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IGNORED

Verwaltungsvorschrift


Müller

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Moin,

grundsätzlich ist es unzulässig, mit dem Vollzug eines Gesetzes zu warten, bis die Verwaltungsvorschriften erstellt sind.

Antrag stellen,

nach 3 Monaten der Untätigkeit vors Verwaltungsgericht mit einer Untätigkeitsklage ziehen...

Gruß,

frogger

PS

Ich rechne nicht mit dem alsbaldigen Erlass von Verfahrensvorschriften

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Verwaltungsvorschriften sind für Dich weder verbindlich noch notwendig!

Sie binden die Verwaltung-was durch deren Verhalten Auswirkung auf Dich haben kann und wird - aber ihre Nicht-Existenz ist ein Verwaltungsproblem, welches spätestens ab 1.12.03 und Mitgliedschaft in anerkanntem Verband keinerlei Auswirkung auf Dich haben darf-Ansonsten: DRUCK machen!

Mouche

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Ja, das stimmt. Die Waffenbehörde kann nicht einfach den Antrag so lange zurückstellen. Wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, muss Sie Dir den Schein rüberstrecken. Und dazu braucht die Behörde die VwV erst mal nicht zwingend.

Nachlesen kannst Du die VwV vermutlich nicht so ohne weiteres. Meines Wissens war und ist die alte VwV zumindest im Internet nirgends abgedruckt. In vielen Büchern zum Waffenrecht ist sie allerdings drin. Wenn Du alles komplett haben möchtest, warte am besten noch bis Sommer 2004 und kauf Dir dann ein Buch, wo alles drin ist.

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