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Bräucht ne schnelle Auskunft.....


walter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Waffenrecht und Softair.

Kleiner 0,08 Joule ist ohne Altersbeschränkung. Gilt das auch fürs rumlaufen damit außerhalb befriedeten Besitztums ?

Hab mich damit noch nie beschäftigt müssts aber schnell wissen. Danke

walter

Geschrieben

In Antwort auf:

Gilt das auch fürs rumlaufen damit außerhalb befriedeten Besitztums ?

walter


Ja. Ist zwar eine Schußwaffe, aber vom WaffG ausgenommen (Anlage 2 Abschn. 3 UA 2 Nr. 1 WaffG) und damit "frei verwendbar". Ausnahme: "getreue Nachahmung" einer scharfen Schußwaffe.

War das schnell genug?

Geschrieben

und was ist mit der ersten Strichaufzählung?

.... es sei denn,

- sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule steigt oder

..... ? confused.gif

Geschrieben

Hallo Nitro,

über diese Alternative fange ich erst an nachzudenken, wenn mir einer technisch erklärt, wie das Spielzeug tatsächlich aufgerüstet werden kann. Fehlt mir irgendwie die technische Phantasie, mir das bei den heutigen Spielzeugpistolen vorstellen zu können.

Udo

Archiviert

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