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Auflage zur Verwahrung von Kurzwaffen


steven

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Hallo

folgende Auflagen wurden mir gemacht.

1. In den vorhandenen Sicherheitsschränken der Sicherheitsstufe B nach DIN VDMA 24992 dürfen Langwaffen und jeweils bis zu 10 Kurzwaffen verwahrt werden.

2. In dem Tresorschrank im Keller dürfen bis zu 30 Kurzwaffen verwahrt werden. Für die Lagerung von mehr als 30 Kurzwaffen ist die Einrichtung einer Einbruchmeldeanlage erforderlich.

Sehe ich das richtig, dass mir die Auflage erteilt wurde, dass ab der 31. Kurzwaffe in dem Tresorschrank eine Einbruchmeldeanlage instaliert werden muss. Wenn nicht mehr als 30 und immer 10 im B Schrank kann ich auf die Anlage verzichten? Dass mein Sachbearbeiter das wahrscheinlich anders meinte, ist mir klar. Nur denke ich die Auflage steht im 2. Absatz und bezieht sich nur auf den Tresorschrank. Juristen, macht mich schlau, bitte.

Steven

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