Zum Inhalt springen
IGNORED

was droht bei Verstoß gegen die Schiessstandordn.?


Pinky+Brain

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

jetzt stell mer uns mal vor, da jibet so ein Waffengesetz. Und das sagt 1. eine Aufsichtsperson muß beim Verein registriert sein und etwas Schriftliches in die Hand bekommen, damit sie nachweisen kann, dass sie zur Aufsicht berechtigt und befähigt ist. 2. Diese Person kann mit diesem Schein in der Tasche alleine auf dem Stand schießen, wenn sie halt alleine ist.

Dann gibt es noch den guten alten RSB/DSB, nachdem dann leider viele Standordnungen verfasst sind (und hier zeigt man wohl kein Interesse die Vorgaben an das Waffengesetz anzupassen), der das nicht erlaubt.

Mein Verein ist gespalten, die einen dulden mein Tuen, mit Rücksichtnahme auf das Waffengesetz und ein paar andere wollen das nun mal nicht, mit Rücksichtnahme auf den allerwertesten DSB und die Standordnung.

Wenn es nun mal zum Eklat kommen sollte, was kann eigentlich theoretisch überhaupt passieren? Gesetzlich kann ich doch gar keine Probleme kriegen, bewege mich ja im Rahmen. Wedelt der RSB dann mit dem Zeigefinger und ich muß mich zum Schämen in die Ecke stellen? Könnte man rein theoretisch den RSB mahnen/bitten sich an das Gesetz zu halten. Warum hält sich eigentlich der DSB nicht an das Gesetz und stellt seine Schützen schlechter?

Ich fühle mich gehandicapt durch Stammtischvereine, die lieber trinken als schießen. Das Leben kann so einfach sein, man lässt mich schießen und von mir aus können die trinken bis sie umfallen oder sich einen Knopf an die Backe labern.

Geschrieben

In Antwort auf:

Wenn es nun mal zum Eklat kommen sollte, was kann eigentlich theoretisch überhaupt passieren?


Ich schätze mal, dass mehr als ein Vereinsausschluss nicht drin sein wird. Und selbst das sollte nicht ganz so einfach sein. Aber das kommt auch auf eure Satzung bzw. die des Verbandes an.

In Antwort auf:

Ich fühle mich gehandicapt durch Stammtischvereine, die lieber trinken als schießen. Das Leben kann so einfach sein, man lässt mich schießen und von mir aus können die trinken bis sie umfallen oder sich einen Knopf an die Backe labern.


Geh' in einen Verein ohne Hut....

bye knight

Geschrieben

da Du bei Deinem Verband auch versichert bist, wäre ich da ein wenig vorsichtiger(denn der Passus kann- aber muss nicht drinnen stehen)!! Grundsätzlich hast Du damit recht, das die Verbände strenger sind wie das Gesetz, aber diese Mühlen mahlen sehr langsam.

Bestimmt kann man in überzeugender Weise (Argumente!!) mit den Leuten vom DSB (denn da kommt die Schießstandordnung her) reden, denn der Gesetzgeber ist uns da ja entgegen gekommen...warum wohl?!?!?! Bestimmt wg der Verbände, da ( Bsp. folgt) einer, der die Möglichkeit hat, morgens zu trainieren, diese alleine auch nutzen könnte, wenn alles passen würde.... gehöre ich im übrigen auch dazu!!

In der Zukunft werde ich mich mal mit diesem Thema befassen...

Geschrieben

Außerdem solltet Ihr nicht vergessen, dass die Verordnung, in der dieses steht, erst vor zwei Tagen veröffentlicht wurde und erst am 1. Dezember in Kraft treten wird.

Es gibt da zwar eine grundsätzliche Regel, nach der bereits beschlossene Gesetze zum Vorteil eines Betroffenen herangezogen werden können, auch wenn sie noch nicht in Kraft sind, beim besten Willen könnt Ihr den Verbänden aber nicht heute schon den Vorwurf der Untätigkeit machen.

Allerdings sollten Personen in entsprechenden Ämtern darauf hinweisen, dass hier eine Änderung vorzunehmen wäre, um den Vorgang, wenn er nicht schon läuft, in Gang zu setzen oder zu beschleunigen.

Möglicherweise könnte das aber mit Schwierigkeiten verbunden sein, siehe den Hinweis auf die Versicherung.

Die Versicherungen könnten uns hier einen Strich durch die Rechnung machen.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Würde ich so auch lieber nicht machen.

Hat schon seine Gründe, daß man niemals alleine Tauchen oder Bergsteigen sollte. Denk mal drüber nach, wer kann Dir dann helfen, wenn Dir irgendwas auf dem Stand passieren sollte?

Geschrieben

Abgesehen davon, dass das im Emessen eines jeden Schützen selbst liegen sollte, nachdem die Möglichkeit vom Gesetzgeber ausdrücklich eingeräumt wurde, stimme ich Dir nach meinem jüngsten Erlebnis absolut zu:

In einer Schachtel .357er Magnum Fabrikmunition fand sich eine Patrone, deren Zündhütchen sich beim Setzen wohl um 90° gedreht hatte. Da ich das beim Laden der Waffe nicht erkannt habe (war beim flüchtigen Hinsehen nicht zu erkennen), kam, was kommen mußte (ging Gott sei Dank glimpflich aus):

Das Zündhütchen "sprühte" sein Feuerwerk seitlich aus dem Revolver raus, was neben einer langen Minute Wartezeit, ob die Patrone doch noch los geht, einem ziemlich schwer wieder sauberzubekommenden Revolver und der Nebenpatrone, mir einen gehörigen Schrecken einjagte.

Als nach der Minute immer noch alles ruhig blieb (habe natürlich fest zugepackt weiter Richtung Kugelfang gehalten), habe ich mich getraut, die Trommel zu öffnen und die Patrone zu entfernen. Hätte sie dabei dann doch noch gezündet, wer weiß, was dann ohne andere Anwesende bei einem solchen Unfall geschehen wäre...

Dennoch: Es gibt Disziplinen und Waffen, bei denen ist das Risiko einfach auch nicht größer, als wenn man daheim in der Küche Zwiebeln schneidet. Jeder sollte die Möglichkeit haben, dass für sich selbst zu entscheiden.

Tauchen oder Bergsteigen ist mit wesentlich größeren Unsicherheitsfaktoren belegt, als Schießen, sofern man erfahren und ausreichend sachkundig ist. Das ist meine Meinung als mäßig erfahrener Taucher, keiner Erfahrung im Bergsteigen und Schütze mit einiger aber sicherlich nicht umfassender Erfahrung (s.o.).

Gruß, Ronald

Geschrieben

Hi

Hi! Genau dieses Thema wurde mal von mir in einem anderen

thread angekratzt, als es um das Schießen mit einer Sammler-WBK ging.

Ich hatte da meinen selbst erlebten Erfahrungsbericht einfließen lasse, was geschah, als wir zu mehreren Vereinsschützen auf einem öffentlichen Stand ALLE schossen, einschließlich eines Vereinskameraden mit Schießleiterausbildung.

Es war so wie immer: Wenn man nichts Böses ahnt, fällt einem der Himmel auf den kopf- in diesem Fall ein Wichtigtuer mit Schirmmütze und Stern drauf (auf der Mütze),

der uns glattweg aufgefordert hat, das Schießen umgehend einzustellen oder eben namentlich eine zulässige Aufsichtsperson zu benennen.

Ich denke auch, Deine rechtlichen Überlegungen sind durchaus

nachzuvollziehen, man kann sich da selber garnicht genug absichern.

Geschrieben

@ulrik: Alles schön und gut, wurde auch hier schon ausführlich diskutiert.

Aber: In den ab 1.Dezember gültigen AWaffV steht unmißverständlich, dass ein zur Aufsicht befähigter Schütze eben auch allein schießen darf, sofern außer ihm keiner auf dem Stand ist.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Das Gesetz formuliert eine weitesgehende Lösung. Wenn der Verein das einschränkt, dann gilt hier das Hausrecht. Ob es Gründe dafür gibt oder nicht. es kann ja sein, dass es Auflagen für die Nutzung gibt.

Wenn Du bei einem Verein schießt, der vorschreibt, dass Du in Unterhose schießen mußt, dann gibt es zwei Möglichkeiten, entweder Du schießt in Unterhose oder Du wechselst den Verein.

Geschrieben

Na ja,

das ist etwas derb formuliert. Verstößt vermutlich gegen die guten Sitten und noch so ein paar Grundrechte, sodass man erfolgreich dagegen vorgehen könnte.

Gruß, Ronald

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.