Wolli Posted February 21, 2004 Share Posted February 21, 2004 Das müsste doch ok sein? "Einzellader mit gezogenem Lauf" Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted February 21, 2004 Share Posted February 21, 2004 Klar! Siehe Signatur. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 21, 2004 Share Posted February 21, 2004 Für welche Disziplin? Ash Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted February 21, 2004 Author Share Posted February 21, 2004 In Antwort auf: Für welche Disziplin? Ash Meines Erachtens, wird beim Erwerb auf eine vorhandene Neue Gelbe WBK doch nicht mehr nach Disziplinen gefragt! Oder bin ich selbst dafür verantwortlich, nur Waffen, die in meinem Verband für bestimmte Disziplinen zulässig sind, zu kaufen? (Ich meine natürlich nur Waffen, die laut der WBK ok sind, also z.B. Einzellader mit gezogenen Läufen, und das trifft ja wohl zu) Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted February 21, 2004 Share Posted February 21, 2004 In Antwort auf: ... Oder bin ich selbst dafür verantwortlich, nur Waffen, die in meinem Verband für bestimmte Disziplinen zulässig sind, zu kaufen? Wolli Ja Siehe WaffG Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted February 22, 2004 Author Share Posted February 22, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: ... Oder bin ich selbst dafür verantwortlich, nur Waffen, die in meinem Verband für bestimmte Disziplinen zulässig sind, zu kaufen? Wolli Ja Siehe WaffG Hey Astanese, wenn das In Antwort auf: Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. nicht für 14.4 gilt, warum soll dann das In Antwort auf: 2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. für 14.4 gelten? Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 22, 2004 Share Posted February 22, 2004 Sportschützen nach Absatz 2 ("die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist") wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 ("Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres,...") eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen ... Ash Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted February 22, 2004 Share Posted February 22, 2004 @Wolti: Das Erlangen einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 14 stützt sich auch auf § 15, in welchem einiges über anerkannte Verbände gesagt wird. Diese wiederum müssen gewisse Bedingungen erfüllen, u. a. nach klaren Regeln und nach einer vom BVA genehmigten Sportordnung schiessen. In dieser auch Waffe, Kaliber ... festgelegt sind. Siehe auch § 5 AWaffV. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted February 22, 2004 Share Posted February 22, 2004 Glücklich, wer noch eine "alte gelbe" hat Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted February 22, 2004 Author Share Posted February 22, 2004 In Antwort auf: @Wolti: Das Erlangen einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 14 stützt sich auch auf § 15, in welchem einiges über anerkannte Verbände gesagt wird. Diese wiederum müssen gewisse Bedingungen erfüllen, u. a. nach klaren Regeln und nach einer vom BVA genehmigten Sportordnung schiessen. In dieser auch Waffe, Kaliber ... festgelegt sind. Siehe auch § 5 AWaffV. Hallo Astanese, schau doch dazu mal bitte hier! Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
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