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IGNORED

Fristen für Psychotest


kemira

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein Vereinskollege, seit 6 Jahren mitglied und Besitzer zweier großkalibrigen KW's, wird im August 2004 25 Jahre alt.

Jetzt fordert ihn das Landratsamt auf, bis 31. März ein Zeugnis vom Depperltest gemäß neuem WaffG vorzulegen. D.h., er soll Zeit u. viel Geld dafür aufwenden, für eine Restfrist von 4 Monaten nachzuweisen, dass er geistig reif ist, seine KW's die er bererits Jahre lang besitzt, weiterhin haben zu dürfen.

Ist jemandem ein ähnlicher Fall bekannt? V.a. interessant wären als Präzedenzfall Berichte von Behördenentscheidungen, wo übergangsweise vom Zwang zum Test eine Ausnahme gemacht wurde.

Wird wohl Wunschtraum bleiben, denn da hätte ja Vernunft eines Sachbearbeiters vor dem starren Wortlaut des sch... Gesetzes die Oberhand behalten, ein äußerst seltenes Ereignis in unserem Land!

Geschrieben

Hallo,

so stehts im Gesetz, sollte eine andere Behörde im Sinne des Schützen anders entscheiden, so besteht für Dritte kein Anspruch auf eine ebenfalls falsche Auslegung des Gesetzes. Juristen könnten das mit Sicherheit besseer erklären.

Karl

Geschrieben

Hm, doof ist das für den Betroffenen wirklich. Das stimmt. Aber maßgebend ist eigentlich der Stichtag 1.4.2003 - denn ab diesem Datum gilt die Vorlagepflicht des Gutachtens für die dort bezeichneten Personen und räumt 1 Jahr Zeit dafür ein. Also gehts hier im Beispiel um 16 Monate und nicht um 4.

Richtig übel wird es doch, wenn der SB bei einer o.g. Person, die am 02.04.1978 geboren ist, auf Vorlage des Gutachtens pocht... frown.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Richtig übel wird es doch, wenn der SB bei einer o.g. Person, die am 02.04.1978 geboren ist, auf Vorlage des Gutachtens pocht...
frown.gif


Hmm, da seh ich kein Problem: Bis zum 30.03.2004 kann die Ungeeignetheit nicht auf das fehlende Gutachten gestützt werden (wg. 1-Jahres-Übergangsfrist). Am 1.4. kann Dein Kollege dann ja das Widerrufsverfahren einleiten, das sich dann allerdings bereits am 2.4. wieder erledigt, da sich ab diesem Zeitpunkt die Geeignet allein wieder aus dem erreichten Lebensalter ergibt. Und da vor dem Widerruf noch die Gelegenheit zum rechtlichen Gehör gewährt werden muß, dürfte der 2.4. noch relativ sicher sein. Aber irgendwo ab Mai dürfte es ziemlich eng werden....

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