muni Posted November 11, 2003 Share Posted November 11, 2003 Hi, wer weiss was? Nach Anlage 2 Unternummer 1.5 folgende sind unter anderem Leuchtspurgeschosse jetzt verbotene Munition. Jetzt schreibt mir einer, das der Verkauf und der Besitz von LeuchtspurSCHROTpatronen aber frei wäre, wenn sie "unter Aufsicht" verschossen würden...Weiss einer was von einem solchen "Ausnahmetatbestand"...Leuchtspur ist doch wohl Leuchtspur (Von Signalgebungspatronen mal abgesehen-die fallen nicht unter das Verbot!!-) Also, wenn einer was weis, bitte Quellenangabe...Danke Muni Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hugo Schröder Posted November 11, 2003 Share Posted November 11, 2003 Hi Muni.... Die Kaliber 12 "Tracer" fallen unter das Verbot. hab da was, ist zwar 6 Monate alt, suche es dir aber raus! Aber wer weis, vielleicht hat es sich ja geändert ... Gruß HUGO Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted November 11, 2003 Share Posted November 11, 2003 Ich hätte da eine Idee... Vielleicht kann der Leuchtsatz, der in der Schrotvorlage enthalten ist, als ein pyrotechnischer Leuchtsatz und eben nicht als Leuchtspurgeschoss gewertet werden. Als solcher wären diese Patronen nicht verboten. Für meine Theorie des pyrotechnischen Leuchtsatzes spricht auch die Tatsache, dass sich der Tracer während des Fluges auflöst (verbrennt) und nicht mehr als Geschoss irgendwo einschlägt. Als solches wiederum wäre es nach dem Waffengesetz verboten. Aber wie gesagt nur eine Theorie... Möge uns doch das weise BKA doch seiner allumfassenden waffenrechtlichen Kompetenz beglücken und sich dazu äussern. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted November 11, 2003 Author Share Posted November 11, 2003 In Antwort auf: Ich hätte da eine Idee... Vielleicht kann der Leuchtsatz, der in der Schrotvorlage enthalten ist, als ein pyrotechnischer Leuchtsatz und eben nicht als Leuchtspurgeschoss gewertet werden. Als solcher wären diese Patronen nicht verboten. Für meine Theorie des pyrotechnischen Leuchtsatzes spricht auch die Tatsache, dass sich der Tracer während des Fluges auflöst (verbrennt) und nicht mehr als Geschoss irgendwo einschlägt. Als solches wiederum wäre es nach dem Waffengesetz verboten. Aber wie gesagt nur eine Theorie... Möge uns doch das weise BKA doch seiner allumfassenden waffenrechtlichen Kompetenz beglücken und sich dazu äussern. Gruß, frogger Dann kämen wir noch zur "Abgrenzungstheorie": Wenn das Geschoss (sprich Geschossgarbe Schrot) aber noch bei Dir einschlägt, währenddessen es leuchtet???? Wurdest Du dann mit einem verbotenen Geschoss erlegt?? Glücklich der Getroffene, wenn er nur von einem Schrotkorn (Garbe) getroffen wird, wenn der "Pappendeckel mit dem Leuchtsatz" bereits abgebrannt war. Dann wars wenigstens ein "normaler" Unfall mit Schusswaffenbeteiligung... Ich weis, das Du auf die Formulierung hinauswillst: "und dem keine durchdringende Wirkung im Ziel obliegt", aber das würde ja immer nur Entfernungsabhängig sein. Ein 9Para Leuchtspurgeschoss leuchtet auf den ersten 15 Metern (i.d.R., bis auf Spezialpatronen fürs SEK u.ä,) überhaupt nicht, und über 100 Meter hinaus auch nicht, fliegt aber wesentlich weiter....und dennoch ist es KW, bzw. in zivilen Kalibern verbotener Gegenstand.. Gruesse Muni Link to comment Share on other sites More sharing options...
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