peter becker Posted March 4, 2004 Share Posted March 4, 2004 hallo ich kann im moment aus belgien ein gewehr bekommen. die fa. schrieb mir der versand und zoll ist kein problem, da eu. ich benötige aber das forumular nr. 22 (einfuhrerlaubnis) kennt das jemand. ich komme erst wieder kommende woche zur behörde um mich schlau zu machen. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 4, 2004 Share Posted March 4, 2004 Hallo Peter, mit Formular Nr. 22 ist die Anlage 22 zur 1. WaffV (vorherige Einwilligung nach §9a Abs. 2 der 1. WaffV für das Verbringen von Feuerwaffen/Munition in die BRD gemeint, die es inzwischen so nicht mehr gibt. Du musst nun gemäß § 29 Abs. 1 WaffG i.V. mit § 29 Abs. 2 AWaffV eine Verbringungserlaubnis für die Waffe beantragen, was in der Regel zusammen mit dem Eintrag der Erwerbserlaubnis in Deine WBK erledigt wird. Wenn Deine Berechtigung nachgewiesen worden ist und auch sicherer Transport gewährleistet wird, erhälst Du von Deiner Waffenbehörde einen Erlaubnisschein, der Dich zur Verbringung der Waffe in die BRD berechtigt. Alles roger ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Aspe Posted March 4, 2004 Share Posted March 4, 2004 Hi, Ruf deinem Sachbearbeiter an und frag Ihn, ob er dir das Formular auf Fax legt!Und schon bist du save! WH Björn Link to comment Share on other sites More sharing options...
PeterS Posted March 4, 2004 Share Posted March 4, 2004 In Antwort auf: hallo ... zoll ist kein problem, Ist Belgien nicht in der EU????? somit hat der Zoll nichts mit der Sache zu tun.... Das mit dem Formular ist so ne Sache, habe letzte Woche eine Waffe aus Frankreich bekommen, war ne kleine "Kugelfuhr". Antrag für den Import habe ich "formlos" gestellt, mein Amt hatte aber keinen entsprechenden Vordruck, so haben wir dann "zusammen" einen "gebastelt", der Rest war dann kein Problem. Falls die Waffe keinen gültigen Beschuss hat, ist auch noch daran zu denken. GRüße Peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted March 4, 2004 Author Share Posted March 4, 2004 @ all danke für eure hilfe, beschuss hat das gewehr noch nicht, die fa. hat mich aber schon darauf aufmerksam gemacht,dass ich dass hier in deutschland machen muss. mit zoll habe ich bisher noch nie was zu tun gehabt,deshalb war dieses wort auch bei meiner eingangsfrage. ( ich habe noch nie ein gewehr im ausland erworben) viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
PeterS Posted March 4, 2004 Share Posted March 4, 2004 [Zitat ... beschuss hat das gewehr noch nicht, .. Was ist es denn für ein Baujahr? wenn vor 1891 (Datum bin ich mir nicht ganz sicher, steht aber im Beschussgesetz) dann ist es vom Beschuss ausgenommen. GRüße Peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted March 4, 2004 Author Share Posted March 4, 2004 hallo peter ich weiss es noch nicht genau,welches baujahr das gewehr ist fabrikat ist schulz und larsen 98er system,schwerer matchlauf mit diopter. ich habe aber gerade erfahren,dass belgien auch im cip abkommen ist und das deshalb der deutsche beschuss nicht nötig wäre,da es auch mit dem belgischen anerkannt ist. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 4, 2004 Share Posted March 4, 2004 Da war einer schneller. Wollte gerade schüchtern darauf hinweisen, dass der belgische Beschuss in Deutschland anerkannt wird . Drum hab ich oben auch nichts darüber geschrieben. Am Zoll dürfte es wahrlich keine Probleme geben, wenn der Erlaubnisschein nach § 29 Abs. 1 WaffG vorliegt und der sichere Transport gewährleistet ist. Also gut Holz, äh guten Transport ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted March 4, 2004 Author Share Posted March 4, 2004 @ sachbearbeiter danke für den nachtrag, ich werds dann mal mit "gut transport" versuchen. was mir da noch einfällt,wenn ich die bescheinigung der behörde habe, ist die dann auch der nachweis für den belgischen händler,dass ich dieses gewehr erwerben darf??? es ist ja eingentlich nur eine verbringungserlaubnis,also für den transport..... oder überlege ich falsch. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 4, 2004 Share Posted March 4, 2004 Die Verbringungserlaubnis ist wie der Name schon sagt die Genehmigung zur Verbringung der Waffe in die BRD, basiert aber letztendlich auf Deiner Erwerbsberechtigung, die sich aus Deiner WBK oder einem Jagdschein ergibt. Anders gesagt: ohne Erwerbsberechtigung für die Waffe bekommst Du die § 29er-Erlaubnis erst gar nicht. Der belgischen Behörde reicht demzufolge eigentlich die Verbringungserlaubnis als Nachweis der Berechtigung, sollte sie trotzdem Deine WBK verlangen, hast Du damit ja kein Problem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted March 4, 2004 Author Share Posted March 4, 2004 @ sachbearbeiter jetzt ist wirklich alles im grünen bereich, ich dachte schon, wenn ich dann meine wbk gelb (alt) auf den tisch lege, sagt mir der händler dort.... das kann ich nicht anerkennen.... und schon geht der ärger los.... aber, das haben wir ja jetzt gott sei dank alles abgeklärt, danke nochmals. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
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