Netview Posted January 30, 2004 Posted January 30, 2004 Hi! Aktuell wird derzeit im Westerwaldkreis die neue gelbe Wbk ausgegeben indem die alte durch einen Zusatz auf der Rückseite erweitert wird. Dies geschieht derzeit erstaunlich unbürokratisch, d.h. man benötigt keinen Antrag sondern man muss nur im Besitz der "alten" gelben Wbk sein! Negativ ist jedoch, dass man die Regelung "2 Waffen pro Halbjahr" auch auf diese anwendet und mir den Eintrag eines UHR verweigert (trotz Hinweis bzgl. der Auslegung des § 14 Abs. 4 WaffG. durch das FWR)! Ich war so freundlich und habe der zuständigen Sachbearbeiterin eine Kopie davon in die Hände gedrückt - ebenso habe ich bereits unter info@fwr.de gepetzt! Die Frage ist, soll ich einen rechtsmittelfähigen Ablehnungbescheid beantragen und über einen RA privat weitermachen oder hat das FWR hier etwas geplant (allgemein für alle Schützen - Exempel?)
isegrim 7,62 Posted January 30, 2004 Posted January 30, 2004 liegt da u.u. eine beschränkung durch das innenministerium vor? die sachbearbeiterin, die ich in der kreisverwaltung kannte und die meines wissens immer noch dort ist, ist eigentlich recht umgänglich und nicht jemand, der eigene wege außerhalb der vorgaben aus mainz geht zum nachteil der schützen. wieso kommt hier nicht aus dem bmi mal eine rechtsverbindliche info an die länder, daß die 2 waffen-regelung AUSSCHLIEßLICH für die grüne karte gilt - kann denn dort keiner lesen?
Netview Posted January 30, 2004 Author Posted January 30, 2004 Sie ist auch sehr umgänglich, hat jedoch ihren Vorgesetzten Hrn. M. gefragt (auch Jäger und Sportschütze!) der dies anders sieht. Ansonsten wäre sie wohl nicht abgeneigt den Auslegungen des FWR zu folgen!
isegrim 7,62 Posted January 30, 2004 Posted January 30, 2004 hr. m sitzt nicht zufällig in koblenz? vielleicht sollte ihn mal jemand ansprechen - ich persönlich war vor einigen jahren (1996?) mal bei ihm gewesen, damals im zusammenhang mit einem sar4800 - da war er durchaus bemüht und man konnte mit ihm reden. hab aber von bekannten schon ganz andere dinge über ihn gehört... - da kommt er in den erzählungen etwas unkooperativer weg.
Netview Posted January 30, 2004 Author Posted January 30, 2004 In Antwort auf: hr. m sitzt nicht zufällig in koblenz? Ja - allerdings wäre mir eine allgemeine, für alle Schützen geltende, Regelung lieber als ein Kniefall! Ich frage mich warum wir solche Fälle an das FWR mailen sollen? Ist das nur für die Statistik oder will man selbst gegen die Ämter vorgehen??? Ich werde am Montag von Fr. Meller (FWR) Antwort erhalten und gebe dann hier Bescheid! Da ich den Örag-Rechtsschutz habe werde ich, sofern mir der FWR dazu rät, Klage einreichen nachdem ich den Ablehnungsbescheid in den Händen halte!
isegrim 7,62 Posted January 30, 2004 Posted January 30, 2004 vielleicht macht es sinn, erst noch persönlich gespräche zu führen mit der add, bevor man den klageweg beschreitet - meiner einschätzung nach vernagelt eine klage den weg der gütlichen einigung bis zum gerichtsentscheid - und zwar endgültig und für alle. denn keine behörde wird so einfach im laufenden verfahren ihre meinung ändern - auch wenn sie falsch ist. evtl. kann man auch das ganze versuchen auf etwas höherer ebene zu eskalieren - evtl mit einer anfrage im landtag bzgl. der umsetzung des waffg. schau auch mal in deine pn
Guest husqvarna-m40 Posted January 30, 2004 Posted January 30, 2004 @ isegrim 7,62 Bzgl. des o.a. habe ich momentan eine Anfrage beim Innenministerium, sowie bei meinem zuständigen Sb in VISIER-City (Ems)laufen, Antworten stehen noch aus, Anfrage ist aber erst knapp 1 Woche alt. Wenn Antwort da ist, gebe ich Bescheid.
USPMichael Posted February 2, 2004 Posted February 2, 2004 @lathi: Das würde mich auch mal interessieren, da der gute Mann auch für mich zuständig ist. ML
Guest husqvarna-m40 Posted February 2, 2004 Posted February 2, 2004 @ USPMichael ..ich warte noch auf Antwort vom Hr. B. und aus Mainz...; Grüße Michael
Guest husqvarna-m40 Posted February 4, 2004 Posted February 4, 2004 @ USPMichael, so, die Mail aus VISIER-City von unserem Sb ist da; die "Sportschützen-WBK" kann ab sofort beantragt werden. Bis das neue Dokument da ist, wird die alte umgeschrieben; Bei erstmaliger Erteilung, aber auch bei Umschreibung ist eine Bedürfnisbescheinigung vom Landesverband erforderlich; die 2/6-Regelung gilt auch für die neue Karte, so daß pro Jahr insges. 4 Waffen angeschafft werden können.
USPMichael Posted February 5, 2004 Posted February 5, 2004 Dann lehne ich mich mal zurück und warte mal ab. Da ich eh´ noch keine SK habe und auf meine WBK noch warten muss kann ich die Sache ruhig angehen. BTW: Ich sitze gerade in deiner Heimatstadt.. ML
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.