Müller Posted November 27, 2003 Share Posted November 27, 2003 Kann mir jemand sagen wann die Verwaltungsvorschriften rauskommen und wo ich sie dann nachlesen kann??? Mein OA will mit meinem Mun-Erwerbschein noch sooooo lange warten!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted November 27, 2003 Share Posted November 27, 2003 Moin, grundsätzlich ist es unzulässig, mit dem Vollzug eines Gesetzes zu warten, bis die Verwaltungsvorschriften erstellt sind. Antrag stellen, nach 3 Monaten der Untätigkeit vors Verwaltungsgericht mit einer Untätigkeitsklage ziehen... Gruß, frogger PS Ich rechne nicht mit dem alsbaldigen Erlass von Verfahrensvorschriften Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 27, 2003 Share Posted November 27, 2003 Verwaltungsvorschriften sind für Dich weder verbindlich noch notwendig! Sie binden die Verwaltung-was durch deren Verhalten Auswirkung auf Dich haben kann und wird - aber ihre Nicht-Existenz ist ein Verwaltungsproblem, welches spätestens ab 1.12.03 und Mitgliedschaft in anerkanntem Verband keinerlei Auswirkung auf Dich haben darf-Ansonsten: DRUCK machen! Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 28, 2003 Share Posted November 28, 2003 Ja, das stimmt. Die Waffenbehörde kann nicht einfach den Antrag so lange zurückstellen. Wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, muss Sie Dir den Schein rüberstrecken. Und dazu braucht die Behörde die VwV erst mal nicht zwingend. Nachlesen kannst Du die VwV vermutlich nicht so ohne weiteres. Meines Wissens war und ist die alte VwV zumindest im Internet nirgends abgedruckt. In vielen Büchern zum Waffenrecht ist sie allerdings drin. Wenn Du alles komplett haben möchtest, warte am besten noch bis Sommer 2004 und kauf Dir dann ein Buch, wo alles drin ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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