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IGNORED

Kontrolle bei Jäger


GreyArwen

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Geschrieben

Und noch einer fällt mir dazu ein:

Über Inspektion des Schrankes von außen kann man ja reden.

Möglicherweise gibt es auch noch das Typenschild in der Türe - sofern vorhanden - zu sehen.

Aber: "Anfassen kostet extra". Wenn die Herrschaften fummeln wollen dann empfehle ich den einschlägigen Fachhandel oder den F***-Katalog als ***-Vorlage.

Geschrieben

@JDHarris:

wie du sagst, irgendwie haben alle ein bisschen recht.

was ich in dem wuh-beitrag allerdings nicht finden kann, ist ein hinweis, dass der gruen-weisse sich 'zugnag verschafft' haette.

der betroffene schrieb, dass der gruen-weisse GEFRAGT habe, ob er einen blick auf die stueckchen werfen DUERFE.

und wenn er so kommt, nun, dann liegt es schlichtweg am ermessen jedes einzelnen, ob er den gruen-weissen gleich schauen laesst (wenns passt), oder ihn wieder wegschickt mit der bitte um terminliche absprache.

selbst wuerde ich vermutlich nach tageslaune agieren; wenn ich zeit habe, der gruen-weisse freundlich danach FRAGT oder BITTET, dann gerne, ansonsten demnaechst mit voranmeldung/termin.

(wenn der gruen-weisse natuerlich einen auf allzu amtlich macht, und wirklich versuchen sollte, sich zugang zu VERSCHAFFEN, dann erst recht nicht; aber wenn er lieb fragt, why not...)

vielleicht isses hier alles ein bisserl viel wind um (naja, nicht nix, aber) WENIG.

Geschrieben

In Antwort auf:

der betroffene hat den beamten FREIWILLIG zugang zu seiner wohnung und seinen schätzchen gewährt.


Gerade auf diese Freiwilligkeit hätte der Beamte (wenn es denn einer war) ohne Aufforderung hinweisen müssen. Jede Amtshandlung geschieht nämlich auf der Grundlage eines Gesetzes oder einer Verordnung, und wenn diese darüber hinaus - wie hier geschehen - in Grundrechte eingreifen, dann muss dem Betroffenen im mindesten dazu ein entsprechender Rechtsbehelf gegeben werden. Wenn dies der Fall war, dann wärs ja in Ordnung...wenn nicht, dann hat der Beamte eine Pflichtverletzung begangen. Jeder Beamte, der sich als Polizist zu erkennen gibt, handelt nämlich dienstlich - er wird dies also auch nicht irgendwie als (private) "Nebentätigkeit" gemacht haben können so nach dem Motto:"Guten Tag Herr Mouche, ich war grad mal so in der Gegend..." -, somit ist die Sache immer eine Handlung für die der Beamte eine Rechtsgrundlage braucht. Freiwilligkeit ist daher von vornherein beschränkt.

Ich gehe mal davon aus, dass es für diese "Fragebogen-aktion" nun mehrere Leute gibt, die davon betroffen worden sind (dh. der Verdacht der Unrechtmässigkeit könnte sich noch weiter erhärten). Darum wäre es gut, wenn sich die ELF mal darüber erkundigt.

In Antwort auf:

wenn ich den gedanken ein bißchen weiterspinne, dann endet es bei mir zum schluß bei der frage nach der zuverlässigkeit des betroffenen, da er leichtfertig dritten zugang zu seinen waffen gibt.


Na, das ist doch ein bischen sehr weit hergeholt. Er hat die Waffen ja noch nicht mal ausgehändigt.

In Antwort auf:

woher wußte er denn überhaupt, daß der uniformierte "echt" war?


Das ist ne gute Frage. Es kommt in letzter Zeit ziemlich häufig vor, dass sich dubiose Geschäftemacher und andere Kriminelle als "Polizeibeamte" ausgeben und sich so zugang verschaffen wollen.

Mein Rat wäre da. Sich den Beamten zunächst genau anzuschauen (passt die Gesamterscheinung) und genau zuhören, was der Beamte sagt und was er von einem will. Wenn einem der Beamte irgendwie komisch vorkommen sollte oder er irgendwelche weitegehenden Ansprüche (zutritt zur Wohnung etc) stellt, sollte man ihn nach seinem Namen, seiner Dienststelle und seinem Ausweis fragen. Als nächstes nach der Rechtsgrundlage auf die sich diese Amtshandlung beziehen soll. Sollte sich die Sache dann immer noch unklar darstellen, würde ich die Dienststelle des Polizisten anrufen (die Nummer steht im Telefonbuch). Spätestens dann wird sich klären, ob tatsächlich Beamte mit einem solchen Auftrag unterwegs sind. Sollte man sich tatsächlich mal von einem Polizisten "überrumpeln" lassen, den Mann auf keinen Fall allein in der Wohnung lassen und ihm erst Recht nicht irgendwelche Waffen aushändigen/bzw mitgeben! ...aber das versteht sich glaube ich von selbst.

Falls der Betroffene sich jetzt seiner Sache nicht ganz sicher ist, kann er ja selber mal unverbindlich und freundlich bei der Behörde nachfragen, ob diese Aktion tatsächlich dort so in Auftrag gegeben wurde.

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