt ja nu genug deko-teile-sätze, sind da welche drin, oder nur abgeändert? die militärischen full-auto-verschlussträger werden ja nu von genügend "bekannten" und anderen händlern vertrieben! ist das rechtlich i.o.??? rede hier NUR von den unveränderten orginal verschlussträgern ohne inhalt (zündstift mit feder und so!!!), also OHNE den verschluss selber!!! grüsse... Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted April 17, 2004 Share Posted April 17, 2004 Moin, WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 1 1.3.1 ... der Verschluß ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil. Damit ist klar, daß bei einem zweiteiligen Verschluß lediglich der Verschlußkopf und nicht der Verschlußträger dem Waffenrecht unterliegt. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted April 18, 2004 Author Share Posted April 18, 2004 o.k. damit hat sich das auch schon für mich erledigt, danke für die info! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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