atoms Posted April 15, 2004 Share Posted April 15, 2004 Ich möchte eine PPK (ohne alle freien Teile, also nur Griffstück und Schlitten) der Polizei zur Verwertung/Verschrottung übergeben - werden dann noch Gebühren für's Austragen fällig? Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted April 15, 2004 Share Posted April 15, 2004 @ atoms ja,die werden fällig, ich habe mal ein gewehr aus meiner gelben (alt) wbk austragen lassen,da ich sie zum deko stück umbauen hab lassen. es kostet die normale austragungsgebühr,als wenn du sie verkauft hättest und lässt sie dann aus deiner wbk austragen. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted April 16, 2004 Share Posted April 16, 2004 Hmmm.... Gemäß Abschnitt II Ziff. 11b der Anlage zum Gebührenverzeichnis der WaffKostV wird für die Eintragung des Überlassens einer Waffe in der Waffenbesitzkarte eine feste Gebühr in Höhe von 12,78 Euro festgesetzt. Man muss also unterscheiden, ob das Ding überlassen wird oder aber im Besitz des WBK-Inhabers bleibt. Wenn das Teil der Polizei zur Vernichtung überlassen wird, muss für den Austrag diese Gebühr erhoben werden. Soweit ok. Da bei der bloßen Unbrauchbarmachung aber hingegen kein Besitzerwechsel stattfindet (die vorübergehende Überlassung zur Unbrauchbarmachung ist wie bei einer Leihe oder vorübergehenden Fremdverwahrung nicht ausreichend für einen Austrag), stellt sich die Frage, ob dann nach Abschnitt III Ziffer 1 zu verfahren ist. Demnach ist für Amtshandlungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht in Abschnitt I oder II aufgeführt sind, eine Mindestgebühr in Höhe von 25,56 Euro zu erheben. Meines Erachtens wird hier aber keine Amtshandlung vorgenommen. Der Waffenbesitzer schickt der Waffenbehörde eine Bestätigung über die Unbrauchbarmachung zur Kenntnisnahme für die Akte. Er besitzt dieses Ding weiterhin und deshalb ist es unschädlich, dass es noch in der Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Ergo: Verschrottung = Gebühr für den Austrag, Änderung zu Dekowaffe für eigenen Besitz = keine Gebühr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted April 16, 2004 Share Posted April 16, 2004 dann muss er nur noch einen büma finden, der eine waffe für 12,78 euro zur dekowaffe macht @ atoms: wie ist denn der zustand von schlitten und griffstück? evtl kannst du den kram an meinen büma schicken und bekommst sogar nochwas dafür... (näheres auf wunsch per pn) Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted April 16, 2004 Share Posted April 16, 2004 ...äh... warte mal, sachbearbeiter... heisst das, dass beim rückbau eines einzelladers (magazinblockierung) auf mehrlader und dem damit verbundenen umtragen auf eine andere karte (von gelb alt nach gelb neu bzw. grün) auch keine gebühren anfallen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted April 16, 2004 Share Posted April 16, 2004 Ne ne... Da kommen wir ganz rasch wieder in den Bereich der Amtshandlung. Sobald irgendwas umgetragen werden muss, kostet das eine Gebühr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted April 16, 2004 Share Posted April 16, 2004 ah so... Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted April 16, 2004 Share Posted April 16, 2004 @ sachbearbeiter ja, so war es bei mir,die waffe wurde aus der wbk ausgetragen, verblieb aber als umgebautes deko stück in meinem besitz, der austrag hat gebühren gekostet. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
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