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Munitionstransport nur noch bis 5 kg ?


neuss

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen!

Angesichts der ganzen Diskussion um Munitionstransport stellt sich mir gerade die Frage wieviel Munition

darf ich den in der Wohnung oder im Keller in einem Mietshaus lagern?

Auf die schnelle hat mir die Suchfunktion keine Antwort geliefert. confused.gif

Gruß

vepr

Geschrieben

Aber das richtet sich doch auch nur an Händler und nicht an Privatleute. Oder hat einer bei Aldi (oder wo auch immer) einen Zettel in die Hand gedrückt bekommen, mit Hinweisen zum Transport?

Sicherlich stimmt der Satz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Aber hier wird doch die Mücke zum Elefanten gemacht. Für Sportschützen und Jäger gilt das WaffG. Darüber wird ja auch einer Sachkundeprüfung verlangt.

Es wird aber nichts von Gefahrgut verlangt, geschweige denn überhaupt erwähnt! Ich kann auch nirgendwo finden, dass ich nur eine eingeschränkte Zahl an Bohnen kaufen oder zum Schießstand mitnehmen darf.

Es gibt eine Menge Bestimmungen, die den gewerbsmäßigen Transport regeln. Aber solange ich nicht im Transportgewerbe tätig bin, gehen die mich überhaupt nichts an.

Das wäre ja ungefähr so, dass man um eine Sicherung zu wechseln (alte Schraubsicherung) sich vorher die VDO-Normen durzuchlesen hat und eine Meisterprüpüfung machen muss.

Ich würde mir wünschen, dass sich alle so ängstlich an die StVO halten würden, wie an das WaffG. Dann könnten unsere Kinder um vieles sicherer Leben!

Max

Geschrieben

@ Gun Max

Die GGVS & ADR Richtlinien betreffen Dich und alle anderen die privat Gefahrgut transportieren sehrwohl - z.B. Höchstmengen und Verpackungsvorschriften und eben auch die Feuerlöscherregelung!

Es gibt einige die wegen grober Verstösse gegen div. Vorschriften schon nicht unerhebliche Summen zahlen mussten... Hinterher ist das Geschrei dann immer gross...

Sieh Dir mal den Thread "Feuerlöscher" unter "Allgemein" an...

Geschrieben

@Gun Max:

Noch mal zum Mitschreiben - die Gefahrgutvorschriften gelten für jeden!!!

Und weil sie mit dem Waffengesetz nichts zu tun haben, sondern unabhängig davon sind, wirst du dort auch nichts darüber finden - das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Über die zwingende Verwendung von Warnwesten bei Gesellschaftsjagden zum Beispiel findest du auch nichts im Jagdgesetz - nur was zu Gesellschaftsjagden allgemein. Es ist dennoch Pflicht für jeden - nämlich nach den Unfallverhütungsvorschriften absolut zwingend vorgeschrieben(Sorry an die Sportschützen, mir fiel gerade kein anderes Beispiel ein wink.gif)

Und das mit dem Vorschriftenzettel beim Kaufen ist ja wohl Quatsch - oder erwartest du beim Waffenkauf einen Zettel, wie du die Waffe transportieren darfst oder beim Autokauf einen Zettel, dass du den Wagen nur mit abgeschlossener Versicherung anmelden darfst? Da ist jeder selbst verantwortlich und gefordert, sich schlau zu machen. Wir sind ja nicht bei der Fürsorge.

Geschrieben

Ja, muss meinen Beiden Vorrednern leider zustimmen.

Als mich mein Feuerwehrler nach dem Befüllen meiner Pressluftflasche aufgeklärt hat dass das nun eigentlich Gefahrgut und deshalb bla bla... wusste ich dass das alles nicht so einfach und trotzdem "strafbewehrt" ist.

Übrigens so wie ich das verstanden hab muss ich das nicht als Schütze sondern als Autofahrer wissen confused.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Als mich mein Feuerwehrler nach dem Befüllen meiner Pressluftflasche aufgeklärt hat dass das nun eigentlich Gefahrgut und deshalb bla bla...


Dann rolle ich sie nach Hause, geht ja sowieso nur bergab. grlaugh.gifAZZANGEL.gif

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