Zum Inhalt springen
IGNORED

Verbringungserlaubnis für Munition ?


Michel

Empfohlene Beiträge

Hallo,

hat jemand von euch Informationen ob es neuerdings, analog zum Pulvererwerb im EU-Ausland, jetzt auch zum Transport von Patronenmunition aus der EU nach Deutschland einer Verbringungserlaubnis bedarf?

Hatte gestern ein Gespräch mit nem Schützenkollegen welcher mir mitteilte dass man jetzt einen solchen Wisch nebst Europäischem Waffenpass zum Munitionseinkauf im Ausland bräuchte.

Leider konnte er mir nicht sagen wo man das nachlesen kann.

Vielleicht weiss das ja hier jemand.

MfG

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, braucht man.

Ich wollte vor einigen Monaten Munition in Luxembourg kaufen und habe bei unserer Behörde (Landratsamt) nachgefragt.

Benötigt wird das Formular "Vorherige Einwilligung nach § 9 Abs. 2 der 1. WaffV für den Erwerb von Munition in einem anderen Mitgliedsstaat durch Personen aus der Bundesrepublik Deutschland".

Es wird auf diesem Formular vermerkt, wer wann wieviel von welcher Munition importiert.

MP

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Mark,

vielen Dank für die Info.

Sowas nennt sich also "Erleichterung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs" 021.gif021.gif

Es ist mittlerweile einfacher Waffen und Munition aus nicht EU-Ländern einzuführen als innerhalb der EU. gaga.gif

Weisst Du zufällig auch was einem für das Zettelchen wieder abgerippt wird?

MfG

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Hallo,

hat jemand von euch Informationen ob es neuerdings, analog zum Pulvererwerb im EU-Ausland, jetzt auch zum Transport von Patronenmunition aus der EU nach Deutschland einer Verbringungserlaubnis bedarf?

Hatte gestern ein Gespräch mit nem Schützenkollegen welcher mir mitteilte dass man jetzt einen solchen Wisch nebst Europäischem Waffenpass zum Munitionseinkauf im Ausland bräuchte.

Leider konnte er mir nicht sagen wo man das nachlesen kann.

Vielleicht weiss das ja hier jemand.

MfG

Michael


Hi Lyoner,

das galt doch schon immer....nur beachtet hats halt keiner. Nur jetzt sind die Hürden-wenn man ohne erwischt wird- halt höher. Schaust Du in §29 Abs.2 hast du auch das, was Du zum nachlesen wolltest. Und Deine Munition fällt unter "oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3..."....Einen EFP brauchst Du allerdings für die Munition nicht. Da langt die "vorherige Zustimmung" zur Verbringung. Der Casus knaxus ist aber, das Du theoretisch auch eine Erlaubnis des Luxemburger Ministeriums der Justiz brauchst. Den Du hast an sich keinerlei Berechtigung in LU Munition zu erwerben.Das das trotzdem geht, ist eine andere Sache. Erwischt zu werden, wiederum eine andere. Ich z.B. muss mir für jeden Trip mit Munition durch Luxemburg, bzw. zum Findel eine extra Transferlizenz einholen. Denn erwischt mich der Luxemburger Zoll ohne diese, sind meine Sachen flöten, ggfls. auch das Auto als "Tatwerkzeug"...

Auskunft erteilt Dir in LU das Ministere de Justiz, Service des Armes Prohibées, Boulevard Dupont.

GF

Muni

Und denke nicht, das es einfacher ist, aus Drittländern einzuführen...auch dort brauchst du eine Erlaubnis -auch für Munition- (§29 Abs.1 ebenda..)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

theoretische Frage:

Ich bin mit EFP z.B. im Nachbarland auf einem Wettkampf oder als Jäger mit der Schrotflinte auf Jagdreise.

Wenn der Mun-Vorrat nicht reicht, kann ich also vor Ort nicht nachkaufen und den Rest mit nach Hause nehmen ?

Ein Papierchen einer deutschen Behörde hätte ich dann nämlich nicht.

Sindbad

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.