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IGNORED

dsb sporthandbuch und die richtige nr.


peter becker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo

ich habe meinen antrag zur wbk gelb neu beinahe fertig,da

tauchte ein problemchen auf, welches ist die richtige nr.

der disziplin. (dsb)

ich möchte einen perkussionsrevolver erwerben und da steht.

1) 7.0.1 definitionen

2) 7.0.1.2 perkussionswaffen

3) 7.0.1.4 repliken

4) 7.0.6.6.4 perkussionsrevolver

jede dieser nummern trifft ja irgendwo zu,aber welches ist

die richtige???? ich tendiere gefühlsmässig zu nr. 4 obwohl

mein anvisierter revolver eine replika ist.

viele grüsse

peter

uuuups, ist das eigentlich das richtige forum für diese

frage????

Geschrieben

...und deswegen schreibst 7.40 in den Antrag und gut ist es,denn das reicht völlig aus grin.gifgrin.gif....

Mouche

Geschrieben

Meiner ganz bescheidenen Meinung nach ist diese Nummer für den waffenrechtlichen Antrag gar nicht relevant. Der Verband muss nur die Bestätigung erteilen. Ob es für den Verband notwendig ist, kann ich leider nicht sagen, da ich nicht im DSB bin.

bye knight

Geschrieben

@ mouche

hatte ich, aber unser sportwart hat dann das handbuch herbei

geholt und meinte, es muss doch heissen.....??? tja.... äh... ups...... was schreibt man denn da am besten.

@knight

im antrag muss eingetragen werden, name der disziplin und

nr. im sporthandbuch.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Wenn`s Deinem Sportwart nicht paßt - dann muß er was Anderes vorschlagen tongue.gif.

Wenns dem Verband nicht reicht - dann wird er sich melden rolleyes.gif

Bist Du eigentlich im Schützenverein oder beim Landesamt für Sportordnungsbedenkenträger chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif?

Mouche

Geschrieben

@ mouche

das frage ich mich manchmal auch.

da ich ja schon sooooo lange gewartet habe, will ich natürlich jetzt alles gleich hieb und stichfest machen, um

nicht noch länger warten zu müssen,wenns zu rückmeldungen

kommt. das schwarzpulver wartet schon,der revolver wartet

schon, die geschosse auch und ich bin schon ganz hibbelig

(hessisch für ungeduldig chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif)

viele grüsse

peter

Geschrieben

Peter, ihr habt schon das neue Formular vom Hess. Schützenverband ? Das wurde doch laut unserem Kreis angeblich erst am 4.Feb. mit dem HMDI abgestimmt. confused.gif

Geschrieben

@ walter

es sieht genau aus,wie das alte, nur dass einige worte

oder sätze verändert wurden. auch kannst du die

wbk gelb neu nicht extra ankreuzen, ich habe mir dann sagen

lassen, ich kreuze die normale gelbe für langwaffen an,mache

aber handschriftlich einen vermerk.. nach §14 absX wbk gelb

neu.. dann weiss der sachbearbeiter bescheid,was gemeint ist.

viele grüsse

peter

viele grüsse

Geschrieben

@peter

Wo ist das Formular den her ? Ich frage deshalb weil es ein Schreiben des Schützenkreises Groß-Gerau gibt. Dort steht, alle seither auf den diversesten teils wohl abgeänderten alten Formularen (die es ja bisher nie einheitlich für Hessen gab)eingereichten Bescheinigungen würden unbearbeitet von Wiesbanden wieder zurückgeschickt. Am 04. Feb sei ein Gespräch mit dem Innenministerium in dem ein einheitliches Formular für Hessen abgestimmt werden soll, das danach den Vereinen zur Verfügung gestellt würde. Bis dahin müsse man sich gedulden, da ohnehin nichts bearbeitet würde. frown.gif

Geschrieben

@ walter

ich habe das forumular direkt von der waffenbehörde.

wie gesagt, es sieht dem alten sehr,sehr ähnlich (ich denke,

es wird die von dir angesprochene "vorab" version sein)

ich bin mal gespannt,wie´s weiterläuft.

es wird einige zeit verstreichen, verein -- kreisschützenmeister -- verband--- behörde --- wartender peter smirk.gifsmirk.gif

viele grüsse

peter

Geschrieben

Hallo Peter,

wichtig ist, daß auf der Bedürfnisbescheinigung die 4 Kategorien der Gelben (Einzellader-LW, Repetier-LW, Einzellader-KW, Perkusionswaffen) angegeben und angkreuzt sind, damit Du später nicht für eine Erweiterung neu bezahlen mußt.

Ein Formular für eine Bedürfnisbescheinigung findest Du hier: http://sv-bb.de/index_2.htm , ich denke, daß die hessische ganz ähnlich aussehen wird. Grundsätzlich ist diese Bescheinigung aber nicht an eine Form gebunden.

Wie Mouche schon schrieb, heißt die Disziplin "7.40 SpO de DSB" und die Waffe "VL-Revolver mit Perkussionszündung", Kaliberangabe ist unnötig.

gruß barlow

Geschrieben

@ barlow

danke für die auskunft, ich werde es so machen,wie du und

auch mouche es mir schon geschrieben hatten.

ich gebe den antrag auch gleich unserem vorstand (hab schon

mit ihm gesprochen) er kontrolliert noch mal alles und leitet es dann an den kreisschützenmeister weiter.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Hallo Peter,

irgendwie ist Euer Dienstwg etwas lang, oder nicht? Ich hab' da zwar noch keine Erfahrung, was den unseren in Württemberg betrifft, aber weshalb wird denn der Kreisschützenmeister auch noch "belästigt"???

Es sollte doch klar sein, dass eine Bescheinigung des Verbandes, und zwar in diesem Fall des Landesverbandes, voll und ganz ausreicht.

Oder stellt sich Euer Landesverband auf den Standpunkt, selbst nix entscheiden zu können, ohne dass der KSM seinen Seegen dazu gegeben hat? Na ja, das kann ja gerade noch angehen. Aber irgendwie ruft in mir da was nach Revolution.

Gruß, Ronald

Geschrieben

hallo ronald

so ist es bei uns, ab der dritten kurzwaffe MUSS der kreisschützenmeister auch seinen segen geben, er prüft dann,

wie aktiv das beantragende mitglied ist, es kann ja sein,dass man in mehreren vereinen ist und der zweite antrag

über den verein x ist dann aber schon der vierte insgesammt,da andere über den verein y gelaufen sind und das kann ja der einzelne verein nicht abschätzen.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Hallo Peter,

das ist nicht die dritte Kurzwaffe, sondern ein Antrag für eine neue gelbe WBK für Sportschützen, der mit dem Regelbedürfnis von zwei KW auf der Grünen nichts zu tun hat.

Darauf kannst Du auch 15 weitere KW kaufen, ohne daß der Kreisschützenmeister gefragt werden muß.

gruß barlow

Geschrieben

Hallo Peter,

das Regelbedürfnis ist in §14 Abs. 3 mit "zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition" festgelegt.

Du willst aber eine "mehrschüssige Kurzwaffe mit Zündhütchenzündung" nach § 14 Abs Abs. 4 erwerben und beantragst daher eine WBK für Sportschützen.

Dazu brauchst Du nur eine Bedürfnisbestätigung deines Vereins und den Nachweis, daß Du seit mindestens einem Jahr "den Schießsport ... regelmäßig als Sportschütze betreib(s)t ", den Du durch eine Kopie des Schießbuchs erbringst.

Das reicht für die Verbandsbescheinigung, und wenn der Kreissportleiter die Verbandsbescheinigung ausstellen darf - gut, ansonsten hat er mit der Sache nichts zu tun. (Froh soll er sein, hat er weniger Arbeit.)

gruß barlow

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