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(neue) gelbe Wbk in Rheinland-Pfalz (Westerwaldk.)


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Hi!

Aktuell wird derzeit im Westerwaldkreis die neue gelbe Wbk ausgegeben indem die alte durch einen Zusatz auf der Rückseite erweitert wird. Dies geschieht derzeit erstaunlich unbürokratisch, d.h. man benötigt keinen Antrag sondern man muss nur im Besitz der "alten" gelben Wbk sein!

Negativ ist jedoch, dass man die Regelung "2 Waffen pro Halbjahr" auch auf diese anwendet und mir den Eintrag eines UHR verweigert (trotz Hinweis bzgl. der Auslegung des § 14 Abs. 4 WaffG. durch das FWR)!

Ich war so freundlich und habe der zuständigen Sachbearbeiterin eine Kopie davon in die Hände gedrückt - ebenso habe ich bereits unter info@fwr.de gepetzt!

Die Frage ist, soll ich einen rechtsmittelfähigen Ablehnungbescheid beantragen und über einen RA privat weitermachen oder hat das FWR hier etwas geplant (allgemein für alle Schützen - Exempel?)

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liegt da u.u. eine beschränkung durch das innenministerium vor? die sachbearbeiterin, die ich in der kreisverwaltung kannte und die meines wissens immer noch dort ist, ist eigentlich recht umgänglich und nicht jemand, der eigene wege außerhalb der vorgaben aus mainz geht zum nachteil der schützen.

wieso kommt hier nicht aus dem bmi mal eine rechtsverbindliche info an die länder, daß die 2 waffen-regelung AUSSCHLIEßLICH für die grüne karte gilt - kann denn dort keiner lesen? crying.gif016.gif

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hr. m sitzt nicht zufällig in koblenz?

vielleicht sollte ihn mal jemand ansprechen - ich persönlich war vor einigen jahren (1996?) mal bei ihm gewesen, damals im zusammenhang mit einem sar4800 - da war er durchaus bemüht und man konnte mit ihm reden. hab aber von bekannten schon ganz andere dinge über ihn gehört... - da kommt er in den erzählungen etwas unkooperativer weg.

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In Antwort auf:

hr. m sitzt nicht zufällig in koblenz?


Ja - allerdings wäre mir eine allgemeine, für alle Schützen geltende, Regelung lieber als ein Kniefall!

Ich frage mich warum wir solche Fälle an das FWR mailen sollen?

Ist das nur für die Statistik oder will man selbst gegen die Ämter vorgehen???

Ich werde am Montag von Fr. Meller (FWR) Antwort erhalten und gebe dann hier Bescheid!

Da ich den Örag-Rechtsschutz habe werde ich, sofern mir der

FWR dazu rät, Klage einreichen nachdem ich den Ablehnungsbescheid in den Händen halte!

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vielleicht macht es sinn, erst noch persönlich gespräche zu führen mit der add, bevor man den klageweg beschreitet - meiner einschätzung nach vernagelt eine klage den weg der gütlichen einigung bis zum gerichtsentscheid - und zwar endgültig und für alle. denn keine behörde wird so einfach im laufenden verfahren ihre meinung ändern - auch wenn sie falsch ist. evtl. kann man auch das ganze versuchen auf etwas höherer ebene zu eskalieren - evtl mit einer anfrage im landtag bzgl. der umsetzung des waffg.

schau auch mal in deine pn smile.gif

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Gast husqvarna-m40

@ isegrim 7,62

Bzgl. des o.a. habe ich momentan eine Anfrage beim Innenministerium, sowie bei meinem zuständigen Sb in VISIER-City (Ems)laufen, Antworten stehen noch aus, Anfrage ist aber erst knapp 1 Woche alt. Wenn Antwort da ist, gebe ich Bescheid.

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Gast husqvarna-m40

@ USPMichael,

so, die Mail aus VISIER-City von unserem Sb ist da;

die "Sportschützen-WBK" kann ab sofort beantragt werden. Bis das neue Dokument da ist, wird die alte umgeschrieben;

Bei erstmaliger Erteilung, aber auch bei Umschreibung ist eine Bedürfnisbescheinigung vom Landesverband erforderlich;

die 2/6-Regelung gilt auch für die neue Karte, so daß pro Jahr insges. 4 Waffen angeschafft werden können. crazy.gifmad.gifsmirk.gif

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